Fortbildung
Elkonet - Qualifizieren zum Sachkundigen und Förderberater
ep1/2011, 1 Seite
FORTBILDUNG Elektropraktiker, Berlin 65 (2011) 1 Qualifizieren zum Sachkundigen und Förderberater Aktuelle Erneuerbare-Wärme-Gesetze und EnEV Seit dem 1. Januar 2008 gibt es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärme G) in Baden-Württemberg. Im Jahr 2009 folgte dann auf Bundesebene das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-Wärme G) für Neubauten. Ziel dieser Gesetze ist es, im Interesse des Klima- und Ressourcenschutzes eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen. Die Überwachung der Wärmegesetze in Bund und Land erfolgt durch Sachkundige und Baurechtsbehörden. Der Sachkundige muss bestätigen, ob der Pflichtanteil erfüllt wurde, eine Ausnahmeregelung zutrifft oder eine ersatzweise erfüllende Maßnahme festgelegt wurde (vgl. dazu auch Elkonet-Beitrag, ep 11/2008, S. 1038-1039). Zusätzlich haben sachkundige Personen Hinweispflichten und müssen Bauherren oder Eigentümer rechtzeitig auf ihre diesbezüglichen Pflichten und vorhandene Möglichkeiten hinweisen - eine neue Rolle für das Elektrohandwerk. Zudem hat ebenfalls die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009 die Anforderungen an die Bauausbaugewerke - u. a. an das Elektrohandwerk verschärft (Kasten). Häufige Fragestellungen Das Elektrohandwerk kann sich auf diesem Gebiet als sachkundig profilieren. Doch häufig bleiben ohne eine adäquate Qualifizierung offene Fragen: · Wie sind die Gesetze untereinander abzugrenzen? · Was sind die Einzelforderungen und Pflichten, die sich für den Unternehmer ergeben? · Wann ist eine Person sachkundig? · Wie werden Pflichtanteile berechnet und dokumentiert? · Wie kommt man den Nachweis- und Hinweispflichten nach? · Wie muss eine Unternehmererklärung ausgestellt werden? · Was passiert bei falsch abgefassten Nachweisen und Bestätigungen? · Kann der Sachkundige haftbar gemacht werden? · Was passiert, wenn die Fördermittel nicht zuwendungsgemäß verwendet werden,Förderrichtlinien nicht eingehalten werden - Beispiel Marktanreizprogramm? Wie man sieht, wird hinsichtlich der neuen Gesetze und Verordnungen dem Fachhandwerk eine große Verantwortung auferlegt. Betriebe müssen geltendes Recht bei der Erbringung ihrer Dienstleistung beachten; sie haben beispielsweise das Einhalten schriftlich - unter Androhung von „Strafe“ - zu bescheinigen und den Endkunden auf seine Pflichten hinzuweisen. Rechtssituation ist häufig unklar Welche Rechtssituationen sich daraus ergeben, ist oftmals unklar. Leichtfertig wird über Planungsgrundsätze hinweggegangen, ohne die Gesetze oder entsprechenden Förderrichtlinien zu kennen. Die Folgen und Risiken sind für Unternehmer und Kunden nicht immer abschätzbar. Vor allem wird es dann tragisch, wenn Fördermittel mit im Spiel sind und der Missbrauch durch Stichproben zutage tritt. Steigende Energiekosten. Die Energiekosten werden in den nächsten Jahren drastisch steigen, das Elektrohandwerk hat die passenden Lösungen und der besonnene Kunde wird eher in Sachwerte als in Fonds investieren. Der Umstieg auf effiziente Gebäudetechnik bindet oftmals mehr Investitionen als konventionelle Lösungen. Hoher Beratungsbedarf. Doch leider fokussieren viele Kunden zuerst den Investitionsaufwand und nicht die späteren Betriebskosten. Diesen Umstand zu ändern, das bedarf einer intensiven Beratung. Der Kunde wird zukünftig am Markt aber noch härter umworben werden. Diesem Wettbewerb muss das Handwerk Rechnung tragen durch eine gute und fundierte Beratung und der Vermittlung von Fördermaßnahmen. Der Staat fördert eine Vielzahl effizienter Anlagentechniken und erleichtert dadurch den Umstieg auf investitionsintensive Energiespartechnik, wie z. B. Wärmepumpen. Doch die Auswahl der richtigen Fördermaßnahmen, die Anwendung der entsprechenden Förderrichtlinien und die rechtssichere Beratung setzt entsprechendes Know-how voraus. Bei näherer Betrachtung wird zunehmend klar, dass sich das Handwerk mehr und mehr mit Themen beschäftigen muss, die weit über die reine Technik hinausgehen. Elkonet-Seminare Da ist es gut, wenn man Bildungsdienstleister, wie sie im Elkonet zu finden sind, an seiner Seite hat, die die Betriebe auf die Herausforderungen und Fallstricke der Praxis gut vorbereiten - www.elkonet.de. Mit über 14 Seminaren im Jahr 2010 gehört dieses Sachkundeseminar beispielsweise zu den begehrtesten des Elektro-Technologie-Zentrums (etz) in Stuttgart (TERMINE) - und die Unternehmer wissen warum (Bild ). J. Veit ELKONET TERMINE Kurs- U-Std. Termine Bildungszentrum bezeichnung Kontaktdaten Sachkundiger 16 UE 21.-22.02.2011 sez Stuttgart das Erneuerbare- 21.-22.03.2011 0711 955916-31 Wärme-Gesetz - 02.-03.05.2011 www.sez-stuttgart.de Förderberater 12.-13.09.2011 info@sez-stuttgart.de Dozententeam Michael Weng (l.) und Rudolf Schiller bei der Seminarauswertung Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009 Folgende Bedingungen verschärften sich auch für die Bauausbaugewerke - u. a. für das Elektro- und SHK-Handwerk: 1.Es sind für alle energierelevanten Maßnahmen am Gebäude und der Anlagentechnik Unternehmererklärungen auszustellen. Diese werden von der unteren Baurechtsbehörde stichprobenartig überprüft. 2.Bei der energetischen Beurteilung von Gebäuden wurde ein neues Berechnungsverfahren - nach Referenzgebäude - eingeführt. Das Referenzgebäude sieht den Einsatz von erneuerbaren Energien vor. 3.Die EnEV legt eine neue Anforderung hinsichtlich des Produktes aus Erzeugeraufwandszahl und Primärenergiefaktor von 1,3 fest. Dieser ist von allen einzubauenden Heizungssystemen bindend einzuhalten. 4.Es gibt Nachrüstverpflichtungen für Anlagentechnik und Regelungen. 5.Strom, der „standortnah“ aus erneuerbaren Energien erzeugt und für Heizzwecke genutzt wird, kann in der Energiebilanzierung positive Effekte erzeugen. Foto: etz Stuttgart EP0111-72-72 21.12.10 08:49 Seite 72
Autor
- J. Veit
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?