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Elektrotechnik
Fachtagung in Nürnberg: 10. Vortragsveranstaltung Elektrotechnik der BGFE
ep8/2000, 2 Seiten
Anpassung des Vorschriftenwerks Verständlicherweise stießen die Ausführungen von H. Gothsch (BGFE) über das Konzept und den Inhalt der neuen BGV A2 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (früher VBG 4) auf außerordentlich großes Interesse. Nicht nur die Kurzbezeichnung - Neu: BGV A2 - ist gedanklich aufzunehmen, sondern auch andere bisher gängige Vorstellungen und aus der langjährigen Praxis bekannte Festlegungen erscheinen in neuem Gewand, müssen aufgenommen und verstanden werden. Allerdings, die grundsätzlichen Ziele und Vorgaben zum Arbeitsschutz bleiben natürlich erhalten. Das Bemühen der Verantwortlichen gilt dem Vereinfachen, dem besseren Verständnis der Vorgaben für den Praktiker. Die aus den Reihen der Zuhörer zu spürende Skepsis war verständlich, wenn z. B. die neue Bezeichnung „Befähigte Person“ vorgestellt und dargelegt wurde, dass künftig keine Anforderungen an die Beschaffenheit der Elektroanlagen in den Vorgaben der BG zu finden sein werden. Dieses Thema, die Zweifel der Fachkollegen und das Klären ihrer Fragen, werden uns sicher noch intensiv beschäftigen. N. Barz (BMA) nahm in seinen Ausführungen Stellung zu den bevorstehenden Änderungen der Niederspannungsrichtlinie der EU: · Die derzeit noch geltende untere Spannungsgrenze soll verschwinden, so dass der gesamte Bereich von AC 1000 V und DC 1500 V erfasst wird, · mehr Sicherheitsaspekte als bisher werden behandelt und · die Konformitätserklärung wird voraussichtlich künftig vom Hersteller den Erzeugnissen mit CE-Kennzeichnung beizulegen sein. Nochmals wurde betont, dass eine CE-Kennzeichnung nur für verwendungsfertige Produkte gefordert wird. Neue Fachgebiete des Arbeitsschutzes Interessant war, dass sich die BG zunehmend dem Thema „Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz“ zuwendet (M. Fischer, BGFE). Eine dementsprechende BG-Vorschrift Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 8 642 Branche aktuell Fachtagung am 6./7. Juni in Nürnberg 10. Vortragsveranstaltung Elektrotechnik der BGFE Diese Fachtagung gehört inzwischen zu den traditionellen und wichtigsten Ereignissen der Elektrotechnik in Deutschland. Sie bietet dem Elektrotechniker die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes zu informieren und zu erfahren, auf was er bei seiner Arbeit in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz in der unmittelbaren Zukunft zu achten hat. Auch in diesem Jahr platzte die Meistersingerhalle buchstäblich aus allen Nähten, als am 6./7. Juni 2000 die mehr als 400 Teilnehmer 21 gehaltvolle Vorträge verfolgten. nerfreundlichkeit, Übersichtlichkeit und Praxisnähe mit Superlativen beschrieben. Kaufmännische Software Das mehrplatzfähige Komplettprogramm „Meistersoftware für den Handwerker“ der PRIMUS Software AG in 63303 Dreieich-Spendlingen umfasst die Module Schriftverkehr, Buchhaltung, Auswertungen, Datenstamm, Unternehmensplanung, Lagerverwaltung, Hilfsprogramme zum Generieren von Formeln, Listen u. a. Eine Hotline steht zur Verfügung. Internet-Marktplatz Ein weiteres Unternehmen, die Internet-Vermarktungs-Gmb H, 75179 Pforzheim, bietet ein Portal zum Eintritt in die handwerkliche und industrielle Elektrobranche, die sich mit der Gebäudetechnik befasst. Der Marktplatz bietet unter Elektrocity.de Informationen für den Bauherrn. Über eine z. Zt. aus ca. 30 bekannten Partnern aus der Industrie bestehende Gemeinschaft erhält das Handwerk ein professionelles Instrument für die Kontaktanbahnung und andere Dienstleistungen. Gebäude- und Lichttechnik Anwenderorientiertes