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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Unfallgeschehen - Lichtbogen an Hausanschlusskasten

ep4/2009, 1 Seite

Ein Monteur eines Netzbetreibers sollte einen neuen Kabelabgang an einem Hausanschlusskasten herstellen. Die Verbraucherseite war durch Entfernen der Sicherungen spannungsfrei geschaltet worden. Lediglich auf Versorgerseite lag noch vom Netzkabel Spannung an.


Die Broschüre informiert aber auch darüber, wann ein Betrieb ein Beschäftigungsverbot für alkoholisierte Mitarbeiter aussprechen muss und wie am besten der Heimtransport organisiert wird. Die Broschüre steht unter: www.bgetf.de/medien Sonderdrucke als PDF-Datei zum kostenlosen Download bereit. Mit Alkohol kein Versicherungsschutz Ist Alkohol im Spiel, so ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz sehr schnell gefährdet. Dann wird im Einzelfall abgewogen, ob der Unfall ohnehin passiert wäre oder ob es wesentlich am Alkohol gelegen hat. „Es gibt keine feste Promillegrenze als Orientierungsmaßstab“, erläutert Sozialrechtsexperte Michael Woltjen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der zweitgrößten gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. „Daher ist es besser, von vornherein auf Bier, Wein, Sekt und Co. am Arbeitsplatz zu verzichten“. Insbesondere für den anschließenden Heimweg ist dies wichtig: Unter normalen Umständen ist der Weg zur und von der Arbeit versichert - bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit jedoch meist nicht. Aus dem Unfallgeschehen Lichtbogen an Hausanschlusskasten Arbeitsauftrag. Ein Monteur eines Netzbetreibers sollte einen neuen Kabelabgang an einem Hausanschlusskasten herstellen. Die Verbraucherseite war durch Entfernen der Sicherungen spannungsfrei geschaltet worden. Lediglich auf Versorgerseite lag noch vom Netzkabel Spannung an. Unfallhergang. Der Monteur begann das Abgangskabel zu montieren, verzichtete aber auf zusätzliche Abdeckungen (Bild ) der aktiven und noch unter Spannung stehenden Teile im unteren Bereich des Hausanschlusskastens. Im Laufe der Arbeiten näherte er sich unbewusst mit einer Zange dem unteren Anschlussraum und verursachte einen Kurzschluss. Der daraus folgende Lichtbogen wurde erst durch Auslösen der vorgelagerten 125 A-Sicherung des Ortsnetzes gelöscht. Der Monteur musste wegen der - zum Glück leichteren - Verbrennungen ins Krankenhaus gebracht werden. Unfallanalyse. Eindeutige Unfallursache war der Verzicht auf die erforderlichen Abdeckungen der unter Spannung stehenden Anschlussteile. Der Monteur verstieß eindeutig gegen die fünf Sicherheitsregeln (TRBS 2131, Abschn. 4.3.2.1 und 4.3.2.2). Die Unfalluntersuchung ergab, dass die erforderlichen Schutzausrüstungen im Fahrzeug mitgeführt wurden und somit zur Verfügung standen. Daraus ist zu schließen, dass der Monteur die möglichen Gefahren mit Sicherheit unterschätzte - wie leider viel zu häufig bei diesen Arbeiten. Anspruch auf Unfallrente Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz Opfer eines Überfalls werden, haben Anspruch auf Unfallrente, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt und hob damit ein Urteil des Sozialgerichts (SG) auf. Bei einem Überfall auf einer Tanzveranstaltung schossen zwei maskierte Männer auf einen Aushilfskellner, der seitdem querschnittsgelähmt ist. Eine Unfallrente war zunächst abgelehnt worden, weil das SG ein persönliches Motiv für die Tat annahm. Dies konnte nicht bewiesen werden. Daher sprach man ihm letztlich doch eine Rentenzahlung zu - Az.: L 6 U 32/04. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 4 288 BETRIEBSFÜHRUNG Firmenrechtsschutz auf dem Prüfstand Handwerksbetriebe bewegen sich im Alltag - aus juristischer Sicht - oft auf dünnem Eis. Neben dem „Minenfeld“ Arbeitsrecht ergeben sich eine ganze Reihe Konfliktfelder - z. B. im Steuer-, Sozial-, aber auch Vertragsrecht. Dennoch ist vorher sorgfältig zu sondieren, wann eine Rechtsschutzpolice überhaupt lohnt und worauf bei Vertragsabschluss zu achten ist. Abdecken aktiver Teile beim Arbeiten unter Spannung an Hausanschlusskästen Wenn Rechtsschutz erforderlich ist Kaum ein kleines oder mittelständisches Unternehmen kann sich eine eigene Rechtsabteilung leisten. Doch meist drängt die Zeit, wichtige Fristen könnten versäumt werden. Und für jedes Problem steht nicht immer gleich ein spezialisierter Anwalt parat: etwa wenn mit einem Geschäftspartner ein neuer Vertrag ausgehandelt werden soll. Auch bei Verhandlungen mit Behörden ist oft Unterstützung in Form eines juristischen Rats nötig. Dann kann eine Rechtsschutzpolice helfen. Rechtsschutzversicherer mit neuem Angebot Mit neuen Serviceangeboten - über den üblichen finanziellen Beistand hinaus - wollen die Gesellschaften so bei potentiellen Kunden punkten: etwa mit dem Rechtsrat am Telefon für Firmenkunden, teils rund um die Uhr und auch für Sachgebiete, die nicht versichert sind. Arag, Allianz, D.A.S., HDI-Gerling, Nürnberger usw. - fast jede Gesellschaft, die etwas auf sich hält, liefert im Rechtsschutzpaket inzwischen auch gleich den schnellen Draht zum Anwalt mit. Für besondere Notfälle gibt es außerdem bei Advocard den „Anwalt auf Rädern“, der direkt ins Haus kommt. Vom reinen Kostenerstatter zum Rechtsdienstleister - so beschreibt die Branche selbst den neuen Trend am hart umkämpften Rechtsschutzmarkt. Für den unabhängigen Versicherungsbe-Intrum Justitia zur Zahlungsmoral in Europa · Im Durchschnitt müssen europäische Unternehmen 55,5 Tage auf das Geld ihrer Kunden warten · Besonders betroffen von Zahlungsverzögerungen und -ausfällen sind kleine Unternehmen mit bis zu 19 Mitarbeitern. Sie müssen im Durchschnitt 3,1 % ihrer Forderungen vollständig ausbuchen · Auch Firmen mit bis zu 49 Mitarbeitern verzichten im Schnitt aktuell auf 3 % der ihnen eigentlich zustehenden Rechnungssumme · Insbesondere kleinen Firmen fehle die Expertise für ein effizientes Forderungsmanagement, so die Analyse · Zu den Branchen, die überdurchschnittlich stark von Zahlungsausfällen betroffen sind, gehören u. a. Dienstleister und Bau.

Autor
  • J. Jühling
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