Skip to main content 
Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Herstellung und Verwendung funktionsfähiger Lehrarbeiten

ep3/2008, 3 Seiten

In unserem Kollegenkreis gibt es zum Thema „selbstgebaute Geräte“ immer wieder Diskussionen. Bei der Ausbildung ist es uns wichtig, dass nicht nur „Wegwerf-Lehrarbeiten“ gefertigt werden, sondern die Lehrlinge im Rahmen der Identifikation mit der Firma ihre Lehrarbeiten auch mit nach Hause nehmen und verwenden können. Im Kleinspannungsbereich ist dies weitgehend unproblematisch. Es stellt sich jedoch die Frage, wie es bei Geräten aussieht, die mit AC 230 V betrieben werden. Konkret geht es darum, dass sich jeder Azubi aus handelsüblichen Bauteilen ein Netzgerät baut, um es am Ende seiner Ausbildungszeit mit nach Hause nehmen zu können. Entsprechende Prüfungen und Messungen nach DIN VDE 0702 würden nach der Fertigstellung des Geräts durchgeführt und protokolliert werden. Für uns sind folgende Punkte unklar: 1. Muss bei einem für sich selbst gebauten Gerät eine CE-Kennzeichnung und EMV-Prüfung durchgeführt werden? 2. Wie sieht es mit der Haftung nach der Übergabe des Gerätes an den Azubi aus? Können auf den Unternehmer bzw. den Ausbildungsbetrieb Haftungsansprüche zukommen, wenn durch einen Fehler an dem gefertigten Arbeitsstück einem Dritten ein Schaden entstehen sollte?


   

Autoren
  • J. Schliephacke
  • H.-H. Egyptien
Downloads
Sie haben eine Fachfrage?