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Betriebsführung

Zur Steuerreform 2008 - Leasing von Nutzfahrzeugen

ep4/2008, 3 Seiten

Seit dem 1. Januar 2008 ist sie in Kraft – die Unternehmenssteuerreform. Damit gibt es auch grundlegende Änderungen der Gewerbesteuer. Besonders wichtig kann der Fakt werden, dass nun Hinzurechnungen von Finanzierungsaufwendungen, z. B. beim Leasing von Transportern, durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurden Leasingunternehmen nach möglichen Auswirkungen in der Praxis befragt.


dem auch Versicherer sowie oftmals ihre Agenten - selbst wenn es sich dabei um ein Kreditinstitut handelt - für unzureichende Risikoaufklärung über eine Kapitalanlage in Gestalt einer fremdfinanzierten Rentenversicherung. 9 Ausstieg aus unrentabler Finanzierung Der Ausstieg aus einer unwirtschaftlichen Finanzierung mit einer Geldanlage zur Tilgung beginnt mit der Erkenntnis, dass nur eine unabhängige sachverständige Prüfung die Größenordnung des Schadens für den Kunden transparent macht. Bitter ist der Umstand, dass sich der Schaden buchstäblich täglich vergrößert. Hinzu kommt dann auch die Beratung, wie steuerliche Risiken bei der Sanierung begrenzt werden können. Nur wenige Kreditinstitute kennen die Option, trotz steuerschädlicher Versicherungsvertragskündigung, dem Kunden die Steuern potentiell komplett zu ersparen - und damit den Schaden per Saldo massiv zu reduzieren. Typisch ist die späte Einsicht des Kunden, dass er durch den „Verkäufer“ nicht über die zentralen Risiken aufgeklärt wurde, wie z. B. Zinsänderungsrisiko, Risiko der Fristeninkongruenz, Risiko der Nachbesicherung bzw. Unterfinanzierung. Dazu kommen fehlender oder falscher Risikoschutz bezüglich Arbeitslosigkeit, Invalidität und Todesfall, hohe Kostenbelastung usw. Fazit Eine Analyse der Vertragsbedingungen und Klauseln offenbart, zahlreiche BGH-Urteile haben das selbstgeschaffene Finanzdienstleister-Vertragsrecht als unwirksam beurteilt - allerdings ohne dass darauf von der Finanzbranche wirksam reagiert wurde. Auch daraus können sich Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung der Verträge ergeben. Die Praxis zeigt, dass erst durch das Zusammenwirken von Sachverständigen und Juristen die bestmögliche Grundlage zur Sanierung fehlerhafter Finanzierungen geschaffen wird. J. Fiala , RA, P. A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik Leasing von Nutzfahrzeugen Die Unternehmenssteuerreform, speziell die der Gewerbesteuer, kann sich durchaus auch auf das Leasinggeschäft und damit auf die Steuerung des Fuhrparks von Unternehmen auswirken. Die meisten Handwerksbetriebe haben ihren Fahrzeugpark - Transporter, Lieferwagen, Werkstattfahrzeuge - geleast. Deshalb ist es interessant, einmal näher zu untersuchen, welche Auswirkungen die Reform ggf. auf das Leasinggeschäft hat - ob sich Leasinggebühren verändern oder eventuell der Gewinn stärker steuerbelastet wird. Neben diversen Änderungen - vgl. dazu auch ep 12/2007, Beitrag: „Gewerbesteuerreform bringt nicht nur Entlastung“, S. 1082-1083 - dürfte hierbei vor allem das Einführen von Sonderregelungen für das Hinzurechnen zum Gewinn bedeutsam sein. Das betrifft beispielsweise die Zinsen für Verbindlichkeiten - darunter auch die Zinsanteile von Leasingraten. Zudem wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter abgeschafft. Das veranlasst, bei verschiedenen