Bonitätsprüfung - Erfolgsfaktor Informationsmanagement
ep11/2005, 3 Seiten
verlangen die Versicherer zwischen 150, 250 und 500 Euro je Rechtsschutzfall - kann man die Prämie drücken. Prämienbeispiele · Rund 2500 Euro jährlich zahlt eine Handwerksfirma mit bis zu 20 Beschäftigten bei der D.A.S. für deren Optimal-Rechtsschutz-Paket - bestehend aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz inklusive Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für selbstgenutzte Gebäude/Grundstücke. · Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro - rund 1956 Euro. · Bei 500 Euro Selbstbehalt - 1610 Euro. · Im Basis-Paket ohne Verkehrs-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - ohne Selbstbehalt - 1114 Euro. · Bei einen Selbstbehalt von 150 Euro - 867 Euro. · Bei 500 Euro Selbstbehalt - 709 Euro. Leistungsbausteine - verschieden kombiniert In den Rechtsschutzpaketen sind die Leistungsbausteine (Im Überblick S. 873) in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten. Die Gesellschaften unterbreiten zudem verschiedene Angebote in Abhängigkeit von der Firmengröße und teilweise auch nach Branche. Bei der Auswahl von Anbieter und Police sollte man sich daher am besten von einem Fachmann beraten lassen - einem Makler oder einem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater. Wichtige Hinweise Wartezeit Drei Monate „Wartezeit“ bedingen sich die Gesellschaften aus, bevor sie einspringen. Rechtsschutzfälle, die vorher eintreten, sind bis auf wenige Ausnahmen nicht versichert. Was nicht versichert ist Bestimmte Bereiche klammern die Rechtsschutzversicherer grundsätzlich aus: · In der Firmenrechtsschutz-Versicherung sind das die o.g. Streitigkeiten im Vertrags- und Sachenrecht. · Streitigkeiten rund um den Hausbau, im Recht der Handelsgesellschaften wie auch um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte. · Bei Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr Nur schätzungsweise eine Hand voll Anbieter zahlt auch hier bedingungsgemäß. · Im Familien- und Erbrechtsschutz trägt der Versicherer lediglich die Kosten für eine anwaltliche Beratung mit einer Ausnahme, wie die Stiftung „Warentest“ recherchiert hat. Die Arag zahlt auch bei Streitigkeiten vor deutschen Familiengerichten. Vertragsbedingungen Den meisten Policen liegen im Wesentlichen die ARB 2000 zugrunde - abrufbar unter www.gdv.de. Kurzer Draht. Zahlreiche Gesellschaften haben Hotlines eingerichtet und stellen bei Bedarf sofort und kostenfrei zu selbstständigen und unabhängigen Rechtsanwälten durch. Streit vor dem Arbeitsgericht. In erster Instanz trägt hier jede der Parteien ihre Kosten selbst - egal, wie der Prozess ausgeht. Kostenspirale. Im vorigen Jahr wurden Anwaltsgebühren und Gerichtskosten drastisch angehoben. Die Rechtsschutzversicherer ziehen hier mit den Prämien sukzessive nach - über einige Jahre gestreckt (Tafel ). C. Fritz Berechtigte Wissbegier Mit der Verbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und der Zunahme von Verbraucher- und Handelskrediten sind Unternehmen gut beraten, sich über die Bonität ihrer Kunden möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren. Wenn z. B. risikobehaftete Vertriebskanäle wie das Internet genutzt werden, kann man mit zusätzlichem Wissen erhebliche Risiken vermeiden. Ohne die frühzeitige Kenntnis vom Zahlungsverhalten oder von detaillierten Daten eines Kunden begibt sich die Firma auf unsicheres Terrain. Mögliche Forderungsausfälle können gerade kleine und mittlere Unternehmen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die anhaltende