Skip to main content 
Betriebsführung | Recht

Wie man Außenstände wirksam einzieht - Vollstreckung gegen Unternehmer, GmbH, GbR u. a.

ep9/2005, 4 Seiten

Beim Vollstreckungszugriff gegen Unternehmen ist zwischen dem Einzelunternehmer, der Personengesellschaft (KG, OHG, GbR) und der Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Englische Limited, Societe Limite) zu unterscheiden. Wie in den einzelnen Fällen vorzugehen ist, wird im Beitrag erläutert.


Zugriffsvoraussetzungen Beim Vollstreckungszugriff gegen Unternehmen ist zwischen dem Einzelunternehmer, der Personengesellschaft (KG, OHG, GbR) und der Kapitalgesellschaft (Gmb H, AG, englische Limited (Ltd.), Societe Limite) zu unterscheiden. Je nachdem haften für Schulden Personen oder Kapital. Die Zwangsvollstreckung in das Vermögen setzt bei allen Unternehmen, ebenso wie bei privaten Schuldnern, einen Vollstreckungstitel - beispielsweise einen Vollstreckungsbescheid - voraus, der vor Beginn der Vollstreckung zugestellt worden sein muss. Zustellung und Vollstreckung erfolgen bei den Kapitalgesellschaften gegenüber den gesetzlichen Vertretern, ansonsten gegenüber persönlich haftenden oder vertretungsberechtigten Gesellschaftern [1]. Einzelunternehmer Beim Einzelunternehmer, der stets persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, erfolgt die Vollstreckung zunächst wie gegen private Schuldner [2]. Bei der, vom Gerichtsvollzieher durchgeführten Sachpfändung, muss der Vollstreckungsversuch in der Regel sowohl in der Wohnung als auch im Geschäftslokal des Unternehmers durchgeführt werden. Nur wenn beide Pfändungsversuche nicht zur Befriedigung des Gläubigers führen, hat ein Antrag auf Abgabe der Offenbarungsversicherung Erfolg. Eine Ausnahme lässt die Rechtsprechung zu, wenn dem Gläubiger das Geschäftslokal des Schuldners, nicht aber dessen Wohnsitz bekannt ist. Bei der Offenbarungsversicherung hat der Unternehmer anzugeben, welche Umsätze er mit welchen Kunden in den letzten 12 Monaten getätigt hat, welche Leistungen in Rechnung gestellt wurden und welche Vergütung er von den einzelnen Kunden dafür erhalten hat. Auch die Frage nach Schwarzarbeit wird von verschiedenen Gerichten zugelassen, wobei der Gläubiger allerdings konkrete Anhaltspunkte dafür vortragen muss. Allein, dass der Schuldner einen Beruf ausübt, in dem Schwarzarbeit häufiger vorkommt (Fliesenleger), genügt dem OLG Köln zufolge allerdings nicht. Gibt der Unternehmer Außenstände an, kann der Gläubiger die entsprechenden Werklohn- bzw. Kaufpreisansprüche pfänden und sie an Stelle des Schuldners einziehen. Kontenpfändung. Besonders gravierend für den unternehmerischen Schuldner wirkt sich die Pfändung seiner Konten aus, Neben der Meldung an die Schufa [3] droht dem Schuldner mit der Geschäfts- und Privatkontenpfändung eine außerordentliche Kündigung der Konten samt Kreditzusage nach Nr. 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken oder Nr. 26 der AGB der Sparkassen. Von der Kontenpfändung erfahren nahezu alle Kreditinstitute über die Schufa, sodass es für den Schuldner kaum noch möglich ist, ohne zusätzliche Sicherheiten, einen Kredit eingeräumt zu bekommen. Das kann den wirtschaftlichen Ruin des Unternehmers herbeiführen. Einigung mit dem Schuldner. Allerdings bietet sich in dieser Situation die Chance für den Gläubiger, mit einem kooperativen Schuldner eine Vereinbarung z. B. über eine Ratenzahlung, eine Abschlagzahlung oder Stellung einer Sicherheit zu treffen. Bei entsprechendem Entgegenkommen des Schuldners kann der Gläubiger dann gegenüber der Bank schriftlich auf seine Rechte aus der Kontenpfändung, entweder insgesamt oder nur bezüglich der Kreditpfändung, verzichten. Dadurch kann der Unternehmer sein Geschäft weiter betreiben. Lebensversicherung. Besonders schwerwiegend wirkt sich gegen einen Unternehmer die Pfändung seiner