Skip to main content 
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Energietechnik/Erzeugung-weitere | Energietechnik

+++ News +++ Energieverbrauch im Haushalt

Tipps zum Energiesparen in der ersten eigenen Wohnung

08.04.2022

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt jungen Menschen Hinweise, worauf beim Energieverbrauch in den ersten eigenen vier Wänden zu achten ist.

Seiten

Tipp 1: Stromverbrauch

Im Haushalt gehören neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine inzwischen Multimedia und Kommunikation zu den Strom-Großverbrauchern. Vor allem gilt das für sehr leistungsfähige PCs, große TV-Geräte und WLAN-Router. Letztere, weil sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind.

Ältere Heizungsanlagen können auch zu den Strom-Großverbrauchern gehören. Ursache sind ungeregelte Heizungspumpen, die zudem auch im Sommer nicht ausgeschaltet werden. Strom kann man bei der Beleuchtung einsparen, wenn man von den gebräuchlichen Glüh- und Halogenlampen auf LED umsteigt.

Tipp 2: Heizung und Warmwasser

Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim Heizen hat die Raumtemperatur: Diese solllte in keinem Raum höher als 20 °C sein. Außerdem ist es ratsam, nur die Räume zu beheizen, die auch tatsächlich genutzt werden. Nachts und bei Abwesenheit kann die Raumtemperatur abgesenkt werden. Und: Räume werden nicht schneller warm, wenn der Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird.

Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Wasser benötigt wird. Wer den Wasserverbrauch möglichst niedrig hält, spart am meisten.

Tipp 3: Wahl des Stromversorgers

Mit dem ersten Stromverbrauch wird bereits ein Vertrag mit dem örtlichen Strom-Grundversorger geschlossen. Wurde nicht bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit einem anderen Stromversorger geschlossen, kann der Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt werden. Manchmal lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif.

Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände in einem Protokoll erfasst werden.

Tipp 4: Abschläge und Abrechnung

Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam war, erhält eine Gutschrift. Gerade in der ersten Zeit nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich abgelesen werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst werden.


Seiten