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Drehstromsteckdosen 63 A im Freien
ep10/2004, 2 Seiten
dungs- und nicht um Anschlussklemmen Bei Querschnitten über 4 mm2 sind auch in Dosen und Kästen lose Klemmen nicht statthaft. Festlegungen in DIN-VDE-Normen für die Errichtung der Anlagen In [1] sind die in Betracht kommenden Normen der Reihe DIN VDE 0100 aufgeführt [3][4][5]. Die vorhergehenden Ausführungen finden dort ihre Bestätigung. Hier sei lediglich auf Abschnitt 526.5.5 in [4] hingewiesen - Teil einer „Restnorm“ aus dem Jahre 1985. Danach dürfen „Leiteranschlüsse nur in geeigneten Anschlussräumen vorgenommen werden“. Als Beispiele werden Installationsdosen und -kästen nach [2] oder Verbrauchsmittel genannt, wenn vom Hersteller Anschlussräume mit fest eingebauten Anschlussmitteln (Klemmen) vorgesehen sind oder die Anschlussräume einen festen Einbau von Anschlussmitteln ermöglichen. Die Betonung liegt auf „festen Einbau“. Eine Einsatzmöglichkeit von losen Klemmen in Verteilern ergibt sich daraus nicht. EN 60 439-1 (VDE 0660 Teil 500) lässt in Verteilern im Ausnahmefall auch lose Klemmen zu Von einem festen Einbau wird auch in den Sicherheitsnormen für Verteiler ausgegangen, die die Verteilerhersteller zu beachten haben. Nach DIN EN 60439-1 (VDE 0660 Teil 500) [6] können von außen eingeführte Leiter entweder direkt an einzubauende Schalt- bzw. Einbaugeräte oder an gesonderte fest einzubauende Klemmen angeschlossen werden. Einzelheiten zur Bemessung und Ausführung sind unter der Überschrift „Anschlüsse für von außen eingeführte Leiter“ in [6], Abschnitt 7.1.3, und Anhang A ausgewiesen. Im Abschnitt „Verdrahtung“ dürfen nach Unterabschnitt 7.8.3.2 in [6] Kabel und Leitungen zwischen zwei Klemmstellen keine Flick- oder Lötstellen haben. Das ist natürlich voll zu unterstreichen. Im Folgesatz hierzu heißt es nun wörtlich: „Die Verbindungen müssen möglichst an ortsfesten Anschlüssen hergestellt werden“. Möglichst kann nur bedeuten, dass auch lose Klemmen verwendet werden dürfen. Das ist nur schwer verständlich. Ein Hersteller, der einen mit einer losen Klemme in der beschriebenen Form versehenen Verteiler bereitstellt, handelt dann normgerecht. Er dürfte indes mit dem Errichter, der ihn einzubauen hat, bei dieser Lösung leicht in Streit geraten. Nicht vorstellbar ist auch, dass Verteiler in dieser Form geliefert werden. Es ist doch kein großer Aufwand, eine derart gestückelte Leitung durch eine neue zu ersetzen. Wichtiger wäre es vielmehr, dem Anlagenerrichter im Falle einer zu kurz geratenen Anschlussleitung als Ausnahmefall zu gestatten, eine Leitungsader zu verlängern. Wahrscheinlich ist der Unterabschnitt 7.8.3.2 in [6] auch so auszulegen. Da die Norm [6] für den Hersteller des Verteilers gilt und der Anlagenerrichter das fertige Produkt in der Regel übernimmt und einbaut, muss der Errichter diese Aussage in der Norm [6] nicht kennen. Selbst wenn er diese Norm zur Hand nimmt, so wird er den vorgenannten Hinweis nicht unter „Verdrahtung“ vermuten und demzufolge auch kaum kennen. Das Verdrahten ist ja ureigenstes Anliegen des Verteilerherstellers. Deshalb ist es natürlich kein Wunder, wenn solche Fragen entstehen. Abgesehen von vorgenanntem Problem sollten nach meiner Auffassung lose Klemmen als Ausnahmefall zur Leiterverlängerung durch den Anlagenerrichter prinzipiell zulässig sein. Auch für Kleinverteiler nach DIN VDE 0603-1 [7] sollte entsprechend verfahren werden können. Zu empfehlen wäre wohl, eine entsprechende Ergänzung in eine der Normen der Reihe DIN VDE 0100 aufzunehmen. Bis zur Entscheidung muss es dem Errichter überlassen bleiben, eigenverantwortlich entsprechend zu handeln. Literatur [1] Senkbeil, H.: Lose Anschlussklemmen in Verteilern. Elektropraktiker, Berlin 58(2004) 3, S. 192. [2] DIN VDE 0606-1:2000-10 Verbindungsmaterial bis 690 V; Teil 