Installationstechnik | Kabel und Leitungen
Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Abstände bei waagerechter Verlegung
29.06.2021
Wie erfolgt die Installation eines Kabels im Innenraum einer Brücke unter Berücksichtigung der maximalen waagerechten Spannweite und des maximalen senkrechten Befestigungsabstandes?
Frage:
Bei der Installation eines Kabels im Innenraum einer Brücke mussten wir eine Dehnungsfuge waagerecht überbrücken. Der Abstand zwischen den Auflagen der Kabel beträgt 1,6 m. Entsprechend DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) gelten maximale Abstände von 80 cm waagerecht und 1,5 m senkrecht. Unter Punkt 522.8.1.1 werden Forderungen über die Zugspannung der Kabel/Leitungen definiert. Hier wird die senkrechte Verlegung auf 5 m begrenzt, und es besteht die Möglichkeit, über die max. Zugspannung von 15 N/mm² eine durch das Eigengewicht erzeugte Zugkraft auszurechnen. Erlaubt diese Berechnung, die maximale waagerechte Spannweite von 80 cm und den maximalen senkrechten Befestigungsabstand von 5 m zu überschreiten? Antwort:
Befestigungsabstände für Kabel. Fakt ist, dass im Abschnitt 521.10.2 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] für „Kabel“ die maximalen Befestigungsabstände mit 80 cm bei waagerechter Verlegung und 150 cm bei senkrechter Verlegung festgelegt sind. Diese Werte stimmen auch mit der Zeile 16 der Tabelle im Abschnitt 4 von DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) [2]überein. DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) [2] ist bekanntlich die Norm für Kabel, die in öffentlichen Verteilungsnetzen eingesetzt werden. Außerdem stimmen diese Angaben auch mit dem „Leitfaden für die Verwendung von Kabel/ Leitungen“, der DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] überein. Befestigungsabstände für Mantelleitungen und flexible Leitungen. Für Mantelleitungen und flexible Leitungen ist der Abschnitt 521.10.3 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] maßgebend, wo in Abhängigkeit vom Leitungsdurchmesser die in Tabelle 1 aufgezeigten maximal zulässigen Befestigungsabstände vorgegeben sind: Ausnahmen. Eine Ausnahme gibt es sowohl in Abschnitt 522.8.1.1 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] sowie in Abschnitt 5.6.2 von DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] für Kabel/Leitungen, die ohne Zwischenbefestigung senkrecht verlegt werden und unzugänglich sind, sodass es unwahrscheinlich ist, dass sie bewegt oder zerstört werden. Das setzt entsprechende Befestigungen am Kabel-/Leitungsanfang voraus. In diesem Fall sollte nach DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] die Länge ohne Befestigung 5 m nicht überschreiten. In DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] ist das Wort „sollte“ durch ein „darf nicht“ ersetzt worden. Ungereimtheiten, wie sie nicht größer sein können. Trotzdem sind diese Vorgaben sinnvoll und sie entsprechen den üblichen Vorgehensweisen. Unverständlich sind aber die Vorgaben in den betreffenden Normen, die ich nachfolgend aufführe. Befestigungsabstände unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Zugbeanspruchung für die Kabel/Leitungen. In DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] und auch in DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] gibt es die Möglichkeit, auf Basis der maximalen Zugspannung/Zugfestigkeit/Zugbeanspruchung einen maximalen Befestigungsabstand (senkrecht und waagerecht) zu berechnen. So ist in den Abschnitten 522.8.1.1 und in 522.8.5 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] und auch im Abschnitt 5.6 von DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] für die Zugbelastung/Zugspannung folgendes festgele
Bei der Installation eines Kabels im Innenraum einer Brücke mussten wir eine Dehnungsfuge waagerecht überbrücken. Der Abstand zwischen den Auflagen der Kabel beträgt 1,6 m. Entsprechend DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) gelten maximale Abstände von 80 cm waagerecht und 1,5 m senkrecht. Unter Punkt 522.8.1.1 werden Forderungen über die Zugspannung der Kabel/Leitungen definiert. Hier wird die senkrechte Verlegung auf 5 m begrenzt, und es besteht die Möglichkeit, über die max. Zugspannung von 15 N/mm² eine durch das Eigengewicht erzeugte Zugkraft auszurechnen. Erlaubt diese Berechnung, die maximale waagerechte Spannweite von 80 cm und den maximalen senkrechten Befestigungsabstand von 5 m zu überschreiten? Antwort:
Befestigungsabstände für Kabel. Fakt ist, dass im Abschnitt 521.10.2 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] für „Kabel“ die maximalen Befestigungsabstände mit 80 cm bei waagerechter Verlegung und 150 cm bei senkrechter Verlegung festgelegt sind. Diese Werte stimmen auch mit der Zeile 16 der Tabelle im Abschnitt 4 von DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) [2]überein. DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) [2] ist bekanntlich die Norm für Kabel, die in öffentlichen Verteilungsnetzen eingesetzt werden. Außerdem stimmen diese Angaben auch mit dem „Leitfaden für die Verwendung von Kabel/ Leitungen“, der DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] überein. Befestigungsabstände für Mantelleitungen und flexible Leitungen. Für Mantelleitungen und flexible Leitungen ist der Abschnitt 521.10.3 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] maßgebend, wo in Abhängigkeit vom Leitungsdurchmesser die in Tabelle 1 aufgezeigten maximal zulässigen Befestigungsabstände vorgegeben sind: Ausnahmen. Eine Ausnahme gibt es sowohl in Abschnitt 522.8.1.1 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] sowie in Abschnitt 5.6.2 von DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] für Kabel/Leitungen, die ohne Zwischenbefestigung senkrecht verlegt werden und unzugänglich sind, sodass es unwahrscheinlich ist, dass sie bewegt oder zerstört werden. Das setzt entsprechende Befestigungen am Kabel-/Leitungsanfang voraus. In diesem Fall sollte nach DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] die Länge ohne Befestigung 5 m nicht überschreiten. In DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] ist das Wort „sollte“ durch ein „darf nicht“ ersetzt worden. Ungereimtheiten, wie sie nicht größer sein können. Trotzdem sind diese Vorgaben sinnvoll und sie entsprechen den üblichen Vorgehensweisen. Unverständlich sind aber die Vorgaben in den betreffenden Normen, die ich nachfolgend aufführe. Befestigungsabstände unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Zugbeanspruchung für die Kabel/Leitungen. In DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] und auch in DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] gibt es die Möglichkeit, auf Basis der maximalen Zugspannung/Zugfestigkeit/Zugbeanspruchung einen maximalen Befestigungsabstand (senkrecht und waagerecht) zu berechnen. So ist in den Abschnitten 522.8.1.1 und in 522.8.5 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] und auch im Abschnitt 5.6 von DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] für die Zugbelastung/Zugspannung folgendes festgele
- 50 N/mm2 für nicht flexible Kabel/Leitungen während der Verlegung.
- 15 N/mm2 für flexible Kabel/Leitungen bei gleichbleibender Zugbelastung und für nicht flexible Kabel/Leitungen im Betrieb in fest installierten Stromkreisen.