Betriebsführung
Gewerbesteuerreform bringt nicht nur Entlastung
ep12/2007, 2 Seiten
Eckpunkte der Gewerbesteuerreform Ab 2008 steigt der Faktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuerschuld von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern (OHG, KG, GbR) vom 1,8-fachen auf das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Die Steuermesszahl wird von 5 % auf 3,5 % abgesenkt, und es wird ein neuer Hinzurechnungsfreibetrag von 100000 Euro eingeführt. Im Gegenzug ist die Gewerbesteuer künftig keine Betriebsausgabe mehr; und nach der Neuregelung werden alle Zinsen sowie die Zinsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren zu 25 % dem Gewinn hinzugerechnet. Ausgangspunkt für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, aus dem sich durch Hinzurechnungen (einschließlich Zinsen) und Kürzungen der maßgebende Gewerbeertrag errechnet. Nach Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von bisher 1,8 auf künftig 3,8 entsteht der Gewerbesteuermessbetrag, aus dem sich unter Anwendung des Hebesatzes schließlich die Gewerbesteuer ergibt. Gewerbesteuerentlastungen im Einzelnen Dadurch, dass die Steuermesszahl von bisher 5 % auf künftig 3,5 % abgesenkt wird und die Staffelung bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern entfällt, tritt zweifellos eine steuerliche Entlastung ein. Man schätzt, dass die effektive Gewerbesteuerbelastung um rund 30 % abnehmen dürfte. Auch die Erhöhung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer um mehr als das Doppelte wird sich als weitere Entlastung auswirken. Der neue Hinzurechnungsfreibetrag von 100000 Euro löst die bisherige hälftige Zurechnung von Dauerschuldzinsen ab, die in Verlustperioden und bei höher verschuldeten Betrieben auch dann zu Gewerbesteuerbelastungen führt, wenn überhaupt kein Gewinn erzielt wurde. Ab 2008 werden zwar alle Zinsen für Verbindlichkeiten der Gewerbesteuer hinzugerechnet, allerdings nicht mehr zur Hälfte, sondern nur noch zu einem Viertel. Insgesamt, so wird prognostiziert, sei die Gewerbesteuer erst bei einem Fremdfinanzierungsaufwand von 400000 Euro zu zahlen. Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 12 1082 Gewerbesteuerreform bringt nicht nur Entlastung Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 ändert sich ab 01.01.2008 auch die Gewerbesteuer - und zwar grundlegend im Tarif sowie wesentlich durch Hinzurechnungen von Finanzierungsaufwendungen und Finanzierungsanteilen. Damit verfolgt der Gesetzgeber das erklärte Ziel, für mittelständische Unternehmen die Steuerlast zu senken. Es ist jedoch zweifelhaft, ob dieses Ziel in jedem Fall erreicht wird. und 4,5 l Diesel pro 100 km angegeben, was einem CO2-Ausstoß von 164 bzw. 119 g/km entspricht. Im Laufe des Jahres 2008 schiebt PSA noch ein automatisiertes Fünfganggetriebe für den Diesel nach. Fiorino. Fiat setzt in seinem Fiorino seinen eigenen 1,4er Benziner mit 73 PS und den 1,3er Diesel mit 75 PS ein sowie handgeschaltete Fünfganggetriebe. Ein halbautomatisiertes Sechsganggetriebe wird für den Diesel angeboten, der ebenfalls 4,5 l - entsprechend 119 g CO2/km - verbrauchen soll. Diesel ohne Partikelfilter. Leider ist für keinen der beiden Diesel ein Partikelfilter vorgesehen, was unter Umständen die Fahrt in den engeren Citybereich behindern könnte. Alternative. Doch bei der Präsentation der drei neuen City-Laster auf der „Transporttec 2007“ in Mailand hatte Fiat bereits eine umweltfreundliche Alternative parat: einen Fiorino mit 30 PS starkem Elektroantrieb. Durch seine Lithium-Ionen-Batterie erreicht er eine Reichweite von 100 km, wobei das Aufladen nur sechs bis acht Stunden dauern soll. Innen zweckmäßig und außen originell Während es im kleinen Fahrerhaus der drei City-Laster so übersichtlich zugeht wie in kleinen Pkw (Bild ) und auch fast der gleiche Komfort geboten wird, ist der Laderaum ganz auf seinen Transportzweck ausgerichtet. So kann der Beifahrersitz umgeklappt oder vollständig versenkt werden (Bilder a und b). Das variable Schutzgitter reicht entweder über die gesamte Fahrzeugbreite oder ist so geteilt, dass es den Fahrersitz auch seitlich schützt und das Durchladen langer Gegenstände bis über den Beifahrersitz erlaubt. Die Schiebetüren sind 1,04 m hoch und lassen sich zwischen 41 und 64,4 cm (Bild ) öffnen. In Mailand wurden bereits zwei Fiat Fiorinos als Werkstattwagen und als Servicemobil für den Telefondienst ausgestellt. Design. Rein äußerlich bekamen die Drei ein originelles und recht ansehnliches Design mit auf den Weg. Das regte die Verantwortlichen auch bei der Namensgebung an. Während beim Nemo der Name zum sympathischen Aussehen passt, hat der Bipper einen hierzulande kaum verständlichen Kunstnamen. Der Fiorino erinnert dagegen an jenen kleinen Stadtflitzer, der einst weit verbreitet war. Das wünschen