1: Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten und/oder Verbindungsklemmen. [3] DIN VDE 0100-510:1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Allgemeine Bestimmungen. [4] DIN VDE 0100-520:2003-06 -; -; Kabel- und Leitungsanlagen. [5] DIN VDE 0100-729:1986-11 -; Aufstellen und Anschließen von Schaltanlagen und Verteilern. [6] DIN EN 60439-1(VDE 0660 Teil 500):2000-08 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen; Teil 1: Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Kombinationen. [7] DIN VDE 0603-1:1991-10 Installationskleinverteiler und Zählerplätze AC 400 V; Installationskleinverteiler und Zählerplätze. H. Senkbeil Nachrüstpflicht für RCD und für TN-S-Systeme ? In einer Wohnung ist kein einziger Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) vorhanden. Der Neutral- und der Schutzleiter sind in der Unterverteilung zusammengeführt (TN-C-System). Ist es nicht Vorschrift, das mindestens ein zweipoliger RCD für das Bad vorhanden sein muss? Wenn ja, wie kann man den Vermieter dazu bringen, dass er einen RCD nachträglich installieren lässt? ! Für elektrische Anlagen, die vor Mai 1973 - unter Beachtung der Übergangsfrist bis 30.4.1974 - nach den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) errichtet wurden, durften (unabhängig vom Querschnitt) Schutz- und Neutralleiter als ein gemeinsamer Leiter (als Mp/SL bezeichnet, nun als PEN-Leiter bezeichnet, früher auch als Nullleiter bezeichnet) ausgeführt werden. Erst ab Mai 1973 war es notwendig, für Querschnitte bis 10 mm2 Cu bzw. 16 mm2 AL Schutz- und Neutralleiter getrennt zu führen. Entsprechendes gilt auch für die Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) im TN-System, insbesondere mit einem Bemessungsdifferenzstrom I6N ) 30 mA. Auch hier gibt es entsprechende Forderungen erst · seit Mai 1984 für Steckdosen in Räumen mit Badewanne oder Dusche und · seit November 1990 auch für Steckdosen im Freien bzw. für solche Steckdosen, die für den Anschluss von Verbrauchsmitteln, die im Freien benutzt werden, vorgesehen sind. Für Anlagen, die also vor diesen Zeitpunkten errichtet wurden, gab und gibt es keine Nachrüstpflicht. Natürlich wäre es sinnvoll, insbesondere in Bereichen mit erhöhter Gefährdung, z. B. in Räumen mit Badewanne oder Dusche, eine Nachrüstung mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), insbesondere mit einem Bemessungsdifferenzstrom I6N ) 30 mA, zu propagieren. Unterstützend kann hierfür auch der Teil 739 von DIN VDE 0100 (VDE 0100) sein. In dieser Norm ist eine Empfehlung enthalten, den zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I6N ) 30 mA nachzurüsten. Letztendlich aber hängt eine solche Nachrüstung - die immer sinnvoll ist - von der Überzeugungskraft der Elektrofachkraft ab. Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass es in Fällen mit „klassischer Nullung“ - verwenden eines TN-C-Systems auch bei kleinen Querschnitten - äußerst schwierig ist, eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nachzurüsten. Dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass es sog. Steckdosen-Schutzeinrichtungen gibt. Durch solche Einrichtungen lässt sich normalerweise nur eine Steckdose schützen. Aber selbst wenn neuerdings solche verwendet werden, die den Anschluss von weiteren Steckdosen hinter der Schutzeinrichtung erlauben, wird ein „aufschlagen“ des Putzes für die nachgeschalteten Steckdosen nicht vermieden werden können, weil für die nachgeschaltete Steckdose der Schutz- und der Neutralleiter getrennt ausgeführt werden müssen. W. Hörmann Drehstromsteckdosen 63 A im Freien ? Ein Elektroinstallationsbetrieb hat im Auftrag und auf dem Gelände unseres Unternehmens 63-A-Steckdosen mit fünf Buchsen installiert, teilweise überdacht und teils in Anschlusssäulen. Es wurden Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem I6N = 30 mA vorgeschaltet mit der Begründung, das würde so in den VDE-Bestimmungen gefordert. Mir sind jedoch solche Forderungen nicht bekannt. Bitte informieren Sie mich über die Vorschriftenlage. Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 10 790 LESERANFRAGEN ! Für Steckdosen, die außerhalb von Gebäuden angeordnet sind oder die außerhalb von Gebäuden befindliche Betriebsmittel versorgen, darf die Schutzmaßnahme TN-System (früher „Nullung“ genannt) nicht angewendet werden. Statt dessen müssen ihre Schutzkontakte an einen Erder angeschlossen werden, der nicht mit dem Schutzleiter oder PEN-Leiter des TN-Systems verbunden werden darf. Als Abschalteinrichtungen für die Schutzmaßnahme müssen Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs) verwendet werden ([1], Abschnitt 413.1.3.9 und Nationales Vorwort, Zu 413.1.3.9). Die Schutzmaßnahme ist dadurch das TT-System, auch wenn der Anlageteil an eine Anlage mit TN-System angeschlossen wird. Sie muss darum die für das TT-System geltenden Forderungen ([1], Abschnitt 413.1.4) erfüllen. Wenn diese Steckdosen einen Bemessungsstrom nicht größer als 20 A haben und von ihnen erwartet wird, dass sie tragbare Betriebsmittel versorgen, darf der Bemessungsdifferenzstrom der RCDs höchstens 30 mA betragen ([2], Abschn. 471.2.3). In besonderen Fällen, für die die Normen der 700er Reihe von VDE 0100 gelten, kann diese Begrenzung auf 30 mA auch unabhängig von den vorstehend genannten Kriterien gefordert sein. Ihre Steckdosen haben einen Bemessungsstrom von 63 A. Darum darf der Bemessungsdifferenzstrom der RCDs beliebig groß sein, sofern dem keine Forderung aus der 700er Reihe von VDE 0100 entgegensteht und die Erdungsimpedanz des Schutzerders dafür klein genug ist ([1], Abschn. 413.1.4.2). Es ist der Elektrosicherheit dienlich, wenn der Bemessungsdifferenzstrom der RCDs nur 30 mA beträgt, ohne dass das gefordert ist. Literatur [1] DIN VDE 0100-410/VDE 0100 Teil 410:1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag. [2] DIN VDE 0100-470/VDE 0100 Teil 470:1996-02 - ; - ; Kapitel 71: Anwendung der Schutzmaßnahmen. E. Hering Verkabelung von Brandmeldeanlagen ? In einen Altbau aus DDR-Zeiten (Baukörper aus Stahlbeton) wurde in den 90iger Jahren eine Brandmelde-Anlage Aufputz in den Fluren und im Fluchttreppenhaus installiert (Gebäude wird als Internat genutzt). Die Brandmeldekabel sind im LF-PVC-Kanal verlegt. Nun wird zusätzlich eine Rauch- und Wärmeabzugs-Anlage (RWA) im Fluchttreppenhaus nachgerüstet und mit der bereits vorhandenen Brandmelde-Anlage gekoppelt. Eine Unterputzverlegung der dafür erforderlichen Brandmeldekabel ist nicht oder nur sehr schwer zu realisieren, da die Wände ja aus Stahlbeton sind. Bei einer erneuten Aufputzverlegung im PVC-Kanal wird aber die bereits vorhandene Brandlast noch mehr erhöht. Ist eine Verlegung von E90-Kabeln im LF-PVC-Kanal überhaupt erlaubt? ! Die Verkabelung der Brandmeldeanlage in LF-PVC-Kanal entspricht nicht den Vorschriften. Die Bauordnung und die Sonderbauverordnung für Hochhäuser verbieten den Einsatz brennbarer Baustoffe in Rettungswegen. Daher verlangte auch schon die inzwischen durch die Leitungs-Anlagen-Richtlinie LAR ersetzte RbALei in Rettungswegen zur Leitungsführung Kanäle oder Rohre aus Stahl. Die jetzt geltende LAR schreibt unter Abschnitt 3.2.2 vor: „Werden für die offene Verlegung (sofern sie überhaupt zulässig wäre; d.R.) ... Installationskanäle oder -rohre ... verwendet, so müssen diese aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.“ Bei der Nachrüstung der RWA sind aus der LAR folgende Forderungen einzuhalten: Hinsichtlich der Brandlast ist die Leitungsanlage in nichtbrennbaren Installationskanälen oder -rohren nach DIN VDE 0604 bzw. DIN VDE 0605 zu führen. Hinsichtlich des Funktionserhalts benötigen Sie für die Leitungsanlage insgesamt E 90 und im Treppenraum E 30, falls es sich um eine maschinelle RWA handelt (s. Abschn. 