Skip to main content 

Risiko Rechtsstreit - Wann sich eine Police lohnt

ep11/2005, 3 Seiten

Unternehmer bewegen sich heute mehr denn je in einem Umfeld, in dem Rechtsstreitigkeiten eher die Regel als die Ausnahme sind. Der Beitrag erläutert, unter welchen Bedingungen eine Firmen-Rechtsschutzpolice aus dem Dilemma helfen kann.


Rechtsstreit im Trend Schon wenn man tagtäglich die Schlagzeilen der Medien verfolgt, verstärkt sich der Eindruck, dass betriebliche Rechtsrisiken rasant zunehmen: Prozesse vor Arbeits- und Sozialgerichten, Klagen um Schadensersatz oder Verdienstausfall, Ärger mit dem Finanzamt, strafrechtliche Ermittlungsverfahren aus scheinbar heiterem Himmel - wegen Betrugsverdacht oder mit dem Vorwurf, im Betrieb Sicherheitsvorschriften oder Bestimmungen des Umweltrechts nicht eingehalten zu haben. In der Tat verzeichnen die Rechtsschutzversicherer in diesen Zeiten wieder etwas mehr Interesse an ihren Policen sowie auch eine steigende Inanspruchnahme - so die Roland-Rechtsschutz im Arbeitsrecht um mehr als 60 % und im Strafrechtsschutz um mehr als die Hälfte in den vergangenen fünf Jahren. Arbeitsrechtsschutz, privater Vertragsrechtsschutz sowie gewerblicher und privater Grundstücksrechtsschutz machen z. B. bei der Allianz Rechtsschutz mit rund 60 % das Gros der Kosten aus. Kleine und mittlere Firmen sind davon ebenfalls zunehmend betroffen (Vier aktenkundige Fälle) und dabei mit vielen Rechtsgebieten konfrontiert - vom Gewerbe- und Steuerrecht, über Kammer- und Wettbewerbsrecht, bis hin zu Verbraucher-und Verwaltungsrecht. Dazu kommt der tägliche Wahnsinn deutscher Regelungswut: Allein im vergangenen Jahr 847 neue Verordnungen und 115 Richtlinien. Wer soll die alle kennen, geschweige denn befolgen? „Wer einen Kessel betreibt, hatte 1980 eine Unfallverhütungsvorschrift zu beachten. Heute hat er eine Kesselverordnung mit 43 technischen Regeln und 27 Regeln für Rohrleitungen zu beachten“, so Rainer Tögel von der D.A.S. - im Vorstand des Münchener Rechtsschutzversicherers für die Produktseite zuständig. Konflikte am Arbeitsplatz Wachsendes Konfliktpotential birgt besonders das Thema Arbeitsrecht. Atypische Beschäftigungsverhältnisse, neue Formen der Entlohnung, Zeitarbeitsverhältnisse und ein wachsender Anteil geringfügig Beschäftigter - bereits über 12 % aller Arbeitnehmer - schlagen hier zu Buche. Freiräume müssen immer häufiger durch die Arbeitsgerichte interpretiert und entschieden werden. Sie registrieren bundesweit zurzeit jährlich etwa 600 000 Klagen. Allein die Hälfte davon betrifft den Kündigungsschutz. Von zehn Arbeitgeberkündigungen führen neun zum Prozess. Auch Auseinandersetzungen um Gehälter, Abfindungen und Fehlzeiten werden immer häufiger vor Gericht ausgetragen. Allein am Arbeitsgericht München bekam jeder der 33 Richter in 2003 zwischen 900 und 1000 Fälle auf den Tisch - noch vor wenigen Jahren waren es höchstens 550 bis 600 Fälle, erfährt man von der Roland-Rechtsschutzversicherung. Bedarf genau prüfen Wer häufiger mit Hilfe seiner Rechtsschutzpolice prozessiert hat, muss allerdings darauf gefasst sein, von seiner Versicherung eine Vertragskündigung zu bekommen. Werner Fütterer, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater. rät deshalb, in jedem Fall vor Abschluss einer Rechtsschutzpolice den Bedarf in Abhängigkeit vom jeweiligen Firmenprofil genau zu prüfen. Der Verkehrsrechtsschutz z. B. kann u. U. dann Sinn für den Betrieb machen, wenn ein großer Fuhrpark besteht und eine Vielzahl von Mitarbeitern täglich mit Firmenautos unterwegs ist. Auch im Hinblick auf den Arbeitsrechtsschutz spielt die Anzahl der Mitarbeiter und zudem das Betriebsklima eine Rolle. Inwiefern hier Konfliktpotential und damit die Gefahr eines Rechtsstreits besteht, das können Firmeninhaber wohl am besten selbst einschätzen. Nicht jede Unstimmigkeit muss vor Gericht ausgetragen werden. Vieles kann bereits im Vorfeld geklärt werden. Es gibt jedoch auch Felder, die sich erst gar nicht über eine Rechtsschutzpolice abdecken lassen (Im Überblick - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, S. 873). Das