Elektrotechnik
Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher
ep1/2000, 3 Seiten
1 Normensituation Die Normen der Reihe EN 50 110 sind ein erster Schritt für einen einheitlichen Sicherheitsstandard in Europa zum Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Sie sind in das Deutsche Normenwerk umgesetzt als DIN EN 50110-1 (VDE 0105 Teil 1), DIN EN 50110-2 (VDE 0105 Teil 2) und - mit nationalem Anhang - als DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) [1]. Die Qualifikation und Verantwortung des Personals spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Der Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) schließt das bestimmungsgemäße Benutzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die der einschlägigen Norm entsprechen und die konstruiert und installiert wurden für den Gebrauch durch Laien ausdrücklich aus. Das heißt, dass diese Norm nicht beachtet werden muss, um zum Beispiel die installierten Einrichtungen und Elektrogeräte zu benutzen, solange diese in ordnungsgemäßen Zustand sind. Die Diskussion der letzten Monate zeigte, dass über den vom Komitee K 224 veröffentlichten Kommentar in der VDE Schriftenreihe Nr. 13 hinaus, eine zusammenhängende Darstellung und Erläuterung notwendig ist. Dieser Beitrag soll die in der Europäischen Norm EN 50110-1 erstmals gebrauchten Begriffe des Anlagenverantwortlichen und Arbeitsverantwortlichen erläutern und mit Beispielen verdeutlichen. Durch die Bezeichnung der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) als elektrotechnische Regel nach § 2 Absatz 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (VBG 4 - aktualisierte Fassung April 1998, Anhang 3) sind die Begriffe des Anlagenverantwortlichen und Arbeitsverantwortlichen in das deutsche Arbeitsschutzrecht aufgenommen worden. 2 Verantwortung des Unternehmers Der Unternehmer trägt die umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Er hat die Pflicht, für einen wirksamen Arbeitsschutz tätig zu werden, unabhängig, ob er die fachliche Qualifikation dazu hat oder nicht. Er hat unter anderem dafür zu sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit dadurch gewährleistet ist, dass der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand der elektrischen Anlage hergestellt wird und erhalten bleibt und die elektrische Anlage den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben wird. Dies bedeutet, dass jeder Unternehmer für seine Anlagen verantwortlich ist. Die Pflichten des Unternehmers ergeben sich aus Rechtsvorschriften, z. B. dem Arbeitsschutzgesetz, der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (VBG 4), dem Bundesberggesetz (siehe Bild ). Seine Pflichten kann der Unternehmer auf andere zuverlässige, fachkundige Personen übertragen. Besitzt der Unternehmer nicht die erforderliche Qualifikation zur Wahrnehmung dieser Pflichten, hat er diese entsprechenden Elektrofachkräften zu übertragen. Dies kann durch Benennung von Elektrofachkräften des eigenen Unternehmens oder von Fall zu Fall durch Beauftragung von Fachfirmen geschehen. Die Beauftragung von Fachfirmen nach Bedarf durch den Unternehmer ergibt sich in der Regel für Unternehmen ohne eigene Elektrofachkräfte, z. B. bei Neuerrichtung, Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes (Prüfung) oder Beseitigung von Störungen. Auf Privatbereiche, z. B. Wohnungen und Wohnhäuser, in denen Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften nicht gelten, sind diese Festlegungen übertragbar. 3 Verantwortliche nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) Zur Abgrenzung der Verantwortung zwischen dem Betreiber einer elektrischen Anlage (Auftraggeber) und einer oder mehreren Arbeitsgruppen (Auftragnehmer) an der Arbeitsstelle sind mit der DIN VDE 0105-100 erstmals die Begriffe „Anlagenverantwortlicher“ und „Arbeitsverantwortlicher“ verwendet worden (Bild ). Die Verantwortung des Unternehmers ist unabhängig von den für den Betrieb von elektrischen Anlagen definierten „Arbeitsverantwortlichen“ und „Anlagenverantwortlichen“ als umfassende Verantwortung für die Beschäftigten in Rechtsverordnungen festgelegt. 