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Installationen in alternativen Wohnkonzepten

Elektroinstallation in Tiny-, Mini- und Container-Häusern
ep8/2020, 7 Seiten

Mit steigenden Mieten und Immobilienpreisen sind in den letzten Jahren alternative Wohnkonzepte im Kommen. Was früher typische Wohnkonzepte für gesellschaftliche Aussteiger waren, hat sich mittlerweile zu einem zukunftsreichen Markt alternativer kostengünstiger Wohnkonzepte entwickelt. Allerdings dürfen auch hier die elektrische Ausrüstung und die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Errichtungsbestimmungen der elektrischen Stromversorgung in alternativen Wohnhäusern.


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  • der Stromversorgung und dem Aufbau der ortsfesten Kundenanlage;

  • der elektrischen Ausrüstung innerhalb des Hauses;

  • der „ortsveränderlichen“ Anschlussnutzeranlage der Tiny-, Mini- und Container-Häuser zur ortsfesten Anschlussnutzeranlage am Standort;

  • der autarken und/oder unterstützenden Stromversorgung.

  • Die MBO (Musterbauordnung) definiert in MBO § 2 den Begriff einer baulichen Anlage. Demnach sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn die Anlage dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten auch Camping- und Wochenendplätze. Gebäude sind nach MBO § 2 (2) [2] „selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet bzw. bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“

    Gebäude sind in fünf Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einteilung richtet sich nach der Aufstellung (freistehend), der Gebäudehöhe, der Nutzungseinheiten und der Fläche der Nutzungseinheiten. Die Gebäudehöhe ist als Höhe zwischen der Geländeoberfläche im Mittel zur Fußbodenoberkannte des höchstmöglichen Raumes, in dem ein Aufenthalt von Personen möglich ist, definiert. Die Grundflächen der Nutzungseinheiten werden als Brutto-Flächen bezeichnet.

    Bei Tiny-, Mini- und Container-Häusern, sofern diese nicht aus mehreren Container bestehen, handelt es sich um freistehende einstöckige Gebäude in kompakter Bauform. Sie verfügen über keinen Keller und bestehen meist aus einer Nutzungseinheit. Damit überschreiten Tiny-, Mini- und Container-Häuser i. d. R. weder die Höhe von 7 m noch die Fläche von 400 m2, wodurch diese Gebäude der Gebäudeklasse 1 zuzuordnen sind.

    Eine weitere Einschränkung hinsichtlich der Größe, der Abmessungen und des Gewichtes ergeben sich auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) [3].

    Tiny-, Mini- und Container-Häuser ohne Trailer gelten gemäß StVO als Ladung. Nach StVO § 22 ist die Ladung grundsätzlich so zu verstauen und zu sichern, dass sie im Falle einer Vollbremsung oder eines plötzlichen Ausweichens nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Hierdurch sind beim Transport auch mögliche Lärmentwicklungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

    Bei der Konstruktion und der Transportplanung über öffentliche Straßen sind die Abmessungen des Hauses und des Fahrzeuges zu beachten. Nach StVO §22 (2) dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4,0 m sein. Nach hinten darf grundsätzlich die Ladung, also das Haus, nach StVO [3] maximal 1,5 m hinausragen. Bei einem Transport über öffentliche Straßen mit einer Wegstrecke bis 100 km darf das Haus nach hinten um bis zu 3,0 m herausragen. Die gesamte Ladung darf jedoch eine Länge von 20,75 m nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse und die Anforderungen hinsichtlich der Ladungssicherung sind zu beachten.


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    Quellen

    DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717):2010-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-717: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten.

    Musterbauordnung – MBO – Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 21. 09. 2012.

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814).

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 26. 11. 2019 I 2015.

    DIN EN 60038 (VDE 0175-1):2012-04 CENELEC-Normspannungen.

    VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung).

    DIN 18012:2018-04 Anschlusseinrichtungen für Gebäude – Allgemeine Planungsgrundlagen.

    VDE-AR-N 4223 Anwendungsregel:2020-05 Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen.

    DIN 16873:2018-09 Rohre und Formstücke aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) für den Kabelschutz – Maße und Technische Lieferbedingungen.

    DIN 8061:2016-05 Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) – Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung.

    DIN 8062:2009-10 Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) – Maße.

    DIN EN 61386-24 (VDE 0605-24):2011-08 Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Energie und für Informationen – Teil 24: Besondere Anforderungen für erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme.

    DIN VDE 0100-708 (VDE 0100-708):2010-02 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-708: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche.

    DIN VDE 0100-721 (VDE 0100-721):2019-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-721: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen in Caravans und Motorcaravans.

    DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2):2013-01 Stecker, Steckdosen und Kupplungen für industrielle Anwendungen – Teil 2: Anforderungen und Hauptmaße für die Austauschbarkeit von Stift- und Buchsensteckvorrichtungen.

    DIN EN 60332-1-2 (VDE 0482-332-1-2):2017-06 Prüfungen an Kabeln, isolierten Leitungen und Glasfaserkabeln im Brandfall – Teil 1-2: Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung an einer Ader, einer isolierten Leitung oder einem Kabel – Prüfverfahren mit 1 kW-Flamme mit Gas-/Luft-Gemisch.

    DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

    DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430):2010-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-43: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Überstrom.

    DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2018-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt- und Steuergeräte.

    DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter.

    DIN EN 62305-3 Beiblatt 4 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 4):2008-01 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 4: Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen.

    DIN 18015-2:2010-11 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung.

    DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen.

    Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise – M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004).

    DIN 4102-17:2017-12 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 17: Schmelzpunkt von Mineralwolle-Dämmstoffen – Begriffe, Anforderungen und Prüfung.

    DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen. n


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    Autor
    • M. Fengel
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