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Kapitaldienstfähigkeit: Rolle bei der Kreditvergabe

ep7/2005, 2 Seiten

Sicherheiten sind wichtig, jedoch häufig nicht einziges Kriterium für die Gewährung von Krediten. Mit dieser Erfahrung wurde auch der Inhabers eines Elektrofachbetriebs konfrontiert. Dessen Kreditantrag wurde trotz vorhandener Sicherheiten abgelehnt. Der Beitrag zeigt, welche Überlegungen im Vorfeld des Bankgesprächs einbezogen werden sollten.


Es empfiehlt sich, auf dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses den Vermerk anzubringen: Eilt! Vorpfändung läuft seit 00.00.00! Es sollte auch eine Ablichtung der Vorpfändung beigefügt werden. Oft gepfändete Forderungen Folgende Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte werden am häufigsten durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet: · Ansprüche auf Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) · Ansprüche auf Sozialgeldleistungen wie Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld usw. · Ansprüche aus Kontenverbindungen (Kontokorrent-, Festgeld-, Geldmarkt- und Sparkonten) · Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen · Ansprüche auf Steuererstattung. Um die Pfändung durchführen zu können, muss der Gläubiger die Drittschuldner, z. B. die Arbeitgeber, die Renten und Pensionen sowie das Arbeitslosengeld auszahlenden Stellen, das Geldinstitut, die Versicherungsgesellschaft und das zuständige Finanzamt genau angeben können. Die Anschriften erfährt er spätestens bei der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung, kann aber auch eigene Beobachtungen und Ermittlungen durchführen. Zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts sind das Arbeitseinkommen, die Rente/Pension und das Arbeitslosengeld dem Gläubigerzugriff nur beschränkt ausgesetzt. Der pfändbare Betrag ergibt sich aus der amtlichen Lohnpfändungstabelle. Unpfändbar sind: · Bei einem unverheirateten Schuldner ohne Unterhaltspflichten ab 01.07.05 ein Betrag bis 990 Euro pro Monat · Bei einem verheirateten Schuldner und Ehefrau ohne eigenes Erwerbseinkommen bis zu 1360 Euro/Monat. Unterhaltsberechtigte Kinder führen zu einer weiteren Anhebung der Pfändungsgrenze. Beispiel für die Pfändungsformel bei der Pfändung von Arbeitseinkommen: „Gepfändet wird wegen meiner Ansprüche und der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustellung die angebliche Forderung des Schuldners gegen die Schlossbrauerei Regensburg auf Zahlung des gesamten Arbeitseinkommens einschließlich des Geldwerts etwaiger Sachbezüge (Naturalleistungen) bis der Anspruch des Gläubigers voll getilgt ist.“ Im Beispiel wird der pfändbare Teil des Nettoeinkommens des Schuldners und der - kapitalisierte - Wert des von der Brauerei monatlich gelieferten so genannten „Haustrunks“ addiert und aus dem sich ergebenden Gesamtbetrag mit Hilfe der Lohnpfändungstabelle der pfändbare Betrag errechnet. Berechnung und Überweisung an den Gläubiger ist Sache des Drittschuldners, hier der Brauerei. Mit der Pfändung des Arbeitseinkommens sollte zugleich auch der Anspruch auf die künftige Alters-und Erwerbsminderungsrente gepfändet werden. Das ist auch bei Schuldnern zulässig, die noch viele Jahre vom Rentenfall entfernt sind. Ist der Schuldner z. B. Angestellter, so ist für die Rente die Bundesversicherungsanstalt in Berlin die richtige Drittschuldnerin. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kostet 15 Euro Festgebühr zuzüglich der Gebühren für die Zustellung an den Schuldner und an den Drittschuldner. Bei Antragstellung ist auch die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht behilflich. Fazit Die Forderungspfändung ist ein schwerwiegender Eingriff in die wirtschaftlichen Verhältnisse und familiären Lebensumstände des Schuldners: Lohnpfändung. Sie bedeutet für den Arbeitgeber zusätzliche Arbeit bei der Berechnung und Abführung des Betrags, führt zu einem Ansehensverlust des Schuldners. Bei häufigerem Vorkommen besteht die Gefahr der Arbeitsplatzkündigung. Kontenpfändung. Sie stellt die Kreditwürdigkeit des Schuldners in Frage. Zudem wird die Pfändung von der Bank oder Sparkasse der SCHUFA, der Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung, gemeldet und dort als negatives Merkmal registriert. Nach Nr. 