Leseranfrage
Mantelfarben und Zugentlastung
Gibt es bestimmte Farbvorgaben für die äußere Umhüllung von Kabeln und Leitungen? Welche Vorgaben zur Zugentlastung sind zu beachten?
Frage: Im Rahmen einer Weiterbildung benötige ich Hinweise, wann die Außenisolierung von Kabel und Leitungen eine bestimmte Farbe haben muss. Weiterhin suche ich Angaben zur Zugentlastung und senkrechten Lage (Aufzüge, Krananlagen). Werden bei Windkraft- und Solaranlagen besondere Kabel und Leitungen gefordert?
Antwort: Zum Thema Außenisolierung. Ich gehe davon aus, dass der Anfragende mit Außenisolierung die äußere Umhüllung von Kabel und Leitungen meint und nicht die Aderisolation.
Für die Farbe der Außenisolierung gibt es auf der Niederspannungsseite in den Errichtungsbestimmungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) keine spezifischen Vorgaben. Nur indirekt lässt sich in manchen Fällen eine Forderung nach einem schwarzen Außenmantel ableiten, wenn Kabel/Leitungen „ungeschützt“ im Freien verlegt werden. Die im Freien notwendige UV-Stabilisierung der äußern Umhüllungen wird durch „Farbruß“ erreicht, wodurch sich schwarze Umhüllungen ergeben.
Auch kenne ich andere Normen nicht, die eine bestimmte Farbe für die äußere Umhüllung von Kabel und Leitungen vorschreiben. Das schließt nicht aus, dass es farbliche Unterscheidungen bei den Umhüllungen gibt, die aber herstellerspezifisch sind.
So werden z. B. für Gefahrmeldeanlagen (GMA) häufig Kabel/Leitungen mit roter Umhüllung von den Planern vorgegeben und auch in den meisten Fällen in elektrischen Anlagen von Gebäuden eingesetzt. Aber eine Forderung gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) nicht. Es gibt in DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) [1] nur an einer Stelle einen Hinweis auf die Farbe Rot.