4 Anlagenverantwortlicher DIN VDE 0105-100 definiert den Anlagenverantwortlichen als eine Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlagen zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden. Der Begriff des Anlagenverantwortlichen ist neu. Es handelt sich beim Anlagenverantwortlichen um eine natürliche Person und nicht z. B. um eine Organisationseinheit, in deren Zuständigkeit die elektrische Anlage fällt. Für eine Anlage oder einen Anlagenteil kann zu jedem Zeitpunkt nur Arbeitsschutz Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 1 55 Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher N. Krause u. a., Frankfurt/M. Mit der Benennung von Anlagenverantwortlichen und Arbeitsverantwortlichen wird die Verantwortung an der Arbeitsstelle zwischen dem Zuständigen für die elektrische Anlage und dem Verantwortlichen für die Durchführung der Arbeit jetzt noch klarer abgegrenzt. Die Norm fordert, dass mögliche Gefahren durch Verantwortliche beurteilt werden und gegebenenfalls Maßnahmen festzulegen sind. Wichtig ist es, die Zuständigkeit, Verantwortung und Qualifikation eindeutig zu definieren und Vorgaben für das Zusammenwirken zu geben, wie es auch das Arbeitsschutzgesetz (Arb Sch G) vom Unternehmer fordert. Mitglieder des K 224„Betrieb von elektrischen Anlagen“ der Deutschen Elektrotechnischen Kommission im DIN und VDE, Frankfurt/M. Autoren Gesetzliche Regelungen/Unternehmerpflichten Unternehmer Betreiber Rechtsvorschriften; z.B.: Arbeitsschutzgesetz, VBG 4, Bundesberggesetz elektrische Anlagen - ordnungsgemäßer Zustand entsprechend den elektrotechnischen Regeln - sicherer Betrieb eine Person als Anlagenverantwortlicher zuständig sein. Der Anlagenverantwortliche für eine bestimmte elektrische Anlage hat sicherzustellen, dass bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser Anlage sowohl die besonderen Gefahren, die mit der Anlage verbunden sind, berücksichtigt werden als auch ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet wird. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung erfordert: · fachliche Kenntnisse und Erfahrungen, · Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Normen, · Kenntnisse über den Betriebszustand dieser elektrischen Anlage, · Fähigkeit, die Auswirkungen vorgesehener Arbeiten für den sicheren Betrieb dieser Anlage zu beurteilen, · Fähigkeit zum Erkennen der besonderen Gefahren, die bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser elektrischen Anlage vorhanden sind. In vielen Fällen ist es nicht möglich, dass die Anlagenverantwortung ohne Unterbrechung einer einzigen Person übertragen wird. Beispielsweise muss bei Arbeiten, die über den Schichtwechsel hinausgehen, gewährleistet sein, dass der Arbeitsverantwortliche zu jeder Zeit auf einen zuständigen Ansprechpartner in Bezug auf den Anlagenbetrieb zurückgreifen kann. Es muss daher organisatorisch sichergestellt werden, dass im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe einer elektrischen Anlage auch die Anlagenverantwortung eindeutig und für den Arbeitsverantwortlichen erkennbar geregelt ist. Anlagenverantwortlicher für die Arbeitsstelle im Sinne der DIN VDE 0105-100 kann nur sein, wer mit Arbeitsvorgängen innerhalb elektrischer Anlagen zu tun hat und die örtlichen Gegebenheiten kennt. Nur so kann er die Sachlage umfassend und richtig beurteilen. Aus diesem Grund muss der Anlagenverantwortliche mit Weisungsbefugnis Elektrofachkraft sein. Die Weisungsbefugnis bedeutet Wahrnehmung von Führungsaufgaben und bezieht sich dabei auf erforderliche Maßnahmen an und zur Vorbereitung der Arbeitsstelle, z.B.: · Anweisung zu Schalthandlungen · Änderungen des Betriebszustandes der elektrischen Anlage · Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen oder Arbeitsverfahren · Weisungen an den Arbeitsverantwortlichen · Festlegung und Überwachung von Arbeitsabläufen Arbeitsschutz Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 1 Fertigungsbetrieb: Betriebsinhaber (Unternehmer - keine Elektrofachkraft), ist verantwortlich für alle Anlagen des Betriebes (Arb Sch G und VBG 4). Betriebselektriker: Elektrofachkraft, ist verantwortlich für die elektrischen Anlagen (DIN VDE 0105-100 und VBG 4) aufgrund einer schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer (§13, Abs.2 Arb Sch G). Fall: Maschinenstörung, die der Betriebselektriker nicht allein beheben