Skip to main content 
Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Installationstechnik

Zusätzlicher Potentialausgleich in Bädern

ep1/2005, 2 Seiten

In der Norm VDE 0100 Teil 701:2002-02 wird der zusätzliche Potentialausgleich für fremde leitfähige Teile im Bad gefordert für Frisch- und Abwasser, Heizung und Klima, Gas. Diese Teile sind außerdem mit der Schutzleiterschiene in der Installationsverteilung oder mit der Hauptpotentialausgleichsschiene über einen Potentialausgleichsleiter 4 mm2 Cu zu verbinden. Die Verbindungen der Rohre und der Formstücke der Rohrleitungen für Wasser- und Heizungsanlage im Bad werden durch den Wasserinstallateur nicht verschraubt, verlötet oder verschweißt, sondern mit eingelegten Gummiringen gequetscht. Ich gehe davon aus, dass diese Quetschverbindungen keine leitende Verbindung des metallischen Rohrnetzes sind und somit die Gesamtheit des Rohrnetzes im Bereich des Baderaums nicht als fremdes leitfähiges Teil gilt. Frage: Ist das Einbeziehen in den zusätzlichen Potentialausgleich der Rohre hier trotzdem notwendig?


   

Autor
  • W. Hörmann
Downloads
Sie haben eine Fachfrage?