Lebensversicherungsansprüche aus, die er sich für seine Altersversorgung geschaffen hat. Dabei kann auch der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Rückkaufwerts gepfändet und damit eine sofortige Befriedigung des Gläubigers vor Auszahlungsreife herbeigeführt werden. Diese Ansprüche sind derzeit noch ohne Pfändungsschutz. In einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ist jedoch vorgesehen, die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen und bei Lebensversicherungen auf Rentenbasis eine Pfändungsgrenze bis 990 Euro pro Monat - wie bei Arbeitseinkommen - einzuführen. Einkommenssteuererstattung. Für eine Pfändung in Betracht kommen auch Ansprüche auf Erstattung der Einkommenssteuer, die ebenfalls keinem Pfändungsschutz unterliegen. Sie sind jedoch frühestens am ersten Werktag im Januar für das vorhergehende Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum pfändbar. Hier empfiehlt sich eine Vorpfändung, die durch den Gerichtsvollzieher Anfang Januar durchgeführt wird [1]. Zugriff auf die Gmb H Während beim Einzelunternehmer ein Zugriff sowohl auf das Privat- als auch auf das Geschäftsvermögen möglich ist, kann bei der Gmb H regelmäßig nur in das Gesellschaftsvermögen vollstreckt werden. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich unangetastet. Die Rechtsprechung lässt einen Durchgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter nur äußerst selten zu. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Gesellschafter der Gmb H Vermögen entzieht, das zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt wird. Pflichten der Gmb H. Dieses Haftungsprivileg der Gmb H hat allerdings seinen Preis. So muss die Gmb H ihre finanzielle Lage alljährlich veröffentlichen. Jedermann kann beim Handelsregister Einsicht in die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nehmen und sich Ablichtungen von ihnen zusenden lassen (§ 9 HGB). Kommt die Gmb H ihren Einreichungs- und Bekanntmachungspflichten nicht nach, kann das Registergericht gegen sie auf Antrag, den jedermann stellen kann, Ordnungsgelder von 2500 bis 25000 Euro verhängen. Stammkapital. Jede Gmb H muss über ein Stammkapital von mindes-Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 9 668 BETRIEBSFÜHRUNG Wie man Außenstände wirksam einzieht Vollstreckung gegen Unternehmer, Gmb H, GbR u. a. Beim Vollstreckungszugriff gegen Unternehmen ist zwischen dem Einzelunternehmer, der Personengesellschaft (KG, OHG, GbR) und der Kapitalgesellschaft (Gmb H, AG, Englische Limited, Societe Limite) zu unterscheiden. Wie in den einzelnen Fällen vorzugehen ist, wird im Beitrag erläutert. „Gut, gut! - Wir können uns sicher einigen!!!“ tens 25000 Euro verfügen, das im Interesse der Gesellschaftsgläubiger zu erhalten ist. Es setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen. Hier war eine Gesetzesänderung in Vorbereitung, die jedoch vorerst gescheitert ist. Es war geplant, das Mindeststammkapital ab 01. 01. 2006 auf 10000 Euro herabzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gmb H im europäischen Vergleich zu stärken. Die französische Societe Limitee, die früher mit einem Stammkapital in Höhe von 7500 Euro ausgestattet war, erfordert seit 01.01.2004 kein Stammkapital mehr. Die englische Ltd. kann ebenfalls ohne Kapitaleinsatz gegründet werden. Im Gegenzug sollte die Absenkung des Stammkapitals der Gmb H durch eine Offenlegung der Haftungskapitalausstattung flankiert und künftig die Höhe des gezeichneten Stammkapitals auf den Geschäftsbriefen angegeben werden. Vollstreckungsobjekte. Für den Gläubiger einer Gmb H bieten sich einige Vollstreckungsobjekte an. Führt ein Sachpfändungsversuch bei der Gmb H nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers oder wird dem Gerichtsvollzieher der Zutritt zu den Geschäftsräumen verweigert, muss der Geschäftsführer der Gmb H auf Antrag des Gläubigers die eidesstattliche Offenbarungsversicherung - früher „Offenbarungseid“ - abgeben. Bei Nichterscheinen oder grundloser Verweigerung von Angaben zum Vermögen der Gmb H droht dem Geschäftsführer Haft bis zu einem halben Jahr. Legt der Geschäftsführer vor dem Offenbarungstermin sein Amt nieder, um keine Angaben machen zu müssen, bleibt er gleichwohl zur Abgabe der Offenbarungsversicherung verpflichtet. Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen einer Gmb H das Insolvenzverfahren eröffnet, wird die Gesellschaft aufgelöst. Die Auflösung wird von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen. Dem Gläubiger bleibt dann nur noch die Anmeldung seiner Forderung beim Insolvenzverwalter zu Aufnahme in die Insolvenztabelle. Hat er für seine Forderung bereits einen Vollstreckungstitel, so ist dieser beizufügen. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungen unzulässig. Danach kann die Vollstreckung gegen die Gmb H weiter betrieben werden, auch wenn die Gesellschaft beendet und im Handelsregister gelöscht ist. Vollstreckungstitel oder Forderungen aus der Insolvenztabelle verjähren erst nach 30 Jahren, wobei jeder Vollstreckungsauftrag eine neue 30-jährige Verjährungsfrist beginnen lässt. Haftung des Geschäftsführers prüfen Bei einer Kapitalgesellschaft wie der Gmb H ist eine Zwangsvollstreckung allerdings nahezu aussichtslos. Ist von einer Gmb H nichts mehr zu holen, empfiehlt sich immer die Prüfung, ob nicht der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden kann. Das ist etwa dann der Fall, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantrag gestellt hat (§ 64 Gmb HG). Diese „Insolvenzverschleppung“ kann ihn schadensersatzpflichtig wegen unerlaubter Handlung machen. Gleiches gilt, wenn der Geschäftsführer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit einer Gmb H in der Krise vorspiegelt und eine Verpflichtung, wie z. B. zur Zahlung eines Kaufpreises oder Werklohns, eingeht - „Eingehungsbetrug“. Zur Klärung dieser Haftungsmöglichkeiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Übrigens: Zwei Drittel aller Pleiten entfallen auf Gmb Hs. Erkundigungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft und Einbeziehung dritter Personen in die Haftung - z. B. über eine selbstschuldnerische Bürgschaft - können oft sehr nützlich sein. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 9 Vollstreckungsobjekte für Gläubiger einer Gmb H · Pfändung der Einlagenforderung der Gmb H gegen einen Gesellschafter, der seine Stammeinlage nicht vollständig erbracht hat - nur wenn der Gmb H eine gleichwertige Gegenleistung zufließt · Grundbesitz der Gmb H · Konten samt Kreditansprüchen · Mobiliar, soweit es nicht zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit benötigt wird · Geldforderungen gegen dritte Personen (Auftraggeber) · Schadensersatzforderungen gegen die Geschäftsführer aus Dienstvertrag und unerlaubter Handlung. Englische Limited Seit einiger Zeit tauchen zunehmend englische Ltds. (s. Beispiel) in den deutschen Handelsregistern auf. Die „Private Company Limited by Shares“ - wie die Gmb H eine Kapitalgesellschaft - wird durch Eintragung in das zentrale britische Handelsregister in Cardiff gegründet. Die Ltd. muss einen oder mehrere Directors (= Geschäftsführer) und einen Company secretary bestellen. Der Name der Gesellschaft kann frei gewählt werden, hat aber stets den Zusatz „Ltd.