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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Installationstechnik

Nachrüstpflicht für RCD und für TN-S-Systeme

ep10/2004, 1 Seite

In einer Wohnung ist kein einziger Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) vorhanden. Der Neutral- und der Schutzleiter sind in der Unterverteilung zusammengeführt (TN-C-System). Ist es nicht Vorschrift, das mindestens ein zweipoliger RCD für das Bad vorhanden sein muss? Wenn ja, wie kann man den Vermieter dazu bringen, dass er einen RCD nachträglich installieren lässt?


   

Autor
  • W. Hörmann
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