Adressen nachzufragen Entlastung oder „Abzocke“ Dazu der Gesetzgeber Von Leasinggebühren ist in der Steuerreform 2008 seitens des Gesetzgebers zwar nicht so offenkundig die Rede, aber vor allem im Zusammenhang mit den Ausführungen zu den aktuellen Hinzurechnungsregeln sowie zur Zinsschranke zu finden. Dazu lautet die Argumentation des Bundesfinanzministeriums (BMF): „Derzeit werden ausschließlich Dauerschuldzinsen zu 50 % hinzugerechnet. Die Statistiken der Bundesbank zeigen, dass gerade kleine Unternehmen Dauerschulzinsen zahlen. Großunternehmen hingegen finanzieren sich im größeren Umfang über kurzfristige Kredite und entziehen sich somit der Hinzurechnung. Zukünftig werden alle Zinsen zu 25 % hinzugerechnet. Zur Gleichbehandlung der Finanzierungsformen und damit es keine Ausweichung durch Leasing oder Anmietung gibt, werden auch die dort enthaltenen Finanzierungsanteile pauschal bestimmt und berücksichtigt. Durch einen Hinzurechnungsfreibetrag von 100 000 Euro werden Unternehmen, die derzeit von der 50%igen Hinzurechnung betroffen sind, zukünftig entlastet... Bisher hatten viele kleine Unternehmen überhaupt keine Alternative zu Dauerschuldzinsen und mussten deshalb mit der 50%igen Hinzurechnung leben. Für diese Unternehmen ist die Neuregelung der Hinzurechnung eine Entlastung.“ Meinung der Leasinggeber Um herauszufinden, wie sich diese Änderungen in der Praxis niederschlagen werden, besonders beim Leasing, wurden dazu einige ausgewählte Unternehmen befragt, die sich auf das Autoleasing-Geschäft spezialisiert haben und somit auskennen müssten. Die Meinungen zu der Frage - Entlastung oder Nachteil - gingen zum Teil sehr auseinander oder man äußerte sich gar nicht dazu: Ford Financial Deutschland: Noch sehen wir keine Entlastung. Im Gegenteil, es könnte für Leasingnehmer teurer werden, in einigen Fällen bis zu fünf Prozent der Leasingrate. Doch das sind erst Vermutungen. Beachten sollte man jedoch, dass für den Leasingnehmer in erster Linie betriebswirtschaftliche Belange die größere Rolle spielen, weniger die Steuervorteile. Die aber sollten dann mit speziellen Steuerberatern erörtert werden. Banque PSA Finance S.A.: Leider können wir zu spezifischen Fragen keine Auskunft geben. Dieses würde zu einer steuerlichen Beratung führen, zu welcher wir nicht befugt sind. Steuerbüro Abator: Weil die angegebene Freigrenze von 100000 Euro doch eine gewisse Schutzfunktion für gut laufende Handwerksbetriebe mit bis zu zwei Millionen Umsatz hat, sehen wir nach gegenwärtigem Stand noch keine Probleme. Die könnten eher bei Betrieben mit wenig Eigenkapital auftreten. Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG: Von einer Abzocke würden wir nicht sprechen. Aus steuerlicher Sicht bedeutete die Haltereigenschaft für den gewerblichen Leasingnehmer bisher, dass die Objekte nicht in seiner Bilanz erscheinen, und die Leasingbeträge sofort als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Ab 2008 wird der Zinsanteil der Leasingrate aber nicht mehr abzugsfähig sein. Da die Zinsen beim Leasingvertrag nicht ausgewiesen werden, geht man bei der Leasingrate von einem pauschalen Zinsanteil von 20 % aus und rechnet diesen dem Zinsaufwand des Unternehmens zu. Solange allerdings der gesamte Zinsaufwand 100000 Euro nicht übersteigt, ist auch weiterhin die volle Abzugsfähigkeit der Leasingraten gegeben. Damit gibt es insbesondere für Handwerker in der Regel keine Änderungen. Auch die Leasingraten werden sich nicht erhöhen. Durch die Bilanzierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber spart der gewerbliche Leasingnehmer darüber hinaus Kapitalsteuer. ALD Automotive/Car Professional Management: Einige der Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die steuerliche Betrachtungen von Leasingverträgen (siehe auch Tafel ): 1.