gravierendste Manko, auf das Fütterer hinweist: In der Regel gibt es keinen Risikoschutz für Firmenrechtsstreitigkeiten, die vertraglich begründet sind. Doch gerade dort besteht für Handwerksfirmen erfahrungsgemäß das größte Risiko. Typisches Szenario: Der Auftraggeber moniert die Arbeit des Handwerkers und lehnt die Zahlung ab bzw. kürzt den vereinbarten Betrag. Für Fütterer hat deshalb die Rechtsschutzpolice im Vergleich zu anderen Firmenpolicen nicht die erste Priorität. Auch für die vielen kleinen Ärgernisse im Alltag hält er die Police für entbehrlich. Sinnvoll kann jedoch eine Rechtsschutzversicherung gegebenenfalls in den Fällen sein, wo es um richtig hohe Forderungen und über mehrere Instanzen geht: Z. B. im Steuerrecht - da können beim Streitwert schnell einmal ein paar hunderttausend Euro zusammenkommen. Bei der Auswahl ist unbedingt auf das Preis-Leistungsverhältnis zu sehen. Mit tragbaren Selbstbehalten von 500 oder 1000 Euro lässt sich am Beitrag für die Firmenrechtsschutzpolice zumindest etwas „drehen“. Umfang der Absicherung In den letzten Jahren haben einige Gesellschaften ihre Rechtsschutz-Angebote renoviert und aufgestockt - um unbegrenzte Deckungssummen etwa oder zusätzliche Felder wie Steuerrechtsschutz vor Gerichten, private Internetgeschäfte und Mediation - z. B. D.A.S., Allianz. Schutzpakete. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten Rundum-Schutzpakete für Gewerbetreibende/ Selbstständige an. Die Kombipakete decken sowohl Rechtsgebiete aus dem beruflichen wie dem privaten Bereich ab. Versichert sind dabei Streitigkeiten rund ums Unternehmen, um gewerblich und/oder privat genutzte Grundstücke und Wohnungen sowie die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Disziplinarverfahren. Enthalten sind außerdem Verkehrsrechtsschutz sowie eine anwaltliche Beratung im Familien- und Erbrecht. Mitversichert sind die Mitarbeiter, der Ehe- oder nichteheliche Lebenspartner, die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder und die unverheirateten Kinder in Ausbildung. Im Angebot sind häufig Komfort- und günstigere „Light“-Varianten: Z. B. bei der Allianz das Kompakt-Paket mit etwa 20 % weniger Kosten als das umfangreichere Optimal-Paket. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11 872 BETRIEBSFÜHRUNG Risiko Rechtsstreit Wann sich eine Police lohnt Unternehmer bewegen sich heute mehr denn je in einem Umfeld, in dem Rechtsstreitigkeiten eher die Regel als die Ausnahme sind. Der Beitrag erläutert, unter welchen Bedingungen eine Firmen-Rechtsschutzpolice aus dem Dilemma helfen kann. AUF EINEN BLICK Vier aktenkundige Fälle Fall 1 Im Zuge einer Umstrukturierung kündigte ein Unternehmen zehn Mitarbeitern, die daraufhin Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben. In der ersten Instanz unterlag die Firma, legte aber Berufung ein. Der nach der zweiten Instanz geschlossene Vergleich legte dann fest, dass die Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden. Für zehn arbeitsrechtliche Verfahren liefen Kosten in Höhe von 35000 Euro auf. Fall 2 Einer Firma wurde vorgeworfen, für die Sozialversicherung der Mitarbeiter 31000 Euro an Arbeitgeberanteilen zu wenig abgeführt zu haben. Der Geschäftsführer sah das anders und zog - um Schaden vom Unternehmen abzuwenden - vor das Sozialgericht. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der Sozialversicherungsträger lediglich einen Anspruch in Höhe von 15000 Euro hatte. Für die Firma fielen 2 400 Euro Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an. Fall 3 Handwerksmeister B. war aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage, seinen Betrieb weiterzuführen. Seine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung weigerte sich, die vereinbarte monatliche Rente von 3000 Euro zu bezahlen, da er angeblich bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen habe. Da B. außergerichtlich nicht weiterkommt, jedoch auf die Rente angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, muss er nun mit Hilfe seines Anwalts Klage erheben. Streitwert: ca. 126000 Euro. Kostenrisiko in der ersten Instanz - 