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Elektrotechnik | Installationstechnik | Fortbildung

Instandhaltungsarbeiten hinter Messeinrichtung

ep11/2010, 2 Seiten

Laut NAV ist es bei Instandhaltungsarbeiten "hinter" der Messeinrichtung, also an der Verbraucheranlage, nicht notwendig, eine Elektrofachkraft einzusetzen, die in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Wie ist aber die Sachlage bei Erweiterungen, Änderungen oder kompletter Neuinstallation "hinter" der Messeinrichtung – dürfen diese Arbeiten auch von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden, die nicht im Installateurverzeichnis eingetragen ist?


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  • Fehlerortung;
  • Fehlerbehebung und/oder Austausch von Teilen;
  • Wiederinbetriebnahme des instandgesetzten Anlagenteils.


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Literatur

NAV – Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477); zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261).

DIN 31051:2003-06 Grundlagen der Instandhaltung.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.


Autor
  • H. H. Egyptien
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