Änderungen bei Hinzurechnung von Zinsen und fiktiven Zinsen zum Gewerbeertrag 2.Abschaffung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) 3.Einschränkung der Sofortabschreibung bei GWG (Geringwertigen Wirtschaftsgütern). Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 4 302 BETRIEBSFÜHRUNG Zur Steuerreform 2008 - Leasing von Nutzfahrzeugen Seit dem 1. Januar 2008 ist sie in Kraft - die Unternehmenssteuerreform. Damit gibt es auch grundlegende Änderungen der Gewerbesteuer. Besonders wichtig kann der Fakt werden, dass nun Hinzurechnungen von Finanzierungsaufwendungen, z. B. beim Leasing von Transportern, durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurden Leasingunternehmen nach möglichen Auswirkungen in der Praxis befragt. Bisher konnten die Leasingraten als Ausgaben komplett vom Gewinn abgesetzt werden. Künftig wird der Zinsanteil der Leasingrate nicht mehr abzugsfähig sein. Ob beim Leasingnehmer eine zusätzliche Gewerbesteuerbelastung zu erwarten ist, lässt sich nur individuell beantworten. Dafür sind mindestens folgende Angaben zu berücksichtigen: · vorläufiger Gewerbeertrag · (voraus-)gezahlte Gewerbesteuer · Kürzungen · Summe anderer Dauerschuldzinsen · andere Hinzurechnungen · Summe aller Finance-Leasingraten p. a. · Hebesatz Der gewerbesteuerliche Steuersatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In einer Tabelle, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium, kann der relevante Hebesatz für Gemeinden mit mehr als 50000 Einwohnern nachgeschlagen werden. Nach Eingabe der Werte in das Berechnungsschema kann eine sehr grobe Einschätzung vorgenommen werden, ob eine zusätzliche Gewerbesteuerlast Tabelle , beim Leasingnehmer zu erwarten ist. Zur Abschaffung der degressiven AfA ALD äußerte sich ebenfalls zu Fragen der Abschreibung: Die Streichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter kann einen neuen Anreiz für Leasingverträge gegenüber dem Kauf und bankfinanzierten Investitionen schaffen. Pkw werden in der Regel über BETRIEBSFÜHRUNG Leasing Finanzierung Anschaffungswert 30000,00 Euro Anschaffungswert 30000,00 Euro Restwert 14000,00 Euro Ballonrate 14000,00 Euro Vertragsdauer 36 Monate Vertragsdauer 36 Monate Zins 7,5 Prozent Zins 7,5 Prozent Rate monatlich 581,86 Euro Rate monatlich 581,56 Euro Fiktiver Zinsanteil monatlich 116,31 Euro Zinsen monatlich 137,12 Euro Tilgung monatlich 444,44 Euro Hinzurechnung zum Hinzurechnung zum Gewerbeertrag 29,08 Euro Gewerbeertrag 34,28 Euro Zusätzliche Gewerbesteuer 4,07 Euro Zusätzliche Gewerbesteuer 4,80 Euro Hebesatz 400 Prozent Gesamte Vertragsdauer Leasingraten 20946,96 Euro AfA 15000,00 Euro Zinsen 4936,33 Euro steuerlich absetzbarer steuerlich absetzbarer Aufwand 20936,33 Euro Aufwand 19936,33 Euro Hinzurechnung 1046,82 Euro Hinzurechnung 1234,08 Euro Gewerbesteuer 146,55 Euro Gewerbesteuer 172,77 Euro Tafel Vergleich Leasing und Finanzierung - unverbindliches Rechenbeispiel Quelle: BMF Die perfekte Lösung! Geräte- und Installationstester von