kann. Ablauf: Der Maschinenführer meldet dem Betriebselektriker die Störung; dieser beauftragt eine Fremdfirma (Elektrounternehmen) mit der Störungsbeseitigung. Wer ist Arbeitsverantwortlicher, wer ist Anlagenverantwortlicher? Arbeits- Verantwortliche Person der Fremdfirma (in der Regel eine Elektrofachkraft). verantwortlicher Anlagen- Betriebselektriker, benannt durch den Unternehmer. verantwortlicher Wie ist der Ablauf? Arbeitsverantwortlicher Anlagenverantwortlicher Verantwortliche Person der Fremdfirma Betriebselektriker Einweisung des Arbeitsverantwortlichen informiert den Anlagenverantwortlichen über notwendige Maßnahmen. vereinbaren die Schaltungen, den Arbeitsplan und die Unterweisung der beteiligten Personen. trifft die vereinbarten Vorbereitungen. gibt entsprechend der Absprache dem Arbeitsverantwortlichen die Erlaubnis für die Arbeit. unterrichtet bzw. unterweist die an der Arbeit beteiligten Personen. stellt die Sicherheitsmaßnahmen sicher (z. B. Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln). gibt an der Arbeitsstelle die Freigabe zur Arbeit. .. nach Fertigstellung... meldet dem Anlagenverantwortlichen: - die Beendigung der Arbeit und die Einschaltbereitschaft. - den Anlagenzustand. stellt die Betriebsbereitschaft wieder her. Fertigungsbetrieb: Betriebsinhaber (Unternehmer - keine Elektrofachkraft), ist verantwortlich für alle Anlagen des Betriebes (Arb Sch G und VBG 4). Betriebselektriker: Elektrofachkraft, ist verantwortlich für die elektrischen Anlagen (DIN VDE 0105-100 und VBG 4) aufgrund einer schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer (§13, Abs.2 Arb Sch G). Fall: Maschinenstörung, die der Betriebselektriker allein beheben kann. Ablauf: Der Maschinenführer meldet dem Betriebselektriker die Störung. Wer ist Arbeitsverantwortlicher, wer ist Anlagenverantwortlicher? Arbeitsverantwortlicher: Betriebselektriker Anlagenverantwortlicher: Betriebselektriker, benannt durch den Unternehmer Wie ist der Ablauf? Arbeitsverantwortlicher und Anlagenverantwortlicher Betriebselektriker unterrichtet bzw. unterweist eventuell an der Arbeit beteiligte Personen (z. B. Hilfskräfte). stellt die Sicherheitsmaßnahmen sicher (z. B. Durchführung der 5 Sicherheitsregeln). ...nach Fertigstellung... informiert den Maschinenführer über die Beseitigung der Störung. Betreiber/Auftragnehmer DIN VDE 0105-100 Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher Arbeitsstelle Beispiel 1 Kleinbetrieb - Fertigungsbetrieb mit einem Betriebselektriker (Elektrofachkraft) - Beauftragung einer Fremdfirma Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher Beispiel 2 Kleinbetrieb - Fertigungsbetrieb mit einem Betriebselektriker (Elektrofachkraft) · Koordinierung von mehreren Auftragnehmern. 5 Arbeitsverantwortlicher DIN VDE 0105-100 definiert den Arbeitsverantwortlichen als Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden. Für die Durchführung von Arbeiten an, mit oder in der Nähe einer elektrischen Anlage ist ein Arbeitsverantwortlicher zu benennen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass alle einschlägigen Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten werden. An den Arbeitsverantwortlichen werden verschiedene Anforderungen gestellt: · Kenntnisse über die übertragenen Arbeiten und Erfahrungen mit der Durchführung solcher Arbeiten, · Kenntnisse der für die Durchführung der übertragenen Arbeiten anzuwendenden Vorschriften und Normen, · Fähigkeit, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen, · Fähigkeit zum Erkennen der mit den übertragenen Arbeiten verbundenen Gefahren. Aufgrund der vorstehenden Anforderungen kommt als Arbeitsverantwortlicher in der Regel nur eine Elektrofachkraft in Frage.Jenach Artder Tätigkeitkannaberauch eine elektrotechnisch unterwiesene Person die Funktion eines Arbeitsverantwortlichen übernehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Aufsichtführung bei Korrosionsschutzarbeiten an Freileitungsmasten durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Wird eine Arbeit von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeführt, so hat der Arbeitsverantwortliche auch für eine geordnete Zusammenarbeit zu sorgen. Der Arbeitsverantwortliche in dieser Norm entspricht dem „für das