Leseranfrage
Umbauten innerhalb von bestehenden Betrieben
Was passiert, wenn Fremdfirmen die 5 Sicherheitsregeln auf Baustellen missachten und Schutzmaßnahmen umgehen? Wer ist für den Betrieb verantwortlich?
- Wer ist wofür verantwortlich?
- Wer kontrolliert die Einhaltung der Vereinbarungen?
- Wer koordiniert die Arbeiten?
Eine detaillierte Schnittstellendefinition inklusive einer genauen Ablaufregelung von Prozessen ist unabdingbar. Diese sollte auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen sowie anderen betrieblichen Einrichtungen auf dem Gelände regeln. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass Schnittstellen schriftlich definiert und gelebt werden.
Rollenverteilungen. Auszug aus DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1], 3.2 Personal, Organisation und Kommunikation:
Anlagenbetreiber (ANLB): „Person mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die Regeln und Randbedingungen der Organisation vorgibt.“ (Gesamtverantwortung für die elektrische Anlage – 7 Tage/24 Stunden).
Anmerkung 1. Zum Begriff: Diese Person kann der Eigentümer, Unternehmer, Besitzer oder eine beauftragte Person sein, die die Unternehmerpflichten wahrnimmt.
Anmerkung 2. Zum Begriff: Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Bei umfangreichen oder komplexen Anlagen kann diese Zuständigkeit auch für Teilanlagen übertragen sein.
Hinweis. Der Anlagenbetreiber muss nicht Elektrofachkraft sein.
- Anlagenverantwortlicher (ANLV): „eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört.“
- Anmerkung 1. Zum Begriff: Der Anlagenverantwortliche hat die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die elektrische Anlage oder die Teile davon, die in seiner Verantwortung stehen, sowie die Auswirkungen der elektrischen Anlage auf die Arbeitsstelle und die arbeitenden Personen zu beurteilen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.
- Arbeitsverantwortlicher (AV): „eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen.“
Anmerkung 1. Zum Begriff: Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.“
Auszug aus DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) [2], 3 Begrif
- Elektrofachkraft (EFK): „Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen [...] die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“
- verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK): „Person, die als Elektrofachkraft [...] die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist.“
Auszug DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1], 3.1 Allgemeines:

