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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Steckdose nachrüsten in einem Klassenzimmer

18.07.2023

Wie ist der Einsatz von RCDs in Räumen mit Publikumsverkehr geregelt?

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Frage:
Wir sollen im Klassenzimmer einer Schule einen bestehenden Steckdosenstromkreis um eine weitere Steckdose erweitern. Leider konnte uns der Hausmeister nicht sagen, ob dieser Stromkreis über einen RCD abgesichert ist. Dürfen wir in diesem Fall vorsorglich eine FI-Steckdose setzen? Dürfen Schulräume nachträglich mit FI-Steckdosen ausgestattet werden? Dürfen FI-Steckdosen in Räumen mit Publikumsverkehr zum Einsatz kommen?

Antwort:
Da in der Anfrage nichts anderes erwähnt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die bestehende elektrische Anlage betriebsbereit und weitgehend mängelfrei ist. Mit anderen Worten: Es besteht keine Anpassungsanforderung, z. B. in Bezug auf eine notwendige Nachrüstung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in Steckdosenstromkreisen.

Ob die bestehenden Steckdosenstromkreise durch RCDs überwacht werden, dürfte leicht feststellbar sein, da sich diese Schutzeinrichtungen in der zugehörigen Elektroverteilung befinden müssen. Statt den Hausmeister zu fragen, der nicht zwingend eine Elektrofachkraft sein muss, sollte also zunächst geprüft werden, welche Schutzmaßnahmen (vor allem Schutz vor elektrischem Schlag und Schutz bei Überstrom) bereits vorhanden sind. Auch die Frage, wie die bestehenden Steckdosenstromkreise üblicherweise belastet werden, ist von grundlegender Bedeutung; denn möglicherweise verbietet sich schon aufgrund der bestehenden Belastung eine Erweiterung durch zusätzliche Steckdosen. Nur wenn diese Dinge geklärt sind, ist eine Erweiterung möglich.

Sollten die bestehenden Steckdosenstromkreise bislang ohne RCD betrieben worden sein, ist zu prüfen, ob die Stromkreise zu einem Zeitpunkt errichtet wurden, als es die Forderung nach einer Überwachung durch RCDs noch nicht gab, bzw. ob hierfür entsprechende Anpassungsforderungen vorliegen. Stellt sich heraus, dass die Stromkreise so nicht hätten in Betrieb gesetzt werden dürfen oder dass längst eine Anpassung 
an die aktuelle Normung hätte stattfinden müssen, ist eine Nachrüstung der bestehenden Steckdosenstromkreise vorzunehmen, indem in der Elektroverteilung RCDs vorzusehen sind. Eine Erweiterung durch zusätzliche Steckdosen (sofern nichts gegen eine solche Erweiterung spricht) wäre dann problemlos mit üblichen Steckvorrichtungen möglich.

Sofern die bestehenden Steckdosenstromkreise zum damaligen Zeitpunkt normgerecht (ohne RCD) errichtet wurden und es keine Gründe gegen eine Erweiterung durch zusätzliche Steckdosen gibt, müssen die zusätzlichen Steckdosen durch RCDs geschützt werden. Da es keinen Zwischenverteiler gibt, bleibt praktisch nur die Möglichkeit, Steckdosen mit integrierten RCDs vorzusehen. Das ist sicher nicht die beste Lösung, weil das Auslösen der RCD unter Umständen unbemerkt bleibt und zu Irritationen führen kann, da der Anwender (Schüler, Lehrer usw.) möglicherweise nichts von der in der Steckdose verbauten RCD weiß. Eventuell muss eine Risikobewertung durch den für die Sicherheit Verantwortlichen vorgenommen werden, der mögliche Gefährdungen, die hierdurch entstehen können, einschätzen kann. Ob das so ist, kann pauschal nicht beurteilt werden.


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