Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit
ep5/2010, 1 Seite
Neue Hilfestellung für Kleinbetriebe Viele Betriebe haben einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) eingeführt. Sie nutzen dabei bereits die Ideen und Erfahrungen ihrer Mitarbeiter, um die Arbeitsorganisation, die Produktqualität und den Arbeits- und Gesundheitsschutz Schritt für Schritt zu optimieren. Der Arbeitskreis Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat für Kleinbetriebe eine praktische Hilfestellung erarbeitet, um Mitarbeiter mit ihren Ideen stärker zu beteiligen. Kernstück des Instrumentes sind regelmäßige, nach einem festgelegten Muster ablaufende Mitarbeiterbesprechungen - so genannte Ideen-Treffen. Ideen-Treffen. Maximal fünf bis sieben Mitarbeiter treffen sich regelmäßig für etwa eine Stunde. Sie besprechen in vier Schritten, was in welcher Form im Betrieb, bei den Arbeitsabläufen oder im Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert werden soll: Schritt 1: Es wird gemeinsam überlegt, was aus Sicht der Mitarbeiter verbessert werden soll. Schritt 2: Ein Hauptthema wird festgelegt. Das wichtigste Thema soll zuerst bearbeitet werden. Schritt 3: Es werden gemeinsam Lösungen gesucht, wie das Ziel erreicht werden kann. Schritt 4: Ergebnisse und Aufgaben werden schriftlich festhalten. Anzahl und Dauer der Treffen könen an die betrieblichen Voraussetzungen angepasst werden. Für den Erfolg dieser Treffen sind einige Bedingungen zu beachten: · Der Unternehmer muss den Mitarbeitern klar die anzustrebenden Ziele für den Betrieb verdeutlichen. · Die Mitarbeiter sollten freiwillig an den Treffen teilnehmen. · Der Unternehmer entscheidet selbst, ob er die Treffen wahrnehmen möchte. In der neuen Broschüre „Arbeiten: Entspannt - gemeinsam - besser - so geht's mit Ideen-Treffen“ (BGI 7010-1) wird kurz und knapp beschrieben, was bei der Einführung dieser Zusammenkünfte und ihrer Organisation zu beachten ist. Die Broschüre kann über das Internet unter www. arbeitssicherheit.de geladen oder bestellt werden. Versicherungsschutz bei Mittags-Heimfahrt Unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt auch ein Verkehrsunfall in der Mittagspause auf dem Weg zum Essen. Wenn allerdings nicht die Absicht besteht, das Mittagessen einzunehmen und andere Gründe für das Zurücklegen des Weges vorliegen, wird u. U. ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Bei einem vor dem Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz verhandelten Fall war der Kläger bei einer Firma beschäftigt, in der es keine Kantine gab. In seiner Mittagspause fuhr er mit dem Motorrad zu seiner Freundin, um bei ihr zu essen. Auf dem Weg verunglückte er. Das Sozialgericht Koblenz verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Das LSG Rheinland-Pfalz verwies die hiergegen erhobene Berufung zurück - L 2 U 105/09. Versichert beim Minijob Ob als Servicekraft, Gartenhilfe oder Raumpfleger - etwa 6,8 Mio. Menschen arbeiten als geringfügig Beschäftigte mit einer Bruttoverdienstgrenze von bis zu 500 Euro monatlich. Als so genannte Minijobber müssen sie selbst keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Ihre Arbeitgeber zahlen hingegen Sozialabgaben - darunter die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Anmeldung von Minijobs. Wer einen Minijobber beschäftigt, muss diesen bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zusätzlich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anmelden. Über die Minijob-Zentrale zahlen gewerbliche und öffentliche Arbeitgeber für ihre geringfügig Beschäftigten einen Pauschalbetrag für Renten-und Krankenversicherung sowie Steuer. Die Unfallversicherungsbeiträge werden gesondert an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Dies erfolgt über jährliche Lohnnachweise an die Träger sowie elektronische Engeltmeldungen an die Krankenkassen im DEÜV-Verfahren. Ausnahme private Haushaltshilfe. Anders gilt bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie privaten Haushaltshilfen: Hier sind über das „Haushaltscheckverfahren“ der Minijob-Zentrale auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Eine gesonderte Meldung an den Unfallversicherungsträger ist nicht erforderlich. Dieses Verfahren wurde 2003 eingeführt, um der Schwarzarbeit in privaten Haushalten entgegenzutreten. Derzeit sind in Privathaushalten rund 172000 Minijobber gemeldet. Seit 2003 hat sich diese Zahl damit mehr als versechsfacht. Aus dem Unfallgeschehen Störlichtbogen durch Unachtsamkeit Arbeitsauftrag. Nach Freischaltung einer Kundenanlage sollten die NH-Sicherungen wieder in den Hausanschlusskasten eingesetzt werden. Dieser metallische Hausanschlusskasten war noch alter Bauart. Unfallhergang. Der Monteur kannte die erhöhte Gefährdung mit metallischen Hausanschlusskästen und verwendete deshalb erst recht einen NH-Aufsteckgriff und einen Schutzhelm mit Gesichtsschutzschirm. Er setzte die Sicherungen ohne Schwierigkeiten ein. Nun legte er die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ab, da er nur noch den Deckel aufschrauben wollte. Er setzte den Deckel auf den Sicherungskasten und hielt diesen mit der linken Hand fest. In diesem Moment fiel ihm eine Befestigungsschraube herunter, die er aufheben wollte. Er bückte sich nach der Schraube und versuchte gleichzeitig noch, mit der anderen Hand den Deckel des Sicherungskastens festzuhalten. Der Deckel rutschte ihm dabei ab und löste im Kasten einen dreipoligen Störlichtbogen aus (Bild ). Der Monteur erlitt insbesondere an der rechten Hand schwere Verbrennungen. Unfallanalyse. Arbeiten an metallischen Hausanschlusskästen führten in der Vergangenheit schon häufig zu Unfällen - so auch in diesem Fall. Wenn auch dem Monteur kein direkter Regelverstoß vorzuwerfen ist, eine besondere Sorgfalt ist trotzdem bei Arbeiten an NH-Sicherungskästen älterer Bauart walten zu lassen. Lederhandschuhe können zumindest bis zu einem gewissen Grade einen wirksamen Schutz gegen Störlichtbögen bieten. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 5 395 ARBEITSSICHERHEIT BETRIEBSFÜHRUNG Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Hausanschlusskasten nach Einwirkung des Störlichtbogens
Autor
- J. Jühling
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