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Brand mit starker Rauchentwicklung und einer Schadenhöhe von etwa 1 Mio Euro in einem Parkhaus in Hannover (Quelle: Feuerwehr Hannover)
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Ladestationen 
in Tief- und Großgaragen - Anforderungen aus Sicht der Sachversicherungen

04.06.2020

Bei den Sachversicherern häufen sich Anfragen, ob aus Sicht des Versicherers in vorhandenen Tief- und Großgaragen Ladestationen installiert werden dürfen.

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 Insbesondere der brandschutztechnische Aspekt steht zunächst im Vordergrund dieser Frage. Meist wird jedoch schnell deutlich, dass hier neben den baurechtlichen Vorgaben weitergehende Anforderungen beachtet werden müssen, elektrotechnische Regeln zu bewerten und ein auf den Einzelfall passendes Schutzkonzept zu erstellen ist. Im Folgenden sollen einige Vorgaben erläutert und anhand von Beispielanlagen die mögliche Umsetzung gezeigt werden.

Tief- und Großgaragen

Nach den Definitionen der Bauordnungen handelt es sich bei Mittel- und Großgaragen um Garagen mit einer Nutzfläche von über 100 m² bzw. 1 000 m². Die Grenze zur Großgarage wird bei mehrgeschossigen Parkhäusern in der Regel überschritten.

Tiefgaragen sind Garagen, deren Fußboden im Mittel mehr als 1,50 m unter der Geländeoberfläche liegt. Für diese Parkgaragen gelten besondere bauliche und brandschutztechnische Anforderungen.

Die Brandbekämpfung und insbesondere die Personenrettung im Brandfall innerhalb dieser Garagen stellt die Feuerwehr vor besondere Aufgaben (Bild), meist sind solche Brände mit hohen Sachschäden an dem Gebäude und den eingestellten KFZ verbunden, wie die beiden nachfolgenden Beispiele verdeutlichen sollen. Die Schadenhöhe wurde jeweils gegenüber den angegebenen Zeitungsartikeln aktualisiert.


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