Skip to main content 
Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz | Fachplanung

Ex-Vorschriften für Tankstellen

ep4/2001, 1 Seite

Welche Vorschriften sind bei den Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen, konkret bei Tankstellen mit Benzin- und Dieselzapfsäulen, zu beachten?


„Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrischen Regeln entsprechend betrieben werden“ schließt selbstverständlich alle Anlagen und Betriebsmittel ein, die sich innerhalb des Unternehmens befinden. Von jedem dieser elektrotechnischen Erzeugnisse können ja Gefährdungen ausgehen, jeder Mitarbeiter, der sie benutzt oder berührt oder sich bei einer Fehlfunktion in ihrer Nähe befindet, kann dadurch zu Schaden kommen. Die an der gleichen Stelle formulierte Pflicht des Unternehmers, im Interesse aller Mitarbeiter „ ... dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden“ gilt ebenso selbstverständlich für alle elektrischen Geräte, die sich in einem Büro des Unternehmens befinden. Egal wie sie dorthin gelangt sind, egal wem sie gehören. Eine defekte Kaffeemaschine - wir wissen das alle - kann der Ausgangspunkt eines elektrischen Schlags oder eines elektrisch gezündeten Brandes sein. Die vielfach auftauchenden Billiggeräte sind in dieser Hinsicht besonders anfällig, da sie nicht immer über alle Sicherheitseinrichtungen verfügen, an die wir uns beim Umgang mit der Elektrotechnik nun schon gewöhnt haben. Jeder der Anwesenden kann vom Versagen des einem der Mitarbeiter gehörenden Geräts betroffen werden. Jeder wird im Falle eines Gesundheitsschadens Ersatzansprüche an den Unternehmer stellen, der das Vorhandensein der defekten Kaffeemaschine zugelassen hat. Also müssen Gefährdungen vorbeugend - durch eine Prüfung in bestimmten Zeitabständen (BGV A2 § 5) - abgewendet werden. Will der Unternehmer den Vorgaben der BGV A2 entsprechen, so muss von ihm angewiesen und durchgesetzt werden, dass · entweder keine den Mitarbeitern gehörenden elektrischen Geräte (und auch keine anderen) in den Betrieb mitgebracht werden dürfen · oder das Mitbringen/Verwenden derartiger Geräte vom zuständigen Vorgesetzten zu genehmigen ist und dann aber auch alle betrieblichen Regeln auf sie anzuwenden sind. Sie haben somit völlig Recht. Das heißt: · Eine entsprechende Anweisung des Unternehmers muss unter Bezugnahme auf BGV A2 ergehen. · Für jedes in dem Büro anzutreffende private Gerät muss die in der Anweisung des Unternehmers geforderte Bestätigung vorliegen. · Jedes dieser „genehmigten“ elektrischen Geräte, dass sich in dem von Ihnen zu betreuenden Bereich befindet, muss in die von Ihnen im Auftrag des Unternehmers vorzunehmende Prüfung einbezogen werden. · Die Besitzer der „genehmigten“ privaten Kaffeemaschinen erhalten nach der Prüfung durch die betriebliche Prüfmarke auf ihrer Maschine die Bestätigung, weiterhin mit ihr an ihrem Arbeitsplatz Kaffee kochen zu dürfen. · Kann aus irgend einem Grund die Prüfung nicht erfolgen, ist das im Prüfbericht/-protokoll zu vermerken. Geht die Prüfung negativ aus, so muss außerdem das betreffende Gerät auch entsprechend gekennzeichnet (Bild ) oder aus dem Betrieb entfernt werden. · Wird Ihre auf der Vorgabe der BGV A2 und dem Prüfergebnis beruhende Meinung z. B. vom Besitzer der privaten Kaffeemaschine nicht akzeptiert, so ist der zuständige Vorgesetzte bzw. der Unternehmer zu informieren. K. Bödeker Ex-Vorschriften für Tankstellen ? Welche Vorschriften sind bei den Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen, konkret bei Tankstellen mit Benzin- und Dieselzapfsäulen, zu beachten? ! Folgende Normen und Vorschriften sind zu beachten: 1. Maßgebende Rechtsvorschrift für den elektrischen Explosionsschutz ist die „Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ (Elex V), hier in Verbindung mit der „Verordnung über brennbare Flüssigkeiten“ (VbF). Als technische Regeln zur VbF müssen in diesem Fall die TRbF 40 „Tankstellen AI/AII (Benzin)“ und TRbF 212 „Tankstellen AIII (Diesel)“ beachtet werden. 2. Maßgebende Errichtungsnorm ist die DIN EN 60079-14 VDE 0165 Teil I „Elektrische Anlagen für gasexplosionsgefährdete Bereiche, Teil 14: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ausgenommen Grubenbaue)“. Weitere zu beachtende Normen sind in 2. bezeichnet. Eine Übersicht über alle damit in Verbindung stehenden Teilgebiete des Explosionsschutzes und Hinweise auf spezielle Probleme infolge des Übergangs auf europäisches Recht enthält [1]. Nicht zuletzt sei auch auf das Merkblatt 1.3.1.06 des VdTÜV „Elektrische Einrichtungen von Tankstellen“ hingewiesen. Was ein Installateur im speziellen Fall außerdem noch alles zu beachten hat, hängt davon ab, was der Auftraggeber verlangt. Literatur [1] Pester, J.: Explosionsschutz elektrischer Anlagen. Berlin: Verlag Technik /VDE Verlag 1998. J. Pester Garantie für Brandschottungen ? Von uns wurden Wand- und Deckendurchbrüche für Leitungen zulassungsgemäß verschlossen und gekennzeichnet. Diese Schottungen werden im weiteren Bauverlauf von anderen Firmen wieder geöffnet. Ich habe nunmehr keine Kontrolle mehr darüber, ob die Durchbrüche später wieder ordnungsgemäß verschlossen werden. Wie muss ich mich absichern? ! Sie haben offensichtlich Ihre Leistung mit dem Verschließen der Durchbrüche abgeschlossen. Ich setze einmal voraus, dass ihre Leistung vom Auftraggeber auch abgenommen wurde. Damit sind Sie für weitere Veränderungen an den Durchbrüchen nicht mehr zuständig oder gar haftbar. Das Kennzeichnungsschild an den Schottungen enthält nicht nur den Namen Ihrer Firma, sondern auch das Herstellungsdatum. Damit ist auch gesichert, dass später vorgenommene Veränderungen zugeordnet werden können. Sicherheitshalber weisen Sie Ihren Auftraggeber schriftlich auf diesen Umstand hin. F. Schmidt Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 4 280 An: Datum: Name: Zur Reparatur Grund: Datum: Name: Ausschuss Abt.: Datum: Name: Gesperrt Beispiele für die Kennzeichnung von Geräten, deren Prüfung negativ ausfiel

Autor
  • J. Pester
Sie haben eine Fachfrage?