Durchführen der Arbeit Verantwortlichen“ in DIN VDE 0105-1 von 1983. In der Regel handelt es sich bei dem Arbeitsverantwortlichen um den Kolonnenführer, Vorarbeiter oder Aufsichtführenden. Es kann zweckmäßig sein, dass die Funktion des Anlagenverantwortlichen und des Arbeitsverantwortlichen von ein und derselben Person ausgeübt wird. Diese Situation ergibt sich in der Praxis in vielen Fällen automatisch. Literatur [1] Kathrein, W.: DIN VDE 0105-100:1997-10 Betrieb von elektrischen Anlagen. Elektropraktiker, Berlin 51(1997)12, S. 1074-1076 und 52(1998)1, S. 62-66. Arbeitsschutz Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 1 57 Beispiel 3 Großunternehmen, besteht u. a. aus: mehreren Fertigungsbereichen sowie einem Elektrobetrieb mit Elektrowerkstatt Fertigungsbetrieb 1: Betriebsleiter (Anlagenbetreiber- keine Elektrofachkraft), ist verantwortlich für alle Anlagen des Fertigungsbetriebes 1 einschließlich elektrischer Anlagen (Arb Sch G und VBG 4). Elektrobetrieb: Werkstattmeister (Elektrofachkraft), ist verantwortlich für Wartung und Reparaturen im gesamten Werk. Schaltmeister ist verantwortlich für die elektrische Energieversorgung der Betriebe, bis zur Niederspannungsseite des Transformators (DIN VDE 0105-100 und VBG 4). Fall: Betriebsstörung durch einen Kurzschluss in der Niederspannungshauptverteilung des Fertigungsbetriebes 1. Ablauf: Der Betriebsleiter beauftragt die Elektrowerkstatt mit der Störungsbe seitigung. Der Werkstattmeister erteilt einem Vorarbeiter den Arbeitsauftrag. Der Vorarbeiter stellt fest, dass für die Dauer der Arbeiten die elektrische Energieversorgung für den Fertigungsbetrieb 1 abgeschaltet werden muss. Wer ist Arbeitsverantwortlicher, wer ist Anlagenverantwortlicher? Arbeitsverantwortlicher: Vorarbeiter (Elektrofachkraft des Elektrobetriebes) Anlagenverantwortliche: Da zwei elektrische Anlagen (Niederspannungsverteilung des Betriebes 1 und die Energieeinspeisung) betroffen sind, müssen zwei Anlagenverantwortliche tätig werden: 1. Der Werkstattmeister für den Bereich der Arbeitsstelle 2. Der Schaltmeister für die elektrische Energieversorgung Wie ist der Ablauf? Arbeitsverantwortlicher Anlagenverantwortlicher Anlagenverantwortlicher Vorarbeiter Werkstattmeister Schaltmeister Informiert die Anlagenver- ...über die notwendigen Arbeiten, ...über die notwendige Freiverantwortlichen .. Stillstände und .... schaltung des Trafos. verständigen sich untereinander über die Maßnahmen und Zuständigkeiten. vereinbaren die Schaltungen, den Arbeitsplan und die Unterweisung der beteiligten Personen. treffen die vereinbarten Vorbereitungen (z. B. Einweisung des Arbeitsverantwortlichen und sonstiger beteiligter Personen). geben entsprechend der Absprache dem Arbeitsverantwortlichen die Erlaubnis für die Arbeit (z. B. mit einem Freigabeschein). unterrichtet bzw. unterweist die an der Arbeit beteiligten Personen. stellt die Sicherheitsmaßnahmen sicher (z. B. Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln). gibt an der Arbeitsstelle die Freigabe zur Arbeit. ... nach Fertigstellung... meldet den Anlagenver- .... die Beendigung der Arbeit und die Einschaltbereitschaft antwortlichen .... den Anlagenzustand. (Rückgabe des Freigabescheins) verständigen sich und stellen die Betriebsbereitschaft wieder her. Eigentümer: ...ist verantwortlich für die elektrischen Anlagen seiner Wohnung. Fall: Kurzschluß im Wohnungsverteiler Ablauf: Der Eigentümer beauftragt eine Elektrofirma mit der Störungsbeseitigung. Wer ist Arbeitsverantwortlicher, wer ist Anlagenverantwortlicher? Arbeitsverantwortlicher: Die Elektrofachkraft der Elektrofirma. Anlagenverantwortlicher: Die Elektrofachkraft der Elektrofirma durch Beauftragung des Wohnungseigentümers. Wie ist der Ablauf? Arbeitsverantwortlicher und Anlagenverantwortlicher Elektrofachkraft der Elektrofirma unterrichtet bzw. unterweist die an der Arbeit beteiligten Personen (z. B. Hilfskräfte). stellt die Sicherheitsmaßnahmen sicher (z. B. Durchführung der 5 Sicherheitsregeln). nach Fertigstellung... informiert den Wohnungseigentümer über die Beseitigung der Störung. Beispiel 4 Eigentumswohnung - Reparaturauftrag an einen Handwerksbertieb (Elektrofirma)
Autor
- N. Krause
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