Bis in die 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde kein zusätzlicher Potentialausgleich in Bädern gefordert. Danach bis Anfang 2002 wurde ein Potentialausgleich gefordert, der das Verbinden der Badewanne, des leitfähigen Abflussrohres und der Kalt- und Warmwasserleitungen im Bad verlangte. Heute ist ein zusätzlicher Potentialausgleich für die Badewanne nicht mehr erforderlich! Kann man auf den Potentialausgleichleiter 4 mm2 Cu verzichten, wenn die Zumutbarkeit (wohlgemerkt: nicht die finanzielle) überschritten wird? Darf man den Potentialausgleichsleiter an die Schutzleiterschiene eines Unterverteilers anschließen, der sich im benachbarten Raum (Küche) zum Bad befindet? Der Unterverteiler ist über eine Leitung NYM-J 5 x 6 mm2 an den Wohnungsverteiler angeschlossen. Dieser besitzt eine Zuleitung von NYM-J 4 x 16 mm2 vom zentralen Zählerplatz im Keller des Mehrfamilienwohnhauses.