Fluke Installationstester nach DIN VDE 0100 Die Installationstester der Serie 1650 prüfen die Sicherheit von elektrischen Anlagen. Mit ihrer Hilfe kann sichergestellt werden, dass die ortsfeste Installation korrekt installiert ist und die Anforderungen von DIN VDE 0100/EN 61557/ IEC 60364 erfüllt werden. Gerätetester nach DIN VDE 0701/0702, BGV A3 (BGV A2, VBG4) Kompakt - leicht - robust - zuverlässig. Die neuen tragbaren Gerätetester Fluke 6200 und 6500 vereinfachen die Geräteprüfungen. Fluke. Damit Ihre Welt intakt bleibt. Fluke Seminare. Fordern Sie Ihre kostenlose Broschüre an! Fluke Messfibel. Fordern Sie Ihr kostenloses Exemplar an! www.fluke.de 0 69/2 22 22 02 00 Installationstester ab 813* Gerätetester ab 859* * Preisangaben sind empfohlene Verkaufspreise (ohne MwSt). 72 Monate abgeschrieben, d. h., dass nach der „klassischen“ Laufzeit von 36 Monaten noch ein Buchwert von 50 % der Anschaffungskosten vorhanden ist. Gerade bei hohen Laufleistungen hat man bisher die degressive Abschreibungsmethode gewählt, die den tatsächlichen Werteverlauf von Pkw eher widerspiegelt. Das ist nun nicht mehr möglich, sodass beim Verkauf von Pkw nach drei Jahren regelmäßig mit Buchverlusten zu rechnen ist. Auch die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wird eingeschränkt. Nach der bisher geltenden Regelung konnten die Anschaffungs-und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter - wenn diese den Betrag von 410 Euro netto nicht übersteigen - im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Künftig gilt für alle Gewinneinkunftsarten ein Sofortabzugsgebot, wenn die Kosten hierfür 150 Euro netto nicht übersteigen. Das Gesetz sieht nun eine Poolbewertung vor, die für alle Gewinneinkunftsarten gilt. Danach sind alle geringwertigen Wirtschaftsgüter des Kalenderjahres mit Anschaffungs-/Herstellungskosten von mehr als 150 Euro netto bis zu 1000 Euro netto in einem jahresbezogenen Sammelposten zusammenzufassen. Lediglich der Zugang ist buchmäßig zu erfassen. Der Sammelposten ist einheitlich über fünf Jahre mit jeweils 20 % abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgt unabhängig von Wertminderungen, Veräußerungen oder Entnahmen der Wirtschaftsgüter. Nachträglich in Pkw eingebautes Zubehör hat in der Regel einen Wert zwischen 150 und 1000 Euro. Sofern das Zubehör nach den typischen 36 Monaten mit dem Fahrzeug verwertet wird, ist es meist bereits amortisiert. Der steuerliche Aufwand folgt zu 40 % aber erst in den zwei Folgejahren, was für den Fiskus vorgezogene Steuereinnahmen mit sich bringt. Für Leasingnehmer ist es deshalb günstiger, nachträgliches Zubehör nicht selbst zu aktivieren, sondern in den Leasingvertrag einzubinden. Die neuen GWG-Regelungen gelten erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Fazit Nach Meinung von ALD bleibt das Kfz-Leasing auf derzeitigem Zinsniveau gewerbesteuerlich weiterhin interessant. Im Vergleich zur Finanzierung (Tafel ) gibt es aber nur geringfügige Vorteile durch einen etwas höheren steuerlich absetzbaren Aufwand sowie eine etwas geringere Hinzurechnung als bei der Kreditfinanzierung. Für kleine und mittlere Betriebe sind wesentliche steuerliche Entlastungen nicht erkennbar. Auch sollte die Entscheidung - Kauf, Finanzierung oder Leasing - prinzipiell nicht nur aus steuerlichen Erwägungen erfolgen, sondern die gesamte betriebswirtschaftliche Situation