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Praxistipps nach Praxisrecht

Teil 6: Corona-Virus/Covid-19 – besondere Zeiten, besondere Maßnahmen, besondere Chancen, aber auch besondere Risiken
ep5/2020, 4 Seiten

Vorrangig werden dazu in diesem Teil der Serie aktuelle Beiträge von Rechtsanwälten besprochen und in den Kontext der Planung und Ausführung von Elektro- und Beleuchtungsanlagen „transformiert“. Dazu können sich die Leser im nachfolgenden Beitrag einen kurzen Überblick verschaffen, wie mit der besonderen Situation im Umfeld von Planung und Bau umgegangen werden könnte.


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Autor Ulf Greiner Mai ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im täglichen Kontakt mit nahezu allen Marktteilnehmern in Sachen Bau, Elektro und Licht, mit deren Anliegen und alltäglichen Sorgen. Der Autor beantwortet im ep nun auch regelmäßig Leseranfragen zum neuen Bau- und Planungsvertragsrecht im BGB 2018 im Kontext mit der VOB/B (für ausführende Elektro- und Fachfirmen) bzw. mit der HOAI (für Elektro- und Lichtplaner).

Die verwendeten Informationen, Aufsätze und Gerichtsentscheidungen sind überwiegend dem Fachportal www.ibr-online entnommen und werden durch den Verfasser speziell auf Elektro- und Lichtanwendungen sowie deren Kontext adaptiert. Das Fachportal bietet verschiedene branchenbezogene Sachgebiete mit den Schwerpunkten privates Baurecht, Recht der Planer, Architekten und Ingenieure sowie Vergaberecht.

Die Beiträge geben Urteile und Kommentierungen im übertragenen und erweiterten Sinn für praktische Anwendungen aus Sicht eines forensisch seit über 30 Jahren erfahrenen Sachverständigen wieder.

Bezuggenommen wird dabei auf die Beiträge von RA Dr. H. Hunold und RA M. Gawlik (beide München) sowie von RA J.-H. Kues und RA F. Thomas (beide Frankfurt a.M.), alle aus IBR. Der Autor „übersetzt“ dazu aus der Sicht eines markterfahrenen Sachverständigen aktuelle Meinungsäußerungen in allgemeingültige Praxisfälle von Planung, Ausführung und auch Herstellung.

Schlussfolgerungen daraus können neben Firmen und Planern als Bieter (B) bzw. Auftragnehmer (AN) auch für ausschreibende bzw. auslobende Bauherren bzw. Auftraggeber (AG) und Hersteller von praktischem Interesse sein. Fragen dazu beschäftigen derzeit die gesamte Bauwirtschaft, aber auch die anwaltliche Beratungspraxis und auch die von Sachverständigen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über mögliche Auswirkungen und zu ergreifende Maßnahmen.


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Quellen

BGH, Urteil vom 22.04.2004 – III ZR 108/03

„WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus hat am 30. Januar 2020 den Ausbruch des Neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite erklärt.“ Siehe www.euro.who.int

Siehe die Meldung vom 12.03. „WHO erklärt COVID-19-Ausbruch zur Pandemie“ unter ?www.euro.who.int

Leinemann, R. (Hrsg.): VOB/B Kommentar, ?7. Aufl., Werner Verlag, Düsseldorf 2020, § 6 VOB/B Rz. 47. n


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Verbote bis zur Unverst

Autor
  • U. Greiner Mai
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