Die Steuerreform 2000 im Überblick
ep9/2000, 2 Seiten
Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 9 Wesentliche Elemente der Steuerreform 2000 Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wird durch diese grundlegenden Reformmaßnahmen entscheidend verbessert. Die wesentlichen Elemente zeigt in Tafel . Die Tarifsenkungen entlasten alle Einkommensteuerzahler. Schwerpunktmäßig werden vor allem Familien und Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie mittelständische Personenunternehmen davon profitieren. Die Systemumstellung führt zu einer einfachen, transparenten, europatauglichen und weniger missbrauchsanfälligen Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Anteilseigner. Die Selbstfinanzierung - gerade auch der mittelständischen Kapitalgesellschaften - wird im Interesse von Investitionen und Arbeitsplätzen begünstigt. Die systematisch zwingende Steuerbefreiung der Veräußerungsgewinne verschafft der Wirtschaft die notwendige Flexibilität für eine Optimierung der Beteiligungsstrukturen. Reformmaßnahmen zu Gunsten der Personenunternehmen Die gezielten, gesetzlichen Festlegungen kommen auch Handwerksunternehmen zugute. Zusammengefasst lauten sie: · Personenunternehmen (z. B. auch Handwerksunternehmen) profitieren von den erheblichen Tarifsenkungen bei der Einkommensteuer. · Unternehmen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und Gewerbesteuer zahlen, werden darüber hinaus Die Steuerreform 2000 im Überblick J. Krause, Berlin Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juli 2000 die Steuerreform 2000 auf der Grundlage des Vermittlungsergebnisses vom 4. Juli 2000 beschlossen. Am 14. Juli 2000 stimmte auch der Bundesrat dem Steuersenkungsgesetz zu. Damit tritt das neue Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2001 in Kraft. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung darüber hinaus auf, die Reform noch in diesem Jahr durch ein weiteres Gesetz zu ergänzen, durch das insbesondere zusätzliche Entlastungen für den Mittelstand realisiert werden sollen. Betriebsführung Tafel Steuerreform in der Übersicht alt neu Senkung der Einkommensteuer · Grundfreibetrag steigt 1998: ca. 12.300 DM 2001: 14.093 DM 2003: 14.525 DM 2005: 15.011 DM · Eingangssteuersatz sinkt 1998: 25,9 % 2001: 19,9 % 2000: 22,9 % 2003: 17 % 2005: 15 % · Höchststeuersatz sinkt 1998: 53 % 2001: 48,5 % (wirksam ab 102.000 DM 2003: 47 % Jahreseinkommen) 2005: 42 % Senkung der Körperschaftsteuer und Systemumstellung bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Anteilseignern · Körperschaftsteuer 2001: einheitlich 25 · Dividendenbesteuerung Vollanrechnungssystem 2002: europataugliches Halbeinkünfteverfahren Anmerkung: Die Systemumstellung wird durch eine praktikable, sowohl für die Unternehmen als auch den Fiskus finanziell tragfähige Übergangsregelung erleichtert. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften sind künftig grundsätzlich steuerfrei. Im Interesse der Verhinderung von Missbräuchen gelten aber verschiedene Einschränkungen, u.a. eine Mindesthaltefrist von einem Jahr. Private Anteilseigner können Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr wie bisher steuerfrei veräußern, wenn sie nicht wesentlich beteiligt sind. Die Grenze für die Annahme einer wesentlichen Beteiligung wird jedoch ab dem Veranlagungszeitraum 2002 von 10 % auf 1 % gesenkt. Bei steuerpflichtigen Veräußerungen - also innerhalb der Spekulationsfrist oder bei wesentlicher Beteiligung - gilt das Halbeinkünfteverfahren. durch eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld entlastet. Die Ermäßigung wird in Höhe des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags gewährt. Die Gewerbesteuer ist weiterhin als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Regelung ist als Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zielgenauer ausgestaltet worden, um Überkompensationen einzuschränken. Gleichwohl werden im Ergebnis die meisten Unternehmer in vollem Umfang von der Gewerbesteuer entlastet. · Der Freibetrag für Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe wird von 60.000 DM auf 100.000 DM erhöht. Zudem wird der 1999 abgeschaffte „halbe durchschnittliche Steuersatz“ auf Basis der Entschließung des Bundesrates für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer wieder eingeführt. Die Vergünstigung kann einmal im Leben ab dem 55. Lebensjahr beansprucht werden. · Umstrukturierungen bei Personenunternehmen durch steuerneutrale Übertragung von stillen Reserven werden darüber hinaus durch die Wiedereinführung des sog. „Mitunternehmererlasses“ erleichtert. · Die Ansparabschreibung für Neuinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen wird als Ergebnis des Vermittlungsverfahrens beibehalten. Maßnahmen zur Finanzierung der Steuerentlastungen Ihr Schwerpunkt liegt in Einschränkungen bei den Abschreibungen: · Bei der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird der Abschreibungssatz von 30 % auf 20 % gesenkt. · Der Abschreibungssatz für Betriebsgebäude wird von 4 % auf 3 % abgesenkt. · In den amtlichen Abschreibungstabellen werden ab 2001 realitätsnähere Nutzungsdauern zugrunde gelegt. · Die Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte gem. § 32 c EStG entfällt. Sie hat angesichts der neuen pauschalen Gewerbesteueranrechnung keine Bedeutung mehr. · Die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung werden an die international üblichen Grenzen angepasst. Weitere, hervorzuhebende Maßnahmen Zur Erleichterung der Einführung des Euro wird der Einkommensteuertarif stufenweise auf Euro-Basis unter Verzicht auf die bisherigen Tabellenstufen umgestellt. Die umfangreichen amtlichen Tabellenwerke werden damit künftig entbehrlich. Die Finanzverwaltung erhält das Recht, auf elektronisch geführte Buchführungsunterlagen der Unternehmen im Rahmen von Betriebsprüfungen vor Ort Online zuzugreifen. Dies ermöglicht eine effektive und kostensparende Prüfungstätigkeit unter den Bedingungen der modernen Informationsgesellschaft und des zunehmenden elektronischen Handels. Zur Vermeidung von Anpassungsschwierigkeiten wird diese Maßnahme erst ab 2002 eingeführt. Ab 2002 werden für die Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronische Abrechnungen als Rechnung anerkannt. Damit wird einem Anliegen der Wirtschaft zur Steuervereinfachung entsprochen. Zusammenfassung Die neue Bundesregierung hat damit offensichtlich das größte Steuersenkungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik erfolgreich auf den Weg gebracht. Die Steuerzahler werden im Zeitraum von 1998 bis 2005 durch die Steuerreform 2000, das bereits im letzten Jahr verabschiedete Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, durch das Familienförderungsgesetz und infolge weiterer Reformmaßnahmen netto in einer Größenordnung von gut 93 Milliarden Mark nachhaltig entlastet. Auf die Steuerreform entfallen allein Entlastungen von 62,5 Milliarden Mark (Tafeln ,). Familien, Arbeitnehmer und mittelständische Wirtschaft werden offensichtlich die Hauptgewinner der Reform sein, weil rund 33 Milliarden Mark des gesamten Entlastungsvolumens privaten Haushalten, mehr als 23 Milliarden dem Mittelstand zugute kommen. Das neue deutsche Steuersystem wird damit international wettbewerbsfähig und europatauglich. Es stärkt gleichzeitig den privaten Konsum und erleichtert die Finanzierung von Investitionen. Beide Ergebnisse sind Grundbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung. Der Abbau einer Vielzahl von Ausnahmeregelungen (insbesondere für Spitzenverdiener) trägt zur Steuergerechtigkeit bei. Die Steuerreform ist langfristig angelegt und schafft so Planungssicherheit für alle Unternehmen. Die Reformmaßnahmen hinterlassen nach Jahren des Aufbaues der jetzigen Steuersituation und des Reformstaus das Gefühl, dass sie die deutsche Wirtschaft ankurbeln und unser Land in Schwung bringen werden. Literatur: [1] bundesfinanzministerium.de [2] Bölke, P. u.a.: Das 60-Milliarden-Geschenk. DER SPIEGEL 17.7.2000, Nr. 29, S. 29 - 37 Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 9 750 Anteilseigner versteuern nur noch die Hälfte der Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft im Rahmen der Einkommensteuer. Dafür entfällt die Verrechnung der vom Unternehmen bereits gezahlten Körperschaftsteuer. INFO Halbeinkünfteverfahren Tafel Die Entlastung der Arbeitnehmer (Angaben in DM) zu versteuerndes Entlastung ab 2001 Entlastung ab 2005 Einkommen Singles Verheiratete Singles Entlastung Verheiratete Entlastung % % 15 000 - 161 0 - 352 100,0 0 20 000 - 285 0 - 740 46,3 0 30 000 - 487 - 322 - 1 121 26,1 - 704 100,0 40 000 - 672 - 570 - 1 455 20,0 - 1 480 46,3 60 000 - 991 - 974 - 2 241 16,0 - 2 242 26,1 80 000 - 1239 - 1344 - 3 141 14,4 - 2 910 20,0 100 000 - 1428 - 1680 - 4 174 13,6 - 3 643 17,4 120 000 - 1710 - 1982 - 5 707 14,1 - 4 482 16,0 150 000 - 2460 - 2366 - 8 392 15,0 - 5 785 14,6 Tafel : Die Entlastung bei Personenunternehmen (Beispiele) Unternehmen zu versteuerndes Einkommensteuer Entlastung Einkommen 1998 2005 % Maurer, verheiratet 90 000 21 362 15 721 26 Klempner, verheiratet 150 000 47 153 36 987 22 Bauunternehmer, verheiratet 250 000 102 628 80 238 22 Computerkaufmann, verheiratet 800 000 421 562 331 478 21
Autor
- J. Krause
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