5.2.1 der LAR). Diese werden Sie im beschriebenen Treppenraum nur mit E30-Kanälen realisieren können. Falls es sich um eine natürliche RWA handelt (Rauchableitung durch natürlichen Auftrieb), ist die Leitungsanlage in E 30 auszuführen. Auf Funktionserhalt können Sie verzichten, wenn die Anlage durch Ansprechen eines Rauchmelders automatisch öffnet (s. Abschn. 5.2.2 der LAR). In diesem Fall wäre nur die Forderung hinsichtlich der Brandlast einzuhalten. F. Schmidt Zertifizierung nach ISO 9000 ? Welches Grundanliegen hat die Zertifizierung nach der DIN ISO 9000, und welche wesentlichen qualitätssichernden Funktionen werden durch das Qualitätsmanagement erreicht? ! Anliegen der DIN ISO 9000 ff. Die DIN ISO 9000 ff. ist eine Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Sie beschreibt, wie ein Qualitätsmanagementsystem in einem Unternehmen zu gestalten ist. Ziel ist die Sicherstellung der Qualität der Produkte oder Dienstleistungen. Durch ihre Systematik soll eine Überprüfung des angewendeten Qualitätsmanagementsystems auf Vollständigkeit ermöglicht werden. Die Norm DIN ISO 9000 ff. besteht aus 20 Elementen, die die Klärung unterschiedlicher Aspekte zum Inhalt haben, beispielsweise die · Verantwortlichkeitsregelungen auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen, · Designlenkung (d. h. das Produkte entsprechend Markt- oder Kundenanforderungen entwickelt werden), · Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, · Prozesslenkung, · Mitarbeiterschulung und · Bewertung von Stichproben. Letztendlich enthält die DIN ISO 9000 ff. Grundlagen und Begriffe für Qualitätsmanagementsysteme. Wesentliche Funktionen des Qualitätsmanagements sind die Qualitätsplanung, die Qualitätslenkung, die Qualitätsprüfung, die Qualitätsverbesserung, die Qualitätsmanagementdarlegung und das Qualitätsaudit. Die Aufgabe der Qualitätsplanung ist das Auswählen, Klassifizieren und Gewichten der Qualitätsmerkmale. Ferner gehört dazu das Konkretisieren der Qualitätsforderung unter Berücksichtigung des Anspruchniveaus und der Realisierungsmöglichkeit. Die Qualitätslenkung überwacht und korrigiert die Realisierung einer Einheit mit dem Ziel, die Qualitätsforderung zu erfüllen. In diesem Kontext werden Ergebnisse von Qualitätsprüfung mit den Vorgaben aus der Qualitätsplanung verglichen. Bei Abweichung können Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. Die Qualitätsprüfung stellt fest, inwieweit eine Einheit die Qualitätsforderungen erfüllt. Unter der Qualitätsverbesserung werden Maßnahmen zur Steigerung von Effektivität und Effizienz in Tätigkeiten und Prozessen verstanden. Qualitätsplanung, -prüfung, -lenkung und -verbesserung bilden zusammen einen operativen und evolutionären Regelkreis. Um die Entstehung von Fehlern zu verhindern bzw. das Auftreten weiterer Fehler zu unterbinden, wird bei festgestellten Abweichungen beim operativen Regelkreis korrigierend eingegriffen. Auf Basis von Erkenntnissen und Resultaten wird im Rahmen des evolutionären Regelkreises eine Vermeidung von Fehlern für die Zukunft angestrebt. Alle geplanten und systematischen Tätigkeiten des Qualitätsmanagements beschreibt die Qualitätsmanagementdarlegung. Unterschieden wird zwischen interner und externer Qualitätsmanagementdarlegung. Unter Qualitätsaudit wird eine systematische und unabhängige Untersuchung verstanden. Deren Ziel besteht darin, zu untersuchen, ob qualitätsbezogene Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Ergebnisse den geplanten Anordnungen entsprechen bzw. ob diese Anordnungen geeignet sind, die Ziele der Qualitätspolitik zu realisieren. C. Vogt 792 LESERANFRAGEN Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 10
Autor
- E. Hering
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