14250 Euro (ohne außergerichtliche rechtsanwaltliche Tätigkeit). Fall 4 Dramatisch - wenn auch in ganz anderer Richtung - spitzten sich die Umstände ebenso für einen mittelständischen Bauunternehmer zu. Ihm wurde eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zum Verhängnis. Er sollte sich den Zuschlag für ein öffentliches Großprojekt durch Schmiergeldzahlung an den Entscheidungsträger erkauft haben. Haltlose Verdächtigungen, wie sich später herausstellte. Doch die Banken kürzten ihr Engagement, und die Aufträge blieben aus. Er selbst kam zunächst nur gegen eine sechsstellige Kaution aus der Untersuchungshaft. Einzelne Bereiche. Genauso kann man aber auch nur kleinere Pakete für einzelne Bereiche kaufen - z. B. nur Privatrechtsschutz, nur Firmenrechtsschutz, nur Mietrechtsschutz. Dann wird es i.d.R. aber teurer als im Paket. Ersetzte Kosten Die Versicherung bezahlt den Anwalt und wenn erforderlich, die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird. Dies bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme - je nach Anbieter zwischen 200000, 300000 oder 500000 Euro - bei einigen Angeboten auch unbegrenzt. Prämienhöhe Die Prämie richtet sich meist nach der Zahl der Beschäftigten. Mit einem Selbstbehalt - in der Regel Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11 873 IM ÜBERBLICK Leistungsbausteine - verschieden kombiniert Schadenersatz-Rechtsschutz. Diese hilft, seine eigenen Haftpflicht-Ansprüche durchzusetzen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit von jemandem verletzt wurde und deshalb krankheitsbedingt längere Zeit ausfällt. Oder weil ein Besucher die Ware oder Betriebseinrichtung des Unternehmens aus Unachtsamkeit oder mutwillig beschädigt hat. Ordnungswidrigenkeiten-Rechtsschutz. Wenn wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen den Inhaber der Firma oder einen der Mitarbeiter ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird - z. B. bei Verstößen gegen das Arbeitszeit-, das Ladenschluss-, das Mutter- oder Jugendschutzarbeitsgesetz oder die Vorschriften der Arbeitnehmerüberlassung. Im privaten Bereich. Wenn man sich aufgrund einer angeblichen Ordnungswidrigkeit gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen will. Strafrechtsschutz. Dieser ist erforderlich bei Verteidung in einem Strafverfahren - z. B. gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Verletzung von Strafvorschriften, beispielsweise aus dem Umweltrecht, oder nach einem Unfall mit Personenschaden, bei dem angeblich die Strafvorschriften verletzt wurden - wie Tempolimits, Vorfahrt, Sicherheitsabstand. Auch Vorfälle aus der Vergangenheit sind vom Rechtsschutz erfasst, sofern die Ermittlungen erst im versicherten Zeitraum eingeleitet werden. Das kann zum Beispiel Vorwürfe aus dem steuerlichen Bereich betreffen, Altlasten auf dem Betriebsgelände oder aus Produkten, die bereits im Umlauf sind. Arbeits-Rechtsschutz. Im Fall von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit den Mitarbeitern - z. B. über Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Zeugnis. Sozialgerichts-Rechtsschutz. Bei Durchsetzung von gerichtlich Ansprüchen gegen den Sozialversicherungsträger seitens der Betriebsinhabers oder seiner Mitarbeiter. Das betrifft z. B. Sozialabgaben, Regressforderungen oder Ansprüche nach einem Arbeitsunfall. Auch Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld bieten Gründe für rechtliche Auseinandersetzungen. Streitfälle mit gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlichen Unfallversicherern oder Rentenversicherungsträgern zählen ebenfalls dazu. Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Das ist der Fall, wenn es um private Interessen im Steuer- und Abgabenrecht geht - z. B. wenn das Finanzamt die Einkommenssteuererklärung nicht anerkennen will. Einige wenige Gesellschaften bieten hier auch für den gewerblichen Bereich Rechtsschutz wie z. B. Allianz, R+V und D.A.S.. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Dieser gilt weitgehend nur im privaten Bereich - etwa bei Streitigkeiten um private Verträge des täglichen Lebens wie z. B. bei Käufen, Reparaturen, Darlehen, Dienstleistungen usw., aber auch, wenn Ansprüche aus Eigentum und Besitz oder Pfandrechten an beweglichen Sachen durchgesetzt oder verteidigt werden müssen. Bei Firmen i.d.R. nur für so genannte Hilfsgeschäfte. Nicht für das eigentliche Geschäft. Rechtsschutz in Verwaltungs- und Verkehrssachen. Wenn z. B. die Gefahr besteht, den Führerschein zu verlieren. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Wenn die eigenen Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behauptet werden müssen - z. B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder einem Streit um Betriebskostenabrechnungen. Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Wenn sich in diesem Bereich die Rechtslage ändert und anwaltliche Beratung benötigt wird - z. B. nach einem Erbfall, wenn man wissen möchte, wie viel beansprucht werden kann. verlangen die Versicherer zwischen 150, 250 und 500 Euro je Rechtsschutzfall - kann man die Prämie drücken. Prämienbeispiele · Rund 2500 Euro jährlich zahlt eine Handwerksfirma mit bis zu 20 Beschäftigten bei der D.A.S. für deren Optimal-Rechtsschutz-Paket - bestehend aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz inklusive Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für selbstgenutzte Gebäude/Grundstücke. · Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro - rund 1956 Euro. · Bei 500 Euro Selbstbehalt - 1610 Euro. · Im Basis-Paket ohne Verkehrs-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - ohne Selbstbehalt - 1114 Euro. · Bei einen Selbstbehalt von 150 Euro - 867 Euro. · Bei 500 Euro Selbstbehalt - 709 Euro. Leistungsbausteine - verschieden kombiniert In den Rechtsschutzpaketen sind die Leistungsbausteine (Im Überblick S. 873) in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten. Die Gesellschaften unterbreiten zudem verschiedene Angebote in Abhängigkeit von der Firmengröße und teilweise auch nach Branche. Bei der Auswahl von Anbieter und Police sollte man sich daher am besten von einem Fachmann beraten lassen - einem Makler oder einem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater. Wichtige Hinweise Wartezeit Drei Monate „Wartezeit“ bedingen sich die Gesellschaften aus, bevor sie einspringen. Rechtsschutzfälle, die vorher eintreten, sind bis auf wenige Ausnahmen nicht versichert. Was nicht versichert ist Bestimmte Bereiche klammern die Rechtsschutzversicherer grundsätzlich aus: · In der Firmenrechtsschutz-Versicherung sind das die o.g. Streitigkeiten im Vertrags- und Sachenrecht. · Streitigkeiten rund um den Hausbau, im Recht der Handelsgesellschaften wie auch um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte. · Bei Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr Nur schätzungsweise eine Hand voll Anbieter zahlt auch hier bedingungsgemäß. · Im Familien- und Erbrechtsschutz trägt der Versicherer lediglich die Kosten für eine anwaltliche Beratung mit einer Ausnahme, wie die Stiftung „Warentest“ recherchiert hat. Die Arag zahlt auch bei Streitigkeiten vor deutschen Familiengerichten. Vertragsbedingungen Den meisten Policen liegen im Wesentlichen die ARB 2000 zugrunde - abrufbar unter www.gdv.de. Kurzer Draht. Zahlreiche Gesellschaften haben Hotlines eingerichtet und stellen bei Bedarf sofort und kostenfrei zu selbstständigen und unabhängigen Rechtsanwälten durch. Streit vor dem Arbeitsgericht. In erster Instanz trägt hier jede der Parteien ihre Kosten selbst - egal, wie der Prozess ausgeht. Kostenspirale. Im vorigen Jahr wurden Anwaltsgebühren und Gerichtskosten drastisch angehoben. Die Rechtsschutzversicherer ziehen hier mit den Prämien sukzessive nach - über einige Jahre gestreckt (Tafel ). C. Fritz Berechtigte Wissbegier Mit der Verbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und der Zunahme von Verbraucher- und Handelskrediten sind Unternehmen gut beraten, sich über die Bonität ihrer Kunden möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren. Wenn z. B. risikobehaftete Vertriebskanäle wie das Internet genutzt werden, kann man mit zusätzlichem Wissen erhebliche Risiken vermeiden. Ohne die frühzeitige