berücksichtigen. C.Tenner Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 4 304 BETRIEBSFÜHRUNG Übergroßer City-Flitzer oder kleiner Transporter? Genau 47 cm ist der Maxi länger als der „normale“ Caddy und füllt damit die Lücke zum Transporter T5. Nachdem die VW-Nutzfahrzeugsparte im Vorjahr bereits den Caddy Maxi Life als Siebensitzer vorgestellt hat, folgen nun der Maxi-Kastenwagen und der Maxi-Kombi auf der gleichen verlängerten Basis. Ihr Fassungsvermögen beträgt maximal 4,2 m3. Sie sind nun auch mit dem 2-Liter-Diesel-Motor und 140 PS zu haben. Eine Erfolgsgeschichte Das Nutzfahrzeug Caddy gibt es schon seit 25 Jahren, zunächst als kleinen City-Laster - seit 2004 in der heutigen Form. Dabei war der „kleine“ Caddy spät gegen die etablierte Konkurrenz gestartet und mit der Hypothek belastet, größer und womöglich auch teurer als der Wettbewerb zu sein. Doch der größere Stauraum kam wohl vielen Gewerbetreibenden gerade recht. Die Preise erwiesen sich als nicht überzogen, dank kostengünstiger Fertigung in Poznan. Die Verwandtschaft mit Golf und Touran kommt dem Caddy gerade hierzulande zugute. So avancierte er schnell zum deutschen Marktführer und zur Nummer drei in Europa. Inzwischen konnten vom Caddy bereits mehr als 470000 Fahrzeuge verkauft werden - Zeit für eine Erweiterung der Palette. Der Caddy Maxi Dabei orientiert sich VW zunächst nach oben und hat, ähnlich wie beim neuen Maxi-Modell des Transporters T5, den Aufbau beträchtlich verlängert. Der Caddy Maxi ist zu einem Grundpreis von 15070 Euro zu haben. Außen robust und langlebig Verlängerung - das klingt einfacher als es ist, denn Festigkeit und Lebensdauer erfordern einen zum Teil völlig neuen Aufbau. Das zeigt u. a. die Außenhaut, die beim Maxi-Kasten (Bild ) anstelle der glatten Karosserie-Flächen beim „Normal“-Caddy eingepresste Fenstersicken hat. Das bringt nicht nur Rationalisierungseffekte in der Fertigung, sondern auch deutlich steifere Außenwände. Insgesamt kann der Maxi als Kastenwagen bis zu 800 kg transportieren und hat genau einen Kubikmeter mehr Laderaum als der „kleine“ Caddy. Innen zweckgerecht und variabel Zu den Besonderheiten des Maxi gehört die Vario-Trennwand. Sie lässt sich wegklappen, sodass man durchladen kann. Bei umgeklapptem Beifahrersitz verlängert sich die nutzbare Ladelänge dann von 2,25 auf 3,07 m. Eine 70 cm breite Schiebetür auf der rechten Seite gehört zum Serienumfang, die linke ist optional bestellbar. Den Zugang von hinten bieten asymmetrisch geteilte Hecktüren oder wahlweise eine nach oben öffnende Klappe (Bild ). Auf Sonderwunsch erhält man für 112 Euro Aufpreis eine empfehlenswerte Gummimatte, auf der das Ladegut rutschsicherer unterzubringen ist. Die Umrüstung des Caddy Maxi als Werkstattwagen bereitet der Ausrüster Sortimo zur Zeit noch (Bild a) vor. Vorläufiger Gewerbeertrag 0,00 Euro (voraus-) gezahlte Gewerbesteuer 0,00 Euro Summe aller Leasingraten p. a. 50000,00 Euro Pauschalierter Zinsanteil aus Leasing-Rate 10000,00 Euro Summe anderer Dauerschuldzinsen 90000,01 Euro Dauerschuldzinsen gesamt 100000,01 Euro Andere Hinzurechnungen 0,00 Euro Kürzungen 0,00 Euro Hebesatz 400 Prozent Summe vorläufiger Gewerbeertrag 100000,01 Euro Abgerundeter Gewerbeertrag 100000,00 Euro Gewerbesteuer 14000,00 Euro Quelle: BMF Tafel Gewerbesteuerberechnung (unverbindliche Musterberechnung)

Autor
  • C. Tenner
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