Bus-System Doepke, 26506 Norden, präsentierte das überarbeitete System Dupline (Bild ). Das geschlossene, proprietäre System steht für alle Aufgaben der Gebäudetechnik zur Verfügung und ist auf das Handwerk zugeschnitten. Frei wählbare Netztopologie unter Nutzung von Standard-Leitungen bis 10 km wird nach Herstellerangaben flankiert von günstigen Kosten sowie einfacher Handhabung und Programmierung. Eine Sicherheits- und Rettungsleuchte stellte die Fa. Ceag, Soest, vor. Die „Style 51011“ (Bild ) ist mit einem elektronischen Vorschaltgerät ausgerüstet und entspricht der EN 60598. Als Rettungszeichenleuchte verfügt sie über eine Erkennungsweite von bis zu 18 Metern. Feuchtraumleuchte Folgt man dem Hersteller, so übertrifft die PACIFIC (Bild ) alle Vorgänger hinsichtlich der Schnelligkeit bei der Installation und der Einfachheit bei der Montage. J. Krause/R. Lüders Sicherheits- und Rettungszeichenleuchte „Style 51011“ Foto: Ceag Feuchtraumleuchte PACIFIC für schnellste Montage (Foto: Philips) liegt im Entwurf 12/99 vor und soll 2001 verbindlich werden. Sie enthält Festlegungen wie: · Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in Arbeitsstätten ... weder unzulässige Expositionen noch unzulässige mittelbare Wirkungen durch elektromagnetische Felder auftreten. · Bereiche erhöhter Exposition und die Gefahrenbereiche sind zu bestimmen. Diese Vorgaben erinnern sehr an die der BGV A2. Der Schutz gegen elektromagnetische Felder rückt hier in eine Ebene mit dem Schutz gegen den elektrischen Schlag. Von diesen noch weitgehend unerforschten Gefährdungen und den zu ihrer Abwehr nötigen Schutzmaßnahmen, wird wohl künftig immer mehr zu hören sein. Die Elektrofachbetriebe müssen sich über die damit entstehenden Konsequenzen für die von ihnen zu errichtenden/betreibenden elektrischen Anlagen informieren. Für Betreiber ist das Wissen über die persönliche Schutzausrüstung wichtig (H.-P. Steimel, BGFE). In diesem Zusammenhang wurde über das Erarbeiten und Einführen der zulässigen Grenzwerte für die elektromagnetischen Felder berichtet. Bekanntlich bestehen hier erhebliche Differenzen zwischen den bisher geltenden Vorgaben in den Normen und den nach Ansicht verschiedener Umweltorganisationen, Institute usw. zum Vermeiden schädigender Einflüsse auf den Menschen festzulegenden Grenzwerten. Es ist erfreulich, dass sich die BGFE auch auf diesem Gebiet bemüht, für den Arbeitsschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich eben so eindeutige Verhältnisse zu schaffen wie bei den anderen Gefährdungen durch die Elektrizität. Analyse des Unfallgeschehens, Konsequenzen Im Bereich der BGFE geschahen 1999 56 Wegeunfälle und 26 Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang. Im Gegensatz zu den Arbeitsunfällen · 1999: 47.340 gegenüber 1998: 49.393; Verminderung um 4,1 % musste bei den Wegeunfällen ein Anstieg · 1999: 10.764 gegenüber 1998: 10.702; Erhöhung um 0,58 % festgestellt werden. Leider ist auch der Anteil der meldepflichtigen Stromunfälle an den Arbeitsunfällen bei der BGFE gestiegen. · 1999:1,4%gegenüberz. B. 1989: 0,98 % und 1997: 1,32 %. Welche Konsequenzen sich für die BG und damit auch für alle Elektrofachkräfte ergeben, darüber wurde im Vortrag von Dr. J. Jühling (BGFE) nachgedacht und zum Nachdenken aufgefordert. Immerhin ist die absolute Zahl der Stromunfälle mit tödlichem Ausgang im Bereich der BGn wieder angestiegen, und 85 % der meldepflichtigen Stromunfälle betrafen die ausgebildeten und erfahrenen Elektrofachkräfte. Schwerpunkte liegen bei den Mitarbeitern im Alter bis 20 und über 60 Jahren sowie bei der Arbeit an Fahrleitungen. Es besteht, das konnte dem Vortrag deutlich entnommen werden, ein guter