“ zu führen. Als Hauptsitz wird häufig Birmingham oder eine andere englische Stadt gewählt. Die Ltd. gründet sodann eine Zweigniederlassung in Deutschland und lässt dies bei einem Notar beurkunden mit einer Gebühr von ca. 40 bis 50 Euro. Dieser meldet die Gesellschaft dem Handelsregister B, das für den Sitz der Niederlassung zuständig ist. Für die Eintragung gelten die deutschen Vorschriften. Im Gegensatz zur Gmb H gibt es für die Ltd. keine Mindestkapitalvorschriften, d. h. das Stammkapital kann im Prinzip 1 Penny betragen. Häufig werden 100 britische Pfund gewählt, was besser aussieht. Durch sehr strenge Rechnungslegungs-, Publizitäts- und Prüfungsregeln wird eine Publizitätsquote von etwa 96 % erreicht - bei der Gmb H nur ca. 15 %. Steuerlich bringt diese Gesellschaft keine Vorteile, denn sie unterliegt nach einem Doppelbesteuerungsabkommen unbeschränkt der Körperschaftssteuer. Für Schulden der Ltd. haftet wie bei der Gmb H grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter wird allerdings angenommen, wenn eine insolvente Ltd. ihre Geschäftstätigkeit gegenüber Kunden betrügerisch fortsetzt. In Deutschland gibt es bislang kaum Rechtsprechung zur Haftung der Ltd. Eine amtsgerichtliche Entscheidung ließ die Gesellschafter unbeschränkt persönlich haften, wenn die Ltd. ausschließlich in Deutschland tätig und mit hinreichendem Stammkapital nicht ausgestattet, als rechtsmissbräuchliche reine Briefkastenfirma in England gegründet worden war. TIPP: Ohne zuverlässige Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse der mit nur wenig haftendem Eigenkapital ausgestatteten Limited sollte ohne persönliche Haftung des Directors oder der Gesellschafter und ohne Sicherheiten bei geschäftlichem Kontakt Vorsicht geboten sein. Banken werden einer Ltd. wohl nur bei Vorliegen der letzteren Umstände Kredit gewähren. Zugriff auf GbR und OHG Anders als bei den Kapitalgesellschaften Gmb H und Ltd. haften bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für die Gesellschaftsschulden. GbR. Die GbR kann formlos - theoretisch auch mündlich - gegründet werden, benötigt kein Stammkapital und wird in kein Register eingetragen. Der Preis dafür ist die gesamtschuldnerische persönliche Haftung ihrer Gesellschafter. Eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen gegenüber Gläubigern - so genannte Außenhaftung - kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur individualvertraglich mit dem Geschäftspartner vereinbart und nicht durch einen Zusatz zur Firmenbezeichnung wie z. B. „GbRmb H“ herbeigeführt werden. Der Vollstreckungstitel kann sich entweder gegen die GbR unter ihrer Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 9 670 BETRIEBSFÜHRUNG BEISPIEL HRB 123 456: Electronica Deutschtand Limited Zweigniederlassung Deutschland, Planegg (Musterstr. 13, 82152 Planegg), Private company limited by shares - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - nach dem Recht von England und Wales Gesellschaftsvertrag vom 01. 02. 2005. Zweigniederlassung der Electronica Deutschland Ltd, mit dem Sitz in Birmingham/Großbritannien, Handelsregister von Cardiff, Nr. 7891011. Gegenstand des Unternehmens Herstellung und Vertrieb von Software sowie Beratung Stammkapital 100,00 GBP. Ist nur ein director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei directors gemeinsam vertreten. Director: Mustermann, Max, Planegg, *06.12.1954. Ständiger Vertreter: Mustermann, Max, Planegg. *06.12.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsbezeichnung - Walter und Robert Mayer Gewerbebau GbR - oder gegen die Gesellschafter - Walter und Robert Mayer - als Gesamtschuldner richten. Im ersteren Fall kann nur in das Gesellschaftsvermögen, in letzterem in das Privatvermögen der Gesellschafter, auch gegen jeden Gesellschafter persönlich - z. B. auch nur gegen Robert Mayer - vollstreckt werden. Die Vollstreckung kann durch Sach-oder Forderungspfändung [1] in das Gesellschafts- und Privatvermögen erfolgen. Zu letzterem zählt auch die Pfändung des Gesellschaftsanteils des Schuldners, insbesondere sein Anspruch auf fortlaufende Auszahlung seines Gewinnanteils. Bei Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen kann auch der Anspruch der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter auf Leistung des vereinbarten