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Elektrotechnik | Installationstechnik | Brand- und Explosionsschutz

Garantie für Brandschottungen

ep4/2001, 1 Seite

Von uns wurden Wand- und Deckendurchbrüche für Leitungen zulassungsgemäß verschlossen und gekennzeichnet. Diese Schottungen werden im weiteren Bauverlauf von anderen Firmen wieder geöffnet. Ich habe nunmehr keine Kontrolle mehr darüber, ob die Durchbrüche später wieder ordnungsgemäß verschlossen werden. Wie muss ich mich absichern?


   

Autor
  • F. Schmidt
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