Insolvenzwelle und die zunehmende Überschuldung deutscher Haushalte machen deutlich, in welch riskanter Ausgangssituation sich Leistungserbringer befinden. Immer dann, wenn ein Unternehmen eine Geschäftsbeziehung - egal welcher Art - eingeht, macht es also Sinn, zunächst Erkundigungen einzuholen. Handlungsbedarf besteht zudem bei der Pflege einer detaillierten Kundendatenbank als Herzstück jeglicher Marketing-Aktivitäten. Sind die Adressen zusätzlich bonitätsgeprüft, lassen sich frühzeitig „schwarze Schafe“ ausschließen. Adressmanagement - Basis des Marketings Die richtigen Kontakte und Adressen inklusive aktueller Detailinformationen sind zunächst die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Kundenansprache. Grundsätzlich gilt: Je detaillierter die vorhandenen Informationen über die Zielgruppe, desto effektiver können die Marketing-Maßnahmen bestimmt werden. Externe Dienstleister bieten deshalb auch Services an, die den kundeneigenen Datenbestand mit gewünschten Zusatzkriterien anreichern. Rolle der Wirtschaftsauskunfteien Wer aber glaubt, die Aktualität, Korrektheit und Komplexität seiner Datenbank reiche aus, der irrt. Ein effizientes Risikomanagement eines Unternehmens bedarf vor allem einer umfassenden Analyse und Bewertung der verschiedenen Informationen. Risikofaktoren werden auf diesem Wege bereits im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung erkannt und reduziert. Profis auf diesem Gebiet sind die Wirtschaftsauskunfteien. Ihr Ziel ist es, ihren Kunden - in Form verschiedener Dienstleistungsangebote - einschlägige Daten zu liefern, Risiken aufzuzeigen und damit mehr Sicherheit bei geschäftlichen Engagements zu geben. Auskunfteien können auf mehr als eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Im Jahr 1887 wurde der Begriff geprägt. Seitdem versorgen diese Informationsdienstleister die Wirtschaft mit Daten, Fakten, Analysen und Bewertungen zu Unternehmen und Privatpersonen. Informationen erfassen „Zunächst ist es die Aufgabe unserer Mitarbeiter, sämtliche öffentlich zugänglichen Informationen zusammenzutragen und zu erfassen. Im nächsten Schritt folgt die Analyse der Daten, aus der wir den Bonitätsindex ermitteln“, erläutert Johan Zevenhuizen, Geschäftsführer der Bürgel Wirtschaftsinformationen Gmb H & Co. KG. Aktuelle Datensätze von rund 3,5 Mio. Unternehmen und 36 Mio. Privatpersonen hat das Partnerunternehmen der EOS Gruppe für seine Kunden erfasst und wertet sie für verschiedene Dienste - sowohl im gewerblichen Bereich als auch in den Beziehungen zum Privatkunden - aus. Leistungsspektrum So erhalten Unternehmen im Rahmen von Wirtschaftsauskünften neben Eckdaten wie Name und Wohn- oder Firmensitz weitere ent-Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11 874 BETRIEBSFÜHRUNG Tafel Prozesskostenrisiko für Zivilverfahren Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtsgebühren Quelle: Roland Rechtsschutz Bei einem Außergericht 1. Instanz 1. und 2. Streiwert bis licher Instanz (Euro) Vergleich* Dafür beträgt das Prozesskostenrisiko ca.Euro 600,00 205,00 465,00 1076,00 3000,00 790,00 1630,00 3790,00 6000,00 1395,00 2807,00 6925,00 13000,00 2160,00 4365,00 10155,00 30000,00 3100,00 6342,00 14777,00 65000,00 4583,00 9530,00 22240,00 140000,00 6146,00 13710,00 32159,00 250000,00 8539,00 19956,00 46131,00 440000,00 11229,00 27225,00 64195,00 * Meist trägt jede Partei die eigenen Kosten Bonitätsprüfung Erfolgsfaktor Informationsmanagement Marketing-, Vertriebs- und Finanzentscheidungen eines Unternehmens hängen unmittelbar von der Qualität der vorhandenen Informationen