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Nr. 26 der AGB der Sparkassen erlaubt eine Zwangsvollstreckung in Konten des Schuldners eine außerordentliche Kündigung. Ein rascher Vollstreckungszugriff sichert den besseren Rang im Wettlauf mit anderen Gläubigern, denn das frühere Pfandrecht geht dem späteren vor. Das ist von Vorteil, wenn der Schuldner auf die Insolvenz zugeht. Zugleich wird die Zahlungsbereitschaft des Schuldners gegen Verzicht auf das erlangte Pfandrecht, insbesondere bei der Konten - und Kreditzusagepfändung, gefördert. P. David Finanzielle Ausgangssituation des Unternehmens Kreditlinien. Klaus-Peter D., Inhaber eines Elektrofachbetriebs verfügt bei seiner Hausbank über eine Kontokorrentkreditlinie in Höhe von 40000 Euro. Darüber hinaus existiert ein weiterer Betriebsmittelkredit über 80000 Euro und ein Immobiliendarlehen über 150000 Euro, mit dem die Privatimmobilie von D. und seiner Familie finanziert wird. Sicherheiten. Dem stehen Kreditsicherheiten in Form einer Grundschuld über 300000 Euro auf dem finanzierten Gebäude sowie eine Bürgschaft von D. über 40000 Euro gegenüber. Selbst wenn die Bank nur die Grundschuld als werthaltige Sicherheit in ihren Kreditakten berücksichtigt, ist sie bei einem konservativ geschätzten Verkehrswert des Hauses von 500000 Euro auf der sicheren Seite. Es liegen keine weiteren Grundschulden oder sonstige Belastungen auf diesem Objekt vor. Kalkulierter Kreditrahmen. Da es sich bei der Immobilie um ein privates Wohnhaus handelt, kann D. bei einer Beleihungsgrenze der Bank von 80 % des Verkehrswertes von einem maximalen Kreditrahmen von 400000 Euro ausgehen. Beantragte Kredithöhe. D. beantragt bei seiner Hausbank die Erhöhung seiner Kontokorrentkreditlinie von 40000 auf 60000 Euro. Mit den vorhandenen Sicherheiten ist seiner Meinung nach eine für den Kreditgeber ausreichende Absicherung vorhanden. Hinweise des Steuerberaters nicht beachtet Dies war auch der wesentliche Teil der Überlegungen zum bevorstehenden Bankgespräch, die D. im Vorfeld seines Kreditwunsches gemeinsam mit seinem Steuerberater abgestimmt hat. Dabei wurde allerdings weder über die aktuelle noch über die zukünftig zu erwartende Ertragslage des Betriebes intensiv geredet. Von den Hinweisen des Steuerberaters, bei der schriftlichen Darstellung der Prognosen der kommenden beiden Jahre über Liquiditäts- und Rentabilitätsentwicklung gegenüber der Bank detaillierter als bisher vorzugehen, wollte D. nichts wissen. Zur Begründung argumentierte er mit seinen erstklassigen Kreditsicherheiten, die eine Krediterhöhung nach seiner Meinung ohne weiteres rechtfertigen würden. Außerdem bezog er sich auf Grund der langjährigen Geschäftsbeziehung von über fünfzehn Jahren mit der Hausbank auf einen gewissen Automatismus bei weiterhin großzügigen Kreditzusagen. Immerhin ist er seinen bisherigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen immer termingerecht nachgekommen. Damit war das Gespräch mit dem Steuerberater für D. im Grunde beendet. Von Kreditablehnung überrascht Das hatte Klaus-Peter D. in der Geschichte seines Elektrofachbetriebs bisher noch nicht erlebt. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 7 528 BETRIEBSFÜHRUNG Kapitaldienstfähigkeit: Rolle bei der Kreditvergabe Sicherheiten sind wichtig, jedoch häufig nicht einziges Kriterium für die Gewährung von Krediten. Mit dieser Erfahrung wurde auch der Inhabers eines Elektrofachbetriebs konfrontiert. Dessen Kreditantrag wurde trotz vorhandener Sicherheiten abgelehnt. Der Beitrag zeigt, welche Überlegungen im Vorfeld des Bankgesprächs einbezogen werden sollten. GLOSSAR Kapitaldienstfähigkeit Darunter wird die langfristige und damit nachhaltige finanzielle Fähigkeit des Kreditnehmers verstanden, die Zahlungsverpflichtungen aus dem Kreditvertrag bis zum Fälligkeitstermin des jeweiligen Kredites nachzukommen. Vereinfacht dargestellt, ist die Kapitaldienstfähigkeit die Differenz aus den regelmäßigen Einnahmen des Unternehmers, vor allem aus dem Geschäftsbetrieb, aber beispielsweise auch