sich nun ebenfalls die drei Hersteller für ihre neuen City-Laster. J. Sachse, K. Böttcher Tafel Technische Daten von Nemo, Bipper und Fiorino Motor Benzin (Super) Diesel Hubraum dm3 1,4 1,4 (Fiat 1,3) Nennleistung kW (PS) 54 (73), Fiat 56 (76) 50 (68), Fiat 55 (75) Kraftstoffverbrauch l/100km 6,9 4,5 CO2-Emission g/km 164 119 Höchstgeschwindigkeit km/h k. A. 157 (Fiat) Getriebe 5-Gang- 5-Gang, Handschaltung optional Automatik Reifen 175/70R14, opt. 185/65R15 dito Maße Länge/Breite/Höhe1) mm 3864/2019/1782 dito Radstand mm 2513 dito Laderaum L/B/H 2) mm 1520/1046/1181 dito Ladevolumen3) m3 2,5/2,8 dito Gewichte Leergewicht/ zul.Gesamtg. kg 1070/1680 1090/1700 Nutzlast (einschl. Fahrer) kg 610 dito Dachlast kg 100 dito Anhängelast kg 600 dito 1) Breite ohne Außenspiegel, Höhe ohne Dachreling 2) Breite zwischen den Radkästen 3) Ladevolumen ohne/mit eingeklapptem Beifahrersitz BETRIEBSFÜHRUNG Ich habe unserem Steuerberater gesagt, jetzt könne er gleich dableiben Gewerbesteuerbelastungen im Detail Der Gesetzgeber verteilt mit der Gewerbesteuerreform allerdings nicht nur steuerliche Wohltaten. Er holt vielmehr dadurch, dass die Gewerbesteuer künftig keine Betriebsausgabe mehr ist, und neben Gewinnen zusätzlich Betriebsausgaben wie Mieten und Kreditzinsen, teilweise steuerpflichtig werden, zu einer Gegenfinanzierung aus. Zudem entfällt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der bisherige Staffeltarif, der für Gewerbesteuererträge zwischen 24500 Euro und 72500 Euro gestaffelt niedrigere Messzahlen vorsieht. Steuerexperten finden die Tatsache, dass nunmehr außer Erträgen auch - wenigstens zum Teil - Ausgaben der Gewerbesteuer unterliegen, zumindest finanzpolitisch bedenklich. Positive Wirkung. Es ist unbestritten - Inhaber von kleineren Unternehmen, denen die Immobilie mit dem Betrieb bzw. Geschäft gehört und solche, die den jährlichen Freibetrag von 100000 Euro nicht voll ausnutzen, profitieren von der Gewerbesteuerreform. Negativer Effekt. Unternehmer mit vergleichbar geringeren Erträgen und hohen Miet- sowie Finanzierungskosten dagegen werden zusätzlich belastet. Diese zusätzliche Belastung trifft insbesondere mittelständische Betriebe in städtisch günstigen Lagen, die ihren aus Gründen der Kundennähe gewählten Standort mit hohen Mieten „bezahlen“ müssen, besonders dann, wenn sie im Einzugsgebiet Filialen unterhalten. Erste einschlägige Untersuchungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels belegen diese Erkenntnis. Vielen der betroffenen Unternehmer bleibt von 100000 Euro Umsatz gerade noch ein Gewinn von 1000 bis 4000 Euro. Für Miete müssen sie aber im Schnitt bis 9000 Euro im Monat aufwenden. In Top-Lagen in Großstädten sind Mieten zwischen 100 und 250 Euro pro m2 keine Seltenheit. Damit erhöht sich die Gewerbesteuerlast trotz der vorgesehenen Entlastungen unter dem Strich erheblich. Auswirkungen. Im Ergebnis führen die in die Gewerbesteuer zusätzlich einbezogenen Kostenblöcke bei nicht wenigen Unternehmen dazu, dass keine Gewinne gemacht werden und trotzdem Steuern zu zahlen sind. Die Folgen dürften sein, dass Filialen oder ganze Betriebe geschlossen werden, Personal abgebaut wird und die Innenstädte verlassen werden. Damit würde dann das Gegenteil von dem erreicht, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat. Möglichkeiten der Steuerminderung Es hat wenig Sinn, über die veränderte Gewerbesteuer, die im Zuge der Unternehmenssteuerreform Gesetz geworden ist, zu lamentieren. Statt dessen sollten Unternehmer, die voraussichtlich steuerlich ab 2008 stärker belastet werden als bisher, in enger Zusammenarbeit mit einem Fachmann in Steuersachen nach Wegen suchen, ihre Steuerlast noch in 2007 und künftig zu mindern. Noch „im Endspurt“ 2007 zu prüfende Maßnahmen: · Investitionen vorziehen. Längerfristig geplante Investitionen, die noch in 2007 vorgezogen werden, mindern den Gewinn stärker als 2008, zumal die degressive Abschreibung letztmals gewählt und damit eine höhere Anfangsabschreibung geltend gemacht werden kann. · Geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen. Es empfiehlt sich, geringwertige Wirtschaftsgüter ggf. schon 2007 anzuschaffen, weil die Grenzen für eine steuerliche Berücksichtigung ab 2008 von derzeit 410 Euro auf 150 Euro netto gesenkt werden. · Ansparabschreibung für Existenzgründer. Selbstständige, die ihr Unternehmen vor maximal 6 Jahren gegründet haben, können in 2007 letztmalig diese Sonderregelung für die Abschreibung nutzen. · Mit der Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter warten. Ab 2008 kann erstmals auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. K. Linke Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 12
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- K. Linke
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