ab. Das richtige Wissen über (Neu-) Kunden, bestehende und potentielle Geschäftspartner ist ein geldwerter Vorteil. Nicht von ungefähr boomt die Nachfrage nach Kundeninformationen und Wirtschaftsauskünften. scheidungserhebliche Informationen, insbesondere zur finanziellen Situation. Die Firmenvollauskunft umfasst bis zu zwanzig Einzelaspekte wie z. B. Finanzdaten, aber auch relevante Beteiligungen, Sicherheiten durch Immobilien und auch die Solidität der Firmenhistorie. Wie bei der Firmenauskunft (s. Kasten) spielt die Frage nach der Seriosität und den Zahlungserfahrungen auch bei Informationen über Privatpersonen eine zentrale Rolle. Firmen, die sich beispielsweise im Rahmen des Distanzhandels über ihre Kunden informieren möchten, erhalten mit der Bürgel Personeninformation wichtige Hinweise. In vielen Branchen, unter anderem dem Versandhandel und der Telekommunikation, sind Informationen über die Zahlungserfahrungen mittlerweile unentbehrlich geworden. Die modular aufgebaute Bürgel Personeninformation umfasst insbesondere Hinweise zu Zahlungserfahrungen bis hin zum Aktenzeichen einer gerichtlichen Maßnahme (s. Kasten). Auskunft nur bei berechtigtem Interesse Allerdings stoßen auch Auskunfteien an Grenzen. Zunächst werden Daten aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen recherchiert. Insbesondere Auskünfte über Privatpersonen unterliegen dabei strengen Maßstäben. Auf der einen Seite werden die recherchierten Daten gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert und übermittelt. Auf der anderen Seite ist die Auskunftei daran gebunden, das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, über den Informationen angefragt werden, gegen die Interessen des Anfragenden abzuwägen. Bei der Weitergabe von richtigen Informationen sind die Schutzinteressen des Einzelnen gewahrt. Zudem erhält der Auftraggeber nur Auskunft, wenn er ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen kann. Geschäftsleute, die sich über Firmen oder Privatpersonen informieren möchten, mit denen sie in Geschäftsbeziehung treten wollen, fallen zumeist darunter. Bonitätsindex Dreh- und Angelpunkt aller Auskunftsarten ist in der Regel die Frage nach der Bonität eines Unternehmens oder einer Privatperson. Es werden die Negativ-Merkmale von Unternehmen und Privatpersonen erfasst und anhand aller vorliegenden Informationen ein ,Bonitätsindex' ermittelt, der das Zahlungsverhalten widerspiegelt. Unternehmen. Bei Unternehmen fließen hier neben finanzrelevanten Daten Fälle von Insolvenz-, Inkasso-oder Mahnverfahren ein. Privatpersonen. Bei Privatpersonen sind das z. B. Eidesstattliche Versicherungen, Haftanordnung, Privatinsolvenzen oder Inkassoverfahren, so der Bürgel-Chef Zevenhuizen. Bonitätsindizes berücksichtigen dabei nicht nur unternehmensbezogene Daten, sondern auch konjunkturelle Indikatoren. Dabei haben Standortfaktoren und die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Branche ebenfalls erheblichen Einfluss auf das Ausmaß der Risikobehaftung. Die gesammelten Informationen fließen dann in die Berechnung des Indexes mit Hilfe mathematischer Algorithmen ein. So entsteht die abschließende Bewertung auf einer Notenskala von eins bis sechs, auf deren Basis sich auch die Ausfall-Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11 875 Firmenauskünfte · Firmierung/Kommunikationsdaten · Rechtsform · Handelsregister-Daten · Anteilseigner · Funktionsträger · Negativmerkmale von Anteilseignern und Funktionsträgern · Weitere Funktionen/Beteiligungen von Anteilseignern und Funktionsträgern · Geschäftsgegenstand/ Branche · Firmenhistorie · Niederlassungen/Betriebsstätten · Beteiligungen, Immobilien · Finanzlage · Bonitätsindex · Zahlungserfahrungen · Negativmerkmale · Geschäftszahlen Personenauskünfte Name/Kommunikationsdaten Persönliches · Geburtsdatum · Funktion · Familienstand · Beruf Beteiligungen, Immobilien Finanzlage · Zahlungserfahrungen · Negativmerkmale - Anzahl/ letzter Eintrag · Amtsgerichtsdaten mit Aktenzeichen des letzten Eintrags Bankverbindungen Ggf. Verbindungen zu Unternehmen, z. B. bei Personen in leitender Funktion, in diesem Fall auch die entsprechende Firmenauskunft wahrscheinlichkeit eines Geschäftes oder eines Kunden errechnen lässt. Informationspakete je nach Bedarf Je nach Höhe des Risikos, das mit Aufnahme einer Geschäftsbeziehung einhergeht, können Unternehmen auf die jeweils sinnvolle Auskunftsart zurückgreifen: · Detaillierte Firmenvollauskunft · Bonitätsauskunft · Komprimierter Finanz-Check oder · Kurzauskunft zur Rechtsform. Die Wirtschaftsauskunfteien bieten diese Dienste auch weltweit an und greifen auf die Recherchen internationaler Partner zurück, besonders bei Anfragen über ausländische Unternehmen. Per Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder Brief werden die Informationen übermittelt. Auch Eil-oder Blitzauskünfte, die binnen weniger Stunden beim Interessenten eintreffen, können in Anspruch genommen werden. Die Daten können von jedem Rechner oder Laptop mit einem Internetzugang abgerufen werden. Wenn die Zahlung ausbleibt Ist die Geschäftsbeziehung bereits im vollen Gange, z. B. die Installation wurde längst durchgeführt, aber der Kunde zahlt nicht - dann ist doch noch nicht alles verloren. Außendienstmitarbeiter von Inkassounternehmern ziehen rückständige Forderungen ein, erkunden und ermitteln vor Ort und organisieren in Absprache mit dem Auftraggeber u. a. auch die Rücknahme von Produkten und Mobilien. Erste Anzeichen für eine mögliche Insolvenzgefahr lassen sich dabei häufig bereits feststellen. Die außergerichtliche Beitreibung offener Forderungen - so genanntes vorgerichtliches Inkasso - Ist eine wichtige Dienstleistung der EOS Field Services Gmb H [1]. Diese unterhält ein bundesweites Außendienst-Netz. Die Resultate können sich sehen lassen: So verzeichnet dieser Außendienst in mehr als 90 % der Fälle ein Ergebnis. Von diesen 90 % werden wiederum erfahrungsgemäß in etwa 85 % der Fälle die Zahlungen geleistet. Daher ist es kein Wunder, dass immer mehr Firmen externe Inkassounternehmen beauftragen. J. Terschüren Literatur: [1] David, P.: Wie man Außenstände wirksam einzieht, Helfer des Unternehmers, Elektropraktiker Berlin 59 (2005) 6, S. 444-446 Elektonischer Datentransfer Vom 1. Januar 2006 an wird die Kommunikation zwischen den Betrieben und den Krankenkassen auf neue Beine gestellt. Von diesem Tag an ist für Meldungen und Beitragsnachweise nur noch die elektronische Übermittlung der Daten zulässig. Die bisherigen Vordrucke dürfen nicht mehr genutzt werden. Meldungen sind dann nur noch mittels eines für die Datenübermittlung zugelassenen Gehaltsabrechnungsprogramms oder über eine - ebenfalls geprüfte - elektronische Ausfüllhilfe abzugeben. Für Betriebe mit vielen Meldungen wird damit die Anschaffung eines entsprechenden Gehaltsprogramms eigentlich unumgänglich. Wer aber nur wenige Meldungen abzugeben hat, für den gibt es eine kostenfreie Alternative: Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net Einsatzzwecke von sv.net sv.net ist kein Gehaltsabrechnungsprogramm, sondern ausschließlich für die sichere Übermittlung von Daten entwickelt worden. Dabei