Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Verlegebedingungen für Kabel und Leitungen
Dieser Fachbeitrag soll die Sicht auf möglichst viele Fragen freigeben, die bei der Verlegung von Kabeln und Leitungen in Gebäuden allgemeiner Art immer wieder auftreten.
Vereinzelt wird bei senkrechter Verlegung empfohlen, daneben alle 3 bis 5 m eine kraftschlüssige Befestigung mittels Schelle vorzunehmen (z. B. Arbeitsrichtlinie von Siemens). Beachte: Über brandschutztechnisch klassifizierten Unterdecken müssen nach DIN 4102-4 [6] die Befestigungselemente nichtbrennbar sein!
Literatur: [1] Schmidt, F.: Statikbetrachtungen für nachträgliches Schlitzen in gemauerten Wänden. Leseranfragen. Elektropraktiker Berlin 69 (2015) 3, S. 184–186.
[2] DIN 18015-3:2016-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.
[3] DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen.
[4] DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1):2009-03 Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Energie und Informationen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
[5] DIN EN 62275 (VDE 0604-201):2016-01 Kabelführungssysteme – Kabelbinder für elektrische Installationen.
[6] DIN 4102-4:2016-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile.
Autor: F. Schmidt
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