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Elektrotechnik

Aus der Rechtssprechung - Reinigung eines Kraftfahrzeuges versichert?

ep9/2002, 1 Seite

Das Landessozialgericht NRW

hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es sich bei einem zum Unfallzeitpunkt benutzten PKW um

ein Arbeitsgerät handelt, dessen

Instandhaltung (hier: Reinigung)

eine versicherte Tätigkeit ist?


Arbeitssicherheit Aus der Rechtssprechung: Reinigung eines Kraftfahrzeuges versichert ? Das Landessozialgericht NRW hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es sich bei einem zum Unfallzeitpunkt benutzten PKW um ein Arbeitsgerät handelt, dessen Instandhaltung (hier: Reinigung) eine versicherte Tätigkeit ist? Im Sinne des Gesetzes „gehört auch das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts zu den versicherten Tätigkeiten“. Der Kläger ist als Unternehmer bei einer Berufsgenossenschaft versichert. Auf dem Weg zu einem Kunden unterbrach er am Unfalltag die Fahrt, um seinen PKW in einer Waschstraße reinigen zu lassen (Bild ). Dabei ist er vor der Waschhalle gestürzt und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Beim Kraftfahrzeug handelte es sich nach Angaben des Klägers um ein Firmenfahrzeug, das auch zur privaten Nutzung verwendet wurde. Der private Anteil betrug bei einer Gesamtfahrleistung von ca. 20.000 bis 30.000 km pro Jahr etwa 20 bis 30 %. Das LSG entschied, dass der Kläger keinen Arbeitsunfall erlitten hat. Zwar kann ein Beförderungsmittel, z. B. ein PKW, ein Arbeitsgerät im Sinne des Gesetzes sein. Voraussetzung ist aber, dass es hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird. Eine erhebliche oder überwiegende betriebliche Nutzung ist dafür nicht ausreichend. Vielmehr muss die private gegenüber der betrieblichen Nutzung als nebensächlich erscheinen. Bei einem Anteil der privaten Nutzung von mehr als 20 % kann nicht davon ausgegangen werden, dass der PKW hauptsächlich für den Betrieb genutzt wird. Darüber hinaus hat das LSG im Urteil ausgeführt, dass eine versicherte „gemischte“ Tätigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn die Instandhaltung zur Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit notwendig war. Mit anderen Worten, wenn das Fahrzeug gebrauchsunfähig war und kurzfristig in einen fahrbereiten Zustand für die Betriebsfahrt hätte gebracht werden müssen. Die Fahrbereitschaft des PKW war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und den Angaben des Klägers jedoch nicht beeinträchtigt. (siehe auch Urteil d. LSG NRW v. 29. 08. 2001 - L 17 U 15/01) Neues Seminar der Bildungsstätte Dresden Arbeitssicherheit bei der Gruppen- u. Projektarbeit Projektarbeit hat ihre eigenen Risiken für die Arbeitssicherheit. Die Arbeitsteams müssen sich in eine neue Aufgabe einarbeiten, sich untereinander koordinieren, benutzen oft fremde Einrichtungen und stehen zumeist außerhalb der sonst üblichen Arbeitsorganisation. Projektleiter sind oft Führungskräfte auf Zeit und müssen sich mit Verantwortlichen aus anderen Bereichen abstimmen. Doppelunterstellungen von Mitarbeitern, Matrixorganisation, überlappende Gruppen und fehlerhaftes Influence-Management können die Arbeitssicherheit beeinflussen. Auch können autonome Gruppen, vor allem bei der Gruppenarbeit, mit Fragen der Arbeitssicherheit konfrontiert werden, die vorher Vorgesetzten überlassen waren. In dem Seminar ,,Arbeitssicherheit bei der Gruppen- und Projekt-Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 9 716 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG Reinigungsarbeiten an einem PKW sind nur dann eine versicherte Tätigkeit, wenn das Fahrzeug hauptsächlich im Unternehmen eingesetzt wird

Autor
  • J. Jühling
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