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Bild: Andriy Blokhin/stock.adobe.com
Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Abstände bei waagerechter Verlegung

29.06.2021

Wie erfolgt die Installation eines Kabels im Innenraum einer Brücke unter Berücksichtigung der maximalen waagerechten Spannweite und des maximalen senkrechten Befestigungsabstandes?

Frage:
Bei der Installation eines Kabels im Innenraum einer Brücke mussten wir eine Dehnungsfuge waagerecht überbrücken. Der Abstand zwischen den Auflagen der Kabel beträgt 1,6 m. Entsprechend DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) gelten maximale Abstände von 80 cm waagerecht und 1,5 m senkrecht. Unter Punkt 522.8.1.1 werden Forderungen über die Zugspannung der Kabel/Leitungen definiert. Hier wird die senkrechte Verlegung auf 5 m begrenzt, und es besteht die Möglichkeit, über die max. Zugspannung von 15 N/mm² eine durch das Eigengewicht erzeugte Zugkraft auszurechnen. Erlaubt diese Berechnung, die maximale waagerechte Spannweite von 80 cm und den maximalen senkrechten Befestigungsabstand von 5 m zu überschreiten? Antwort:
Befestigungsabstände für Kabel.
Fakt ist, dass im Abschnitt 521.10.2 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] für „Kabel“ die maximalen Befestigungsabstände mit 
80 cm bei waagerechter Verlegung und 150 cm bei senkrechter Verlegung festgelegt sind. Diese Werte stimmen auch mit der Zeile 16 der Tabelle im Abschnitt 4 von DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) [2]überein. DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) [2] ist bekanntlich die Norm für Kabel, die in öffentlichen Verteilungsnetzen eingesetzt werden. Außerdem stimmen diese Angaben auch mit dem „Leitfaden für die Verwendung von Kabel/
Leitungen“, der DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] überein. Befestigungsabstände für Mantelleitungen und flexible Leitungen. Für Mantelleitungen und flexible Leitungen ist der Abschnitt 521.10.3 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] maßgebend, wo in Abhängigkeit vom Leitungsdurchmesser die in Tabelle 1 aufgezeigten maximal zulässigen Befestigungsabstände vorgegeben sind: Ausnahmen. Eine Ausnahme gibt es sowohl in Abschnitt 522.8.1.1 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] sowie in Abschnitt 5.6.2 von DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] für Kabel/Leitungen, die ohne Zwischenbefestigung senkrecht verlegt werden und unzugänglich sind, sodass es unwahrscheinlich ist, dass sie bewegt oder zerstört werden. Das setzt entsprechende Befestigungen am Kabel-/Leitungsanfang voraus. In diesem Fall sollte nach DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] die Länge ohne Befestigung 5 m nicht überschreiten. In DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] ist das Wort „sollte“ durch ein „darf nicht“ ersetzt worden. Ungereimtheiten, wie sie nicht größer sein können. Trotzdem sind diese Vorgaben sinnvoll und sie entsprechen den üblichen Vorgehensweisen. Unverständlich sind aber die Vorgaben in den betreffenden Normen, die ich nachfolgend aufführe. Befestigungsabstände unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Zugbeanspruchung für die Kabel/Leitungen. In DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] und auch in DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] gibt es die Möglichkeit, auf Basis der maximalen Zugspannung/Zugfestigkeit/Zugbeanspruchung einen maximalen Befestigungsabstand (senkrecht und waagerecht) zu berechnen. So ist in den Abschnitten 522.8.1.1 und in 522.8.5 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] und auch im Abschnitt 5.6 von DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1) [3] für die Zugbelastung/Zugspannung folgendes festgele
  • 50 N/mm2 für nicht flexible Kabel/Leitungen während der Verlegung.
  • 15 N/mm2 für flexible Kabel/Leitungen bei gleichbleibender Zugbelastung und für nicht flexible Kabel/Leitungen im Betrieb in fest installierten Stromkreisen.
„Unter Bedingungen, bei denen die Belastung die oben angegebenen Werte überschreiten würden, sollte ein getrenntes, die Belastung aufnehmendes Mittel verwendet werden. Bei der Befestigung des Kabels/der Leitung an einem derartigen Mittel sollte das Kabel/die Leitung nicht beschädigt werden.“ „Wenn die Kabel- und Leitungsanlage einer andauernden Zugbeanspruchung unterworfen ist (zum Beispiel durch eigenes Gewicht bei senkrechter Verlegung), müssen Kabel- oder Leitungsbauart, Querschnitt und Befestigungsart dafür geeignet sein, eine Beschädigung der Leitungen oder Kabel durch übermäßige Zugbeanspruchung zu vermeiden.“ Aufgrund dieser Vorgaben sind die Gedankengänge des Anfragenden im Einklang mit den Normen, d. h. gegen eine Berücksichtigung des „Eigengewichtes“ der Kabel/Leitungen und der zulässigen Zugbelastung/Zugbeanspruchung von 15 N pro mm2 bei fester Verlegung gibt es keine Einwände. Wenngleich sich für mich aus den oben vorgegebenen Befestigungsabständen und der Berechnung ein Widerspruch ergibt. Einerseits wird in den oben zitierten Abschnitten von maximal zulässigen Befestigungsabständen gesprochen, andererseits ergibt sich bei der Berechnung ein möglicher, aber wesentlich größerer Befestigungsabstand (> Faktor 10). Sicher aber macht es keinen Sinn, bei waagerechter Verlegung die Befestigungsabstände auf die durch die Zugbeanspruchung maximal zulässigen Abstände auszudehnen, da es sicher sehr „untechnisch“ aussieht, wenn 
z. B. eine Mantelleitung 5 × 2,5 mm2, z. B. nur alle 2 m befestigt werden würden. Fazit. Bei Berücksichtigung der maximalen normativen Befestigungsabstände ist die Vermutungswirkung gegeben. Berechnungen müssen im Falle eines Falles nachgewiesen werden. Die Verantwortung liegt also beim Errichter. Allerdings muss die Sache unter der Vorgabe betrachtet werden, dass die Kabel über eine Dehnungsfuge verlegt werden. Da es sich bei dem Bauwerk um einen geschützten Bereich in einer Brücke handelt und die Kabel keiner weiteren Beanspruchung, wie Wind und Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, lässt sich gegen die Ausführung normativ nichts einwenden. Autor: W. Hörmann Literatur [1] DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen. [2] DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603):2010-03 Starkstromkabel – Teil 603: Energieverteilungskabel mit Nennspannung 0,6/1 kV. [3] DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1):2015-02 Kabel und Leitungen – Leitfaden für die Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen mit einer Nennspannung nicht über 450/750 V (U0/U). Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.