Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Verlegebedingungen für Kabel und Leitungen
Dieser Fachbeitrag soll die Sicht auf möglichst viele Fragen freigeben, die bei der Verlegung von Kabeln und Leitungen in Gebäuden allgemeiner Art immer wieder auftreten.
Leitungen werden waagerecht abhängig vom Leitungsdurchmesser (9 mm bis 40 mm) in Abständen von 250 mm bis 400 mm befestigt, senkrecht in Abständen von 400 mm bis 550 mm.
Diese Abstände gelten auch bei der waagerechten Verlegung auf Gerüsten und Pritschen. Nachzulesen ist das u. a. in DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [3].
In Hohlwänden nicht fest verlegte Kabel und Leitungen müssen an den Anschlussstellen von Zug und Schub entlastet sein.
Nach [3] Abschnitt 522.8.1 müssen Kabel/Leitungen an den Stellen, an denen sie aufgrund ihrer Verlegeart nicht durchgängig gestützt werden, durch geeignete Maßnahmen in Abständen befestigt werden, dass Zugspannungen durch ihr Eigengewicht nicht größer werden als 50 N je mm2 Leiterquerschnitt aus der Summe der einzelnen Adern.
Die Länge ohne Befestigung sollte jedoch bei senkrechter Verlegung 5 m nicht überschreiten.
Vorkehrungen gegen Kurzschlusskräfte bei einadrigen Kabeln/Leitungen sind erst ab 50 mm² erforderlich.
Befestigungselemente
Die Befestigung mit Kabelbindern nach DIN EN 62275 (VDE 0604-201) [5] ist erlaubt, auch wenn es immer wieder beanstandet wird.
Die Norm bietet zwei Varianten von Kabelbindern an: Mit und ohne Befestigungsteil.
Bei der Verwendung von Kabelbindern ohne Befestigungsteil besteht die Gefahr, insbesondere bei der senkrechten Verlegung, dass durch hohe Anzugskräfte im Zusammenwirken mit dem Eigengewicht die äußere Isolation der Kabel/Leitungen beschädigt wird. Aus diesem Grunde ist die Verwendung von Kabelbindern ohne Befestigungsteil seit Jahren von den Praktikern äußerst umstritten. Betriebsinterne Montagevorschriften einiger Installationsunternehmen verlangen deshalb im senkrechten Leitungszug kraftschlüssige Schellen in Abständen von drei bis fünf Metern und beziehen sich auf die Kabel-/Leitungsnormen, in denen nur von Schellen die Rede ist.
Auch bei der Verwendung von Kabelbindern mit Befestigungsteil sollten die Hersteller konsultiert werden, da die in der Herstellernorm [5] definierten Eigenschaften für die praktische Anwendung bei der senkrechten Verlegung kaum ausreichen. DIN VDE 0604-201 (VDE 0604-201) [5] verweist schon eingangs vorsorglich darauf, dass das mechanische Interface eines Befestigungsteils mit einer festen Oberfläche, z. B. einer Wand oder Decke, von der Norm nicht betrachtet wird.
Kabelbinder ohne Befestigungsteil eignen sich dagegen ohne Bedenken für die Lagefixierung horizontal verlegter Kabel/Leitungen und zwischen den kraftschlüssigen Schellen bei vertikaler Anordnung sowie als Maßnahme zur Beherrschung von Kurzschlusskräften in einadrigen Kabelsystemen.
Nach Abschnitt 7.3 der Norm DIN EN 62275 (VDE 0604-201) [5] muss der Hersteller oder Lieferant folgende Angaben machen:
- zur Klassifizierung, d. h. Angaben zur Schleifenzugfestigkeit (50 bis 2 200 N), zur Anwendungstemperatur (– 60 bis 150 °C), zum Widerstand gegen Flammenausbreitung, zur UV- und zur Korrosionsbeständigkeit;
- zum größten und kleinsten Bündeldurchmesser in mm für jeden Kabelbinder;
- über die mechanische Festigkeit für das Befestigungsteil;
- zur empfohlenen Installationsmethode einschließlich der zu verwendenden Werkzeuge sowie aufzuwendenden Anzugskräfte;
- zu Empfehlungen für die Lagerung und den Transport.

