Bei der Überprüfung der elektrischen Anlage eines Bürogebäudes stellten wir fest, dass die Mantelleitungen für die Klimageräte lose auf dem Teerpappdach verlegt sowie die Abzweigdose für die Verdrahtung der Steuerung der Klimageräte nur am Gehäuse des Klimageräts "eingehängt" waren. Außerdem wurden in Einbautöpfen (Rohre, die nach unten hin offen sind) einer Beleuchtungsinstallation der Fahrbahn, Abzweigdosen zur Verbindung des ankommenden Erdkabels mit der Anschlussleitung der Leuchte eingesetzt. Diese Abzweigdosen wurden teilweise ohne abschließenden Deckel mit einer Gießharzmasse ausgegossen, in der sich Risse gebildet hatten. Wo gibt es Aussagen über das feste oder lose Verlegen von Mantelleitungen auf Teerpappdächern? Wie ist das Anhängen von elektrischen Abzweigdosen an Klimageräten zu werten? Welche Vorschrift gestattet den Einsatz von Gießharzmasse in Abzweigdosen?