Gesellschaftsbeitrags gepfändet werden. OHG. Bei der OHG als Sonderform der GbR haften ebenfalls alle Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt persönlich. Die Firma muss mindestens einen Familiennamen wie z. B. „Huber & Meier OHG“ enthalten. Die OHG entsteht mit der Eintragung in das Handelsregister. Zur Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen einer OHG ist ein Vollstreckungstitel gegen die Gesellschaft erforderlich. Gegen die Gesellschafter der OHG kann aus diesem Titel nicht vollstreckt werden. Jedoch kann gegen den unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter ein eigener Vollstreckungstitel ergehen, der wie bei der GbR Sach- und Forderungspfändung in sein Privatvermögen erlaubt. Daneben kann sein Anteil am Gesellschaftsvermögen, besonders der ihm zustehende Anspruch auf Gewinnanteil, gepfändet werden. Kommanditgesellschaft Auch bei einer Kommanditgesellschaft (KG) haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Von der OHG unterscheidet sich die KG dadurch, dass die Haftung der Kommanditisten auf einen bestimmten Betrag - ihre Kommanditeinlage - beschränkt ist, während die Komplementäre persönlich unbeschränkt haften. Ansonsten verläuft die Zwangsvollstreckung wie bei der OHG. Gmb H & Co. KG Bei der Gmb H & Co KG wird - obwohl sie eine Personengesellschaft ist - die Haftung praktisch auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Denn die Gmb H mit ihrer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ist persönlich haftende Gesellschafterin, und die übrigen Gesellschafter sind Kommanditisten, die lediglich mit ihrer Kommanditeinlage haften. Für alle Gläubiger gilt: Gehören dem Schuldner Immobilien - Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Eigentumswohnung, unbebaute Grundstücke usw. - bieten sich für die Zwangsvollstreckung drei Möglichkeiten: · die Zwangshypothek, · die Zwangsversteigerung und · die Zwangsverwaltung. Die beiden letzteren können vom Gläubiger, der einen Vollstreckungstitel besitzt, beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), die erstere beim Amtsgericht (Grundbuchamt), in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet, beantragt werden. Weil die Grundstückszwangsvollstreckung kein einfaches Rechtsgebiet ist, empfiehlt sich für die Durchführung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung - diese betrifft nicht die Substanz, sondern die Erträgnisse eines Grundstücks wie z. B. die Miete oder Pacht - die Zuziehung eines Rechtsanwalts. Eine verhältnismäßig einfache und auch kostengünstige Vollstreckungsmöglichkeit ist der Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek auf dem Grundstück des Schuldners. Sie setzt einen Vollstreckungstitel über eine Hauptforderung - ohne Zinsen - in Höhe von mindestens 750 Euro voraus. Der Gläubiger muss ferner die genaue Lage der Immobilie kennen (Gemarkung, Flurnummer). Die Eintragung ins elektronisch geführte Grundbuch geht rasch vor sich und kostet etwa bei einer titulierten Forderung von 1000 Euro nur 10 Euro, bei 10000 Euro nur 54 Euro. Will ein Kreditinstitut die Immobilie veräußern, weil der Schuldner die durch eine Grundschuld gesicherten Zinsen nicht mehr zahlen kann, muss es dem Gläubiger, der die Zwangshypothek besitzt, die Löschungsbewilligung abkaufen, da ein Kaufinteressent das Grundstück nur ohne Zwangshypothek zu kaufen bereit ist. Literatur [1] David, P.: Serie: Erste Hilfe - Inkasso, „So treiben Sie Außenstände ein“, 1. Auflage 2003 (mit CD-Rom), Rudolf Haufe Verlag, Freiberg/Breißgau [2] David, P.: Vollstreckungszugriff gegen private Schuldner, Elektropraktiker Berlin 59 (2005) 7, S. 526 - 528. [3] Möbus, H.: Wie die Prüfung der Kreditwürdigkeit erfolgt, Elektropraktiker Berlin 59 (2005) 3, S. 184 P. David Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 9

Autor
  • P. David
Sie haben eine Fachfrage?