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Aufbau der Erdungsanlage, Quelle: Dehn/IGEH Projekt
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen | Installationstechnik | Erdung und Potentialausgleich | Blitz- und Überspannungsschutz

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Zentrum für Erdungs- und Blitzschutzanlagen

02.05.2024

Ein neues Anwendungs- und Schulungszentrum für Erdungs- und Blitzschutzanlagen ermöglicht Planern und Errichtern, an einer Vielzahl unterschiedlicher Aufbauten umfassende Messungen und Versuche an Fundament-, Oberflächen- und Tiefenerdern durchzuführen. In die Entwicklung des Zentrums ist auch die laufende Überarbeitung der für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Erdungsanlagen für Gebäude maßgeblichen Norm DIN 18 014 eingeflossen.

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eine reduzierte Erdfühligkeit des Betonfundaments nach sich ziehen. Daher ist der seit Jahrzehnten bewährte Fundamenterder in der oben beschriebenen ursprünglichen Ausprägung heute in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr bedingt wirksam. Bei einer Erdungsanlage für ein neues und zukunftsfähiges Gebäude müssen deshalb die zwei wesentlichen Funktionen des „klassischen“ Fundamenterders – „Erdung“ und „Potentialausgleich“ – auf „einen im Erdreich verlegten Erder“ und einen in der Bodenplatte des Gebäudes eingebrachten „Schutzpotential- und Funktionspotentialausgleich“ aufgeteilt werden (Bild).

Der im Erdreich verlegte Erder kann dabei in verschiedenen Ausführungsformen als Ringerder, Tiefenerder oder Strahlenerder errichtet werden.

Ausblick – zukunftsfähige Elektroinstallation

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erdungsanlagen dauerhaft, also in der Regel möglichst für den gesamten Nutzungszeitraum des jeweiligen Gebäudes, erstellt werden. Deren nachträgliche Installation ist oft nur mit eingeschränkter Funktion oder einem stark erhöhten baulichen Aufwand möglich. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Planer der Erdungsanlage, der sicherstellen muss, dass die Erdungsanlage den aktuellen Erfordernissen gerecht wird, aber nach Möglichkeit auch zukunftsfähig ist. Dazu gehören insbesondere Überlegungen zu einem niederimpedanten Potentialausgleich und zur Zahl der Anschlusspunkte. Es sollte der Grundsatz gelten: lieber einen Anschlusspunkt zu viel errichten, als später große Längen von PA-Leitungen als Ersatzmaßnahme nachzuinstallieren, zumal solche PA-Leitungen bei hochfrequenten oder transienten Ereignissen im allgemeinen keine gleichwertige Schutzwirkung bieten.

So kann eine Erdungsanlage beispielsweise zur Erdung von

  • Erzeugungsanlagen (PV-Anlage oder BHKW) und Batteriespeichern

  • „Prosumer-Installationen“ im Inselbetrieb

  • Breitbandkabel- und Telekommunikation

  • Gleichspannungssystemen

genutzt werden.


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