Grund, hinsichtlich des sicherheitsgerechten Umgangs mit der Elektrotechnik vor der eigenen Tür zu kehren, und das wohl auch zum eigenen Nutzen. Arbeitsschutz-Managementsystem Diese Unfallentwicklung sowie der sich zweifellos einstellende Verlust an konkreten Vorgaben in den Normen und Vorschriften, sind wohl mit die Gründe für eine Aktivität der BGFE zum Arbeitsschutz-Managementsystem - D. Seibel (BGFE). Wenn festgestellt werden muss, so war die Ausgangsüberlegung, dass die Ursache von Unfällen vielfach in der unzureichenden Organisation des Arbeitsschutzes und der nicht ausreichenden, nicht zur täglichen Arbeit gehörenden Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen zu suchen ist, so liegt es nahe, sich um eine bessere Organisation zu kümmern. Diesem Ziel dient das Arbeitsschutzmanagement. Es soll sichern, dass alle vorgeschriebenen und sich aus den betrieblichen Prozessen ergebenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung zwangsläufig in die Arbeitsabläufe des Unternehmens eingebunden werden. Es sind damit Verfahrensregelungen einzuführen, mit denen das frühzeitige und somit rechtzeitige Einbinden der Mitarbeiter und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gewährleistet wird. Dazu gehört auch die sofortige Rückmeldung über das positive und das negative Geschehen in Sachen Arbeitsschutz. Natürlich steht und fällt das Einführen und Durchsetzen eines solchen Arbeitschutz-Managements mit dem Verantwortungsbewusstsein, mit der Persönlichkeit des Unternehmers, des Vorgesetzten. Es ist „nur“ eine Hilfe für den, der den Arbeitsschutz ernst nimmt und nichts vergessen, aber über das normale Maß hinaus erfolgreich arbeiten will. Wie ein solcher Erfolg erreicht wurde, darüber berichtete H. Geyer (Geyer AG, Nürnberg). Rasenmähen unter Freiluftanlagen Dieser Vortrag von J. Zipperer (Daimler Chrysler) regte die Zuhörer ebenso zum Schmunzeln wie zum Nachdenken an. Dass es nur Kaninchen und bestenfalls Schafen möglich war (Bild ), beim Kurzhalten des Rasens unter aktiven Teilen von Freiluftanlagen den für Elektrofachkräfte oder unterwiesene Personen geforderten Schutzabstand einzuhalten, mag amüsant sein. Dass natürlich trotzdem der Rasen gemäht wurde, von Personen mit normaler Grösse und entsprechenden Hilfsmitteln, könnte nachdenklich stimmen. Es ging allerdings wohl immer gut aus beim Rasenmähen, bisher. Nunmehr werden für diesen Sonderfall die Schutzabstände in der Norm geändert. Künftig soll nun durch eine unterwiesene 2-m-Person mit ihren Hilfsmitteln oder mit einem höchstens ebenso hohen Mähfahrzeug der Rasen geschnitten werden dürfen. Dann können alle ruhig schlafen, die bisher um das nicht arbeitsschutzgerechte Verhalten wussten. Wenn doch alle Probleme so unbürokratisch „gelöst“ werden könnten. Oder welche Gedanken gehen Ihnen durch den Kopf? Schlussbemerkungen Die Diskussion zu den Vorträgen und anderen die Teilnehmer interessierenden Fragen sowie die Gespäche mit den anderen Teilnehmern hatten einen ebenso großen Stellenwert wie die Informationen aus den Vorträgen. Diese Vortragsveranstaltung der BGFE wird immer mehr zum Mittelpunkt des Gedankenaustauschs der Elektrotechniker. Die BGFE und auch jede andere interessierte Institution kann hier den Praktikern „aufs Maul“ schauen und sich dann über die nötigen künftigen Aktivitäten ihre Gedanken machen. Die Dokumentation der Tagung kann etwa ab August bestellt werden bei der BGFE: Gustav Heinemann Ufer 130, 50986 Köln (Fax: 0221-34 25 03, E-Mail: hv@bgfue.de). K. Bödeker Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 8 Branche aktuell
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- K. Bödeker
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