Kenntnis vom Zahlungsverhalten oder von detaillierten Daten eines Kunden begibt sich die Firma auf unsicheres Terrain. Mögliche Forderungsausfälle können gerade kleine und mittlere Unternehmen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die anhaltende Insolvenzwelle und die zunehmende Überschuldung deutscher Haushalte machen deutlich, in welch riskanter Ausgangssituation sich Leistungserbringer befinden. Immer dann, wenn ein Unternehmen eine Geschäftsbeziehung - egal welcher Art - eingeht, macht es also Sinn, zunächst Erkundigungen einzuholen. Handlungsbedarf besteht zudem bei der Pflege einer detaillierten Kundendatenbank als Herzstück jeglicher Marketing-Aktivitäten. Sind die Adressen zusätzlich bonitätsgeprüft, lassen sich frühzeitig „schwarze Schafe“ ausschließen. Adressmanagement - Basis des Marketings Die richtigen Kontakte und Adressen inklusive aktueller Detailinformationen sind zunächst die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Kundenansprache. Grundsätzlich gilt: Je detaillierter die vorhandenen Informationen über die Zielgruppe, desto effektiver können die Marketing-Maßnahmen bestimmt werden. Externe Dienstleister bieten deshalb auch Services an, die den kundeneigenen Datenbestand mit gewünschten Zusatzkriterien anreichern. Rolle der Wirtschaftsauskunfteien Wer aber glaubt, die Aktualität, Korrektheit und Komplexität seiner Datenbank reiche aus, der irrt. Ein effizientes Risikomanagement eines Unternehmens bedarf vor allem einer umfassenden Analyse und Bewertung der verschiedenen Informationen. Risikofaktoren werden auf diesem Wege bereits im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung erkannt und reduziert. Profis auf diesem Gebiet sind die Wirtschaftsauskunfteien. Ihr Ziel ist es, ihren Kunden - in Form verschiedener Dienstleistungsangebote - einschlägige Daten zu liefern, Risiken aufzuzeigen und damit mehr Sicherheit bei geschäftlichen Engagements zu geben. Auskunfteien können auf mehr als eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Im Jahr 1887 wurde der Begriff geprägt. Seitdem versorgen diese Informationsdienstleister die Wirtschaft mit Daten, Fakten, Analysen und Bewertungen zu Unternehmen und Privatpersonen. Informationen erfassen „Zunächst ist es die Aufgabe unserer Mitarbeiter, sämtliche öffentlich zugänglichen Informationen zusammenzutragen und zu erfassen. Im nächsten Schritt folgt die Analyse der Daten, aus der wir den Bonitätsindex ermitteln“, erläutert Johan Zevenhuizen, Geschäftsführer der Bürgel Wirtschaftsinformationen Gmb H & Co. KG. Aktuelle Datensätze von rund 3,5 Mio. Unternehmen und 36 Mio. Privatpersonen hat das Partnerunternehmen der EOS Gruppe für seine Kunden erfasst und wertet sie für verschiedene Dienste - sowohl im gewerblichen Bereich als auch in den Beziehungen zum Privatkunden - aus. Leistungsspektrum So erhalten Unternehmen im Rahmen von Wirtschaftsauskünften neben Eckdaten wie Name und Wohn- oder Firmensitz weitere ent-Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11 874 BETRIEBSFÜHRUNG Tafel Prozesskostenrisiko für Zivilverfahren Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtsgebühren Quelle: Roland Rechtsschutz Bei einem Außergericht 1. Instanz 1. und 2. Streiwert bis licher Instanz (Euro) Vergleich* Dafür beträgt das Prozesskostenrisiko ca.Euro 600,00 205,00 465,00 1076,00 3000,00 790,00 1630,00 3790,00 6000,00 1395,00 2807,00 6925,00 13000,00 2160,00 4365,00 10155,00 30000,00 3100,00 6342,00 14777,00 65000,00 4583,00 9530,00 22240,00 140000,00 6146,00 13710,00 32159,00 250000,00 8539,00 19956,00 46131,00 440000,00 11229,00 27225,00 64195,00 * Meist trägt jede Partei die eigenen Kosten Bonitätsprüfung Erfolgsfaktor Informationsmanagement Marketing-, Vertriebs- und Finanzentscheidungen eines Unternehmens hängen unmittelbar von der Qualität der vorhandenen Informationen ab. Das richtige Wissen über (Neu-) Kunden, bestehende und potentielle Geschäftspartner ist ein geldwerter Vorteil. Nicht von ungefähr boomt die Nachfrage nach Kundeninformationen und Wirtschaftsauskünften.

Autor
  • C. Fritz
Sie haben eine Fachfrage?