Betriebsführung
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ep4/2016, 1 Seite
324 Betriebsführung www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 70 (2016) 4 Aktuelles BFE: Geprüfter Betriebswirt (HwO) Kaufmännisches Fachwissen für Handwerksmeister Sie stellt die höchste Stufe der kaufmännischen Qualifizierung im Handwerk dar: die Ausbildung zum „Geprüften Betriebswirt (HwO)“. Am Oldenburger Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik (BFE) startet im laufenden Jahr alle drei Monate ein Lehrgang (650 Unterrichtsstunden): wieder am 1. Juni, 5. September, 5. Dezember (jeweils Vollzeit) sowie am 9. Dezember (Teilzeit). „Sein Handwerk ... zu verstehen, ist und bleibt die Basis für einen erfolgreichen eigenen Betrieb“, sagt Detlef Petermann, BFE-Bereichsleiter Lehrgänge. Doch Führungskräfte müssten auch Zukunftsstrategien für ein Unternehmen entwerfen, Investitionsentscheidungen sicher treffen und Geschäftsprozesse optimieren. Daher sollen die Teilnehmer in den vier Schwerpunktbereichen auch gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und reflektieren lernen: Unternehmensstrategie (I) Unternehmensführung (II) Personalmanagement (III) und Innovationsmanagement (IV). Abschnitt IV beinhaltet eine einmonatige Projektarbeit zur Lösung einer betriebswirtschaftliche Problemstellung. Die früher von den Handwerkskammern angebotene Fortbildung wurde nach einer neuen Fortbildungsordnung des Bundesforschungsministeriums seit 2011 schrittweise durch den „Betriebswirt (HwO)“ abgelöst. Die Inhalte und Prüfunganforderungen basieren auf bundeseinheitlichen Rahmenlehrplänen und Richtlinien. Eine spätere Weiterbildung zum „Economic Bachelor of Business Administration (BBA)“ ist möglich. Anmeldung und Informationen: bei Claudia Nichau, BFE, Tel.: 0441 34092-131 oder unter: www.bfe-meister.de/betriebswirt. n Urteil: SG Düsseldorf Kein Arbeitsunfall im Hotel Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf erkannte mit seinem Urteil vom 05.11.2015, Az.: S 31 U 427/14, den Sturz eines Dienstreisenden im Hotelzimmer nicht als Arbeitsunfall an. Das Gericht wies die Klage eines Inge nieurs gegen seine Berufsgenossenschaft ab. Während einer Dienstreise war dieser in seinem Hotelzimmer nachts unglücklich gestürzt und hatte sich einen Wirbelkörper gebrochen, als er zur Toilette gehen wollte. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und eine Entschädigung ab, da das nächtliche Aufstehen dem sogenannten eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen sei. Einer derartigen Sturzgefahr sei er auch in seinem privaten Lebensbereich regelmäßig ausgesetzt. Auch das Argument des Klägers, dass er sich hier in unbekannter Umgebung aufhielt - verbunden mit einer besonderen Gefahr - zählte nicht. Das SG Düsseldorf bestätigte: Der Unfall habe keinen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gehabt. n Urteil: LSG Rheinland-Pfalz Höhenverstellbarer Schreibtisch Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz bestätigte mit seinem Urteil vom 02.03.2016 - Az.: L 6 R 504/14 - den Anspruch eines Versicherten mit degenerativ veränderter Wirbelsäule auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Schreibtisch durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) - und damit die Entscheidung der Vorinstanz. Der Versicherungsnehmer wäre zum Abwenden der drohenden Minderung seiner Erwerbsfähigkeit auf einen solchen Schreibtisch angewiesen. Dem Versicherten, Kläger des Verfahrens, liegt dazu eine entsprechende betriebsärztliche Stellungnahme vor. Danach benötige er aus gesundheitlichen Gründen einen höherverstellbaren Schreibtisch. Er beantragte diesen bei dem zuständigen RV-Träger inklusive einer Bescheinigung, wonach sich sein Arbeitgeber nicht an den Anschaffungskosten beteiligt. Der RV-Träger lehnte die Kostenübernahme ab. Das LSG Rheinland-Pfalz sah den Anspruch des Klägers als rechtens an und verurteilte den RV-Träger, diesem den Schreibtisch zu verschaffen. n BG ETEM: Expertentreffen in Kassel 18. Vortragsveranstaltung Die Präventionsabteilung der BG ETEM (Bild) lädt Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am 07. und 08. Juni 2016 erneut in den Kongress Palais, Kassel, zur 18. Vortragsveranstaltung Elektrotechnik ein. Die traditionelle Abendveranstaltung bietet wieder die ideale Plattform, um ausgiebig über die tagsüber vorgetragenen Informationen zu aktuellen Sicherheitstrends in der Elektrotechnik unter den Fachleuten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie den Vertretern der gesetzlichen Unfallver sicherung zu diskutieren. Schwerpunkte des Vortragsprogramm: neue Gesetze und Vorschriften: Betriebssicherheitsverordnung 2015, Arbeitsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor EMF (elektromagnetische Felder)-Gefährdungen sowie aktuelle DIN VDE 0105-100 Aktuelles aus der Präventionsarbeit elektrische Gefährdungen: Aktuelle Forschungsarbeiten zu Störlichtbögen in AC-und DC-Systemen Hochspannungsanlagen: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen (DGUV I 203-758) sowie Aktuelles zum Thema Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) funktionale Sicherheit: Maschinensicherheit und Arbeitsschutz bei kollaborierenden Robotern sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in einer stärker ausgeprägten digitalisierten Arbeitswelt, Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastungen. Anmeldung und Kontakt online:www.bgetem.de,Webcode14196882 per Telefon: 0221 3778 6190 per E-Mail: elektrotechnik@bgetem.de. n Quelle: Geprüfter Betriebswirt (HwO): wichtig für jeden Elektrotechniker-Meister mit dem Ziel Unternehmer Quelle: BFE Im Jahr 2014 würdigte Dr. Jens Jühling als Präventionsmanager die Verdienste von Hans-Heinrich Egyptien mit einer Urkunde: 35 Jahre BGV A3
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