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Betriebsführung | Versicherungen

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Unternehmens-IT im Homeoffice

08.02.2022

In vielen Betrieben gehört seit Beginn der Corona-Pandemie das Homeoffice fest zum Arbeitsalltag. Doch wer haftet bei einem Schaden des Firmenequipments?

Die Expertin der Nürnberger Versicherung, Christina Müller, erklärt, wer haften muss, wenn der Firmenlaptop herunterfällt oder ein Bedienfehler zu einem Datenverlust führt. „Grundsätzlich gilt dann nach Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schadensersatzpflicht“, informiert Christina Müller. Allerdings ist die Haftung des Mitarbeiters bei Schäden als Folgen der beruflichen Tätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber eingeschränkt. Entscheidend ist dabei, ob der Schaden durch leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit oder sogar durch Vorsatz entstanden ist. Bei leichter Fahrlässigkeit – etwa bei der über den Laptop gekippten Teetasse – haftet der Arbeitgeber komplett für den Schaden. Auch wenn Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz grundsätzlich in voller Höhe für den Schaden haften müssen, gibt es auch hier eine Begrenzung– die sogenannte Haftungsprivilegierung bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten. „Was zum Schutz der Mitarbeiter vor finanzieller Überforderung gedacht ist, bedeutet für Arbeitgeber, dass sie bei Schäden in jedem Fall mit Kosten rechnen müssen“, so die Expertin.

Pauschalversicherung sichert alle Geräte und Anlagen ab

Greift die Haftungsprivilegierung auch im Homeoffice? Dies hängt davon ab, ob der Mitarbeiter das beschädigte Gerät dienstlich oder privat genutzt hat. Bei einem privaten Videocall liegt beispielsweise keine betriebliche Tätigkeit vor. Sollte der Arbeitgeber die Privatnutzung gestatten, so muss er ebenfalls zum Teil haften. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Schaden auf Vorsatz, grobe oder mittlere Fahrlässigkeit des Mitarbeiters zurückzuführen ist. Die vom Arbeitgeber bereitgestellte Unternehmens-IT kann in manchen Fällen auch einen Schaden verursachen. „Fängt beispielsweise der Akku des Firmenlaptops Feuer und löst einen Brand im Arbeitszimmer aus, muss der Arbeitgeber für die Schäden haften – allerdings nur, wenn er Schuld an dem Defekt hat“, informiert die Expertin. Auch im Homeoffice bietet eine Elektronikversicherung einen finanziellen Schutz bei technischem und menschlichem Versagen. Solch eine Versicherung gilt für elektronische Geräte und Anlagen, inklusive Leasinggeräte. Sie deckt Schäden durch Kurzschluss, Nässe oder Bedienungsfehler ab. Optional ist eine Absicherung gegen Schäden durch Brand, Blitz, Explosion sowie weitere Risiken möglich.