aus Zins- oder Mieteinnahmen und seiner regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen z. B. für Steuern, Zins- und Tilgungsraten einschließlich der Lebenshaltungskosten. Trotz dieser erstklassigen Sicherheiten und der langjährigen problemlosen Zusammenarbeit mit der Hausbank lehnte diese seinen Antrag auf Erhöhung der Kontokorrentkreditlinie ab. Dabei erhielt er von der Bank den Hinweis, dass seine derzeitige Ertragslage dies nicht zulässt. Die Überraschung des Unternehmers ist durchaus zu verstehen, als er mit der Kreditablehnung konfrontiert wird. Sicherheit kontra langfristige Kreditwürdigkeit. Seine Meinung, die Bank ausschließlich mit Sicherheiten für zusätzliche Krediten zu überzeugen, ist im Mittelstand keine Ausnahme. Die hinter dieser Meinung stehende Gewissheit, dass der Kreditgeber sein Geld bei Zahlungsproblemen des Kunden durch die Verwertung der Sicherheiten schon zurückerhalten wird, verdrängt einen weitaus wichtigeren Gesichtspunkt: die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit des Bankkunden. Hauptkriterium: Kapitaldienstfähigkeit Das wesentliche Kriterium einer Kreditgewährung wird grundsätzlich in der persönlichen Zuverlässigkeit und Zahlungsbereitschaft des Kunden sowie in seinen finanziellen Möglichkeiten gesehen, auf Grund der Einnahmesituation des Betriebes den übernommenen Zahlungsverpflichtungen langfristig nachzukommen. Bestehen bei diesen Punkten ernsthafte Bedenken, wird die Bank den Kredit in aller Regel verweigern, selbst wenn wie bei D. erstklassige Sicherheiten bereitstehen. Kreditausfallrisiko. Kommt es dennoch zu einer Kreditvergabe, besteht für die Bank das Risiko eines Kreditausfalls, der die unmittelbare Verwertung der Sicherheiten nach sich zieht. Mit einer solchen Konsequenz ist im Ergebnis niemandem gedient. Das Kreditinstitut verliert damit sicherlich eine gute Einnahmequelle. Unternehmerische und existenzielle Risiken. Für den Unternehmer bedeutet das häufig nicht nur den Verlust seiner privaten Immobilie, der Sicherheit, sondern unter Umständen auch die Zerstörung seiner weiteren Geschäftsgrundlage und damit die Gefährdung des weiteren Lebensunterhalts für sich und seine Familie. Sorgfältigere Vorbereitung des Bankgesprächs Ausreichende Kreditsicherheiten bedeuten längst nicht immer auch die Gewährung von Krediten. Bankinstitute legen vor allem Wert auf die Kapitaldienstfähigkeit, um sicher zu gehen, dass den Zins- und Tilgungsverpflichtungen auch vereinbarungsgemäß nachgekommen werden kann. Daher sollte aus Unternehmersicht bei der Vorbereitung zu einem Kreditgespräch die Priorität auf der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit liegen. Eigene Kreditwürdigkeit ermitteln. Bei der Vorbereitung von Kreditverhandlungen sind deshalb grundsätzlich die langfristigen finanziellen Möglichkeiten, vereinbarte Zins- und Tilgungsraten termingerecht zu leisten, zu berücksichtigen. Die Kapitaldienstfähigkeit, also die Grenze der finanziellen Belastbarkeit des Unternehmens, ist mit Hilfe des Steuerberaters realistisch zu ermitteln und der Bank nachvollziehbar und plausibel darstellen. Wenn darüber hinaus werthaltige Kreditsicherheiten eingesetzt werden können, erhöht das die Aussicht auf Kreditgewährung. Sie sollten vor allem zur Ergänzung des Kreditwunsches und nicht zuletzt auch der Unterstützung der Verhandlungen dienen, wenn es um Zinssätze und Konditionen geht. Damit sind ebenfalls wesentlich bessere Kreditkonditionen aufgrund eines günstigeren Ratings des Unternehmens durchsetzbar. TIPP: Die Bank sollte daher angesprochen werden, dem Unternehmer eine Orientierungshilfe bezüglich der Bewertung der vorhandenen Sicherheiten und der Verhandlungsspielräume zu geben. Darüber hinaus sollte in Erfahrung gebracht werden, in welchem Umfang werthaltige Kreditsicherheiten das Rating verbessern können. Es ist ebenfalls empfehlenswert, bei anderen Kreditinstituten entsprechende Angebote einzuholen M. Vetter Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 7 529 www.elektropraktiker.de Jetzt auch mit Volltextsuche in über 2300 ep-Fachbeiträgen

Autor
  • M. Vetter
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