werden die zu übertragenden Daten manuell eingegeben. Das Programm wurde im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen von der „Informationstechnischen Servicegesellschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung Gmb H“, kurz itsg, entwickelt. Die Krankenkassen, die auch die Entwicklungs-, Pflege- und Produktionskosten tragen, bieten damit vor allem kleinen und mittleren Unternehmen einen besonderen Service an, um ihnen den Übergang zur papierlosen Datenabgabe zu erleichtern. Für den Anwender ist das Programm kostenlos. Er trägt nur die üblichen Verbindungskosten für Internet bzw. E-Mail. Zwei Programm-Versionen Es gibt die zwei Versionen sv.net/ online und sv.net/classic. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei sv.net/online die Daten direkt auf einer Internetseite eingegeben werden, während sv.net/ classic auf dem Rechner des Arbeitgebers installiert wird. Daraus ergeben sich eine ganze Reihe von komfortablen Funktionen, die in der Online-Version nicht verfügbar sind (Tafel ). In beiden Varianten wird auf jeden Fall die innere Logik der Meldung überprüft, sodass eine fehlerhafte Datenübermittlung nahezu ausgeschlossen wird. Besonderer Vorteil des Verfahrens ist, dass alle Krankenkassen gleichermaßen bedient werden können. Die Erfassung der Meldungen beim Arbeitgeber erfolgt unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Beschäftigte versichert ist - es ist also wirklich ein Programm für alle. Selbst besondere Personengruppen wie z. B. geringfügig Beschäftigte werden entsprechend berücksichtigt. Die Verteilung auf die einzelnen Kassen erfolgt erst bei der Datenannahmestelle. So ist ein schneller und unkomplizierter Versand für den Arbeitgeber gewährleistet. Technische Voraussetzungen. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der beiden Versionen sind auch die technischen Voraussetzungen verschieden (Tafel ). Erforderlich sind auf jeden Fall ein Standard-PC (mindestens Pentium) und -drucker zum Ausdruck der Meldebestätigungen für die Arbeitnehmer Datensicherheit. Auf die Sicherheit der zu übermittelnden Daten legen die Sozialversicherungsträger großen Wert. Schließlich handelt es sich dabei um sensible persönliche Informationen. Daher werden die Datensätze im 128-Bit-Verfahren verschlüsselt und über eine gesicherte Internetverbindung (https) - wie auch beim Online-Banking - versandt. Die Daten werden erst nach Eingang auf dem Rechner des endgültigen Empfängers, der Krankenkasse, wieder entschlüsselt. Andere beteiligte Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11 876 BETRIEBSFÜHRUNG Sozialversicherung sv.net - Lösung für kleine und mittlere Betriebe Vom 1. Januar 2006 ist für Meldungen und Beitragsnachweise der Betriebe gegenüber den Krankenkassen nur noch die elektronische Übermittlung der Daten zulässig. Wer nur wenige Meldungen abzugeben hat, für den gibt es eine kostenfreie Alternative: die elektronische Ausfüllhilfe sv.net. Daten Internet geschützte Leitung - https 128-bit-Verschlüsselung Arbeitgeber itsg* * informationstechnische Servicestelle der GKV VdAK* * der VdAK ist Datenannahmestelle für die Ersatzkassen, wie z. B. Barmer, DAK, TK AOK BKK IKK Daten werden entschlüsselt Sicherer Datentransfer Arbeitgeber Registrierungsformular (online) E-Mail an angegebene Adresse Rücksendung der E-Mail als Bestätigung itsg 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt Zugang wird frei geschaltet Einmalig registrieren lassen
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- J. Terschüren
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