Elektrotechnik
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Installationstechnik
Installation in einem Wohnheim
ep2/2006, 1 Seite
! Für Räume, die der Unterbringung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern dienen, gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) keine besonderen zusätzlichen Anforderungen. Somit gibt es auch keine Forderung Steckdosen bzw. deren Stromkreise in solchen Räumen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von IN 30 mA zu schützen. Dass ein RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von IN = 300 mA vorgesehen wurde, liegt vermutlich daran, dass es sich beim Versorgungssystem um ein TT-System handelt. In TT-Systemen lässt sich die Abschaltbedingung üblicherweise nur mit RCDs erreichen. Zumindest aber ist durch diesen RCD ein vorbeugender Brandschutz gegeben, der jedoch auch nicht gefordert sein dürfte, es sei denn, es handelt sich um einen Raum der vorwiegend aus brennbaren Materialien besteht, was jedoch nicht zu vermuten ist. Natürlich wäre es Sinnvoll gewesen (sicher ohne zusätzliche Kosten), anstelle eines RCD mit einem IN = 300 mA einen solchen mit einem IN 30 mA vorzusehen. Selbst wenn es sich beim beschriebenen Raum um einen „feuchten oder nassen Bereich“ handeln würde (dürfte kaum zutreffen), wären RCDs mit einem IN 30 mA nicht gefordert, nur eine höhere Wasserschutzart, siehe hierzu Abschnitt 5 von DIN VDE 0100-737 (VDE 0100 Teil 737):2002-01. ? Im Hausanschlussraum ist eine Allgemeinverteilung installiert. Darin ist ein Hauptschalter eingebaut, mit dem die Verteilung freigeschaltet werden kann. Nach der Freischaltung mussten wir jedoch feststellen, dass an einem Fehlerstrom-Schutzschalter und vier dahinter liegenden LS-Schaltern noch Spannung anliegt. Es wurde festgestellt, dass dieser Teil der Verteilung über eine zweite Einspeisung versorgt wird. Grund dafür ist die Notwendigkeit, diesen Bereich separat zählen zu können (Zähler ist im nebenan installierten Zählerschrank angeordnet). Schaltungsunterlagen sind nicht vorhanden. Der beschriebene Fehlerstrom-Schutzschalter und die dazugehörigen LS-Schalter sind weder räumlich noch farblich gekennzeichnet oder abgegrenzt. Sie sind auf der Hutschiene zwischen anderen Einbaugeräten angeordnet. Würde die Erstellung von entsprechenden Schaltungsunterlagen und ein entsprechender Hinweis genügen, oder muss eine räumliche Trennung (Änderung der Installation, Einbau von Trennstegen etc.) erfolgen? ! Eine Antwort und die notwendigen Maßnahmen hierzu sind im Abschnitt 462.3 von DIN VDE 0100-460 (VDE 0100 Teil 460): 2002-08 enthalten. Dort ist folgendes festgelegt: Wenn ein Betriebsmittel oder der Teil eines Betriebsmittels oder eine Umhüllung aktive Teile enthält, die mit mehr als einer Stromversorgung verbunden sind, muss an solche Einrichtungen ein Warnhinweis so angebracht sein, dass jede Person, die Zugang zu den aktiven Teilen hat, auf die Notwendigkeit der Trennung dieser Teile von den verschiedenen Versorgungen hingewiesen wird. Als Alternative wäre auch eine Verriegelungsvorrichtung möglich, mit der die Trennung aller betreffenden Stromkreise sicherstellt werden kann. Eine Räumliche Trennung ist nicht gefordert. ? Die Allgemeinbeleuchtung (Flur) im beschriebenen Gebäude wird über NYM-J 5 x 1,5 mm2 versorgt. Die Leitung ist mit zwei separaten LS-Schaltern abgesichert, d. h. es sind zwei Stromkreise vorhanden. Der eine Stromkreis wird über einen Dämmerungsschalter eingeschaltet, bestimmte Leuchten brennen dann die ganze Nacht (Nachtlicht). Der zweite Stromkreis wird über Bewegungsmelder eingeschaltet, wenn sich Bewohner im Flur befinden; es sind dann alle Leuchten eingeschaltet. Da die Leuchten als unterbrochenes Lichtband montiert sind, wurde von Leuchte zu Leucht durchverdrahtet. Wenn ich nun z. B. eine Nachtlichtleuchte öffne und den entsprechenden LS-Schalter vorher ausgeschaltet habe, liegt wegen der Durchverdrahtung Spannung vom anderen Stromkreis an der entsprechenden Klemme an und umgekehrt. Muss dies geändert werden (Zusammenfassen der beiden Stromkreise zu einem)? ! Hier gelten die gleichen Anforderungen wie oben beschrieben. Das heißt, es müssen entsprechende Warnhinweise oder Verriegelungen (hier wären z. B. zweipolige LS-Schalter möglich) vorgesehen werden. In diesem Zusammenhang sollte noch geprüft werden, ob die vorgesehenen Leuchten für eine Durchgangsverdrahtung geeignet sind, siehe hierzu DIN VDE 0100-559 (VDE 0100 Teil 559). Gegebenenfalls müssen in der Leuchte wärmebeständige Leitungen der Bauart H05SJ-K nach DIN VDE 0282-601 (VDE 0282 Teil 601) oder eine gleichwertige verwendet werden. W. Hörmann Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 2 93 LESERANFRAGEN NORMENAUSZÜGE Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind. EP-0206-90-99 20.01.2006 10:46 Uhr Seite 93
Autor
- W. Hörmann
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