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Photovoltaik | Recht

Spanien streicht Einspeisevergütung

17.09.2013

Von den Neuregelungen sind alle Unternehmen betroffen, die im spanischen Strommarkt Energie erzeugen, verkaufen und transportieren, unabhängig davon, ob es sich um konventionell oder regenerativ erzeugten Strom handelt.

Nach der bisherigen Rechtslage bekamen spanische EE-Anlagen einen festen Tarif für den eingespeisten Strom, der sich im Falle von älteren PV-Anlagen auf bis zu 460 Euro pro Megawattstunde belaufen konnte und für die Laufzeit von 25 Jahren festgeschrieben war. Schon seit dem Jahr 2010 wurden die Tarife durch verschiedene Maßnahmen beschnitten, zuletzt wurde eine Steuer auf den Umsatz in Höhe von 7 Prozent und die faktische Streichung der Inflationsanpassung verabschiedet.

Die nun vorgesehene Regelung soll zusammen mit den seit 2012 erfolgten Kürzungen eine Reduzierung der Tarife für Erneuerbare Energien von 1,35 Mrd. Euro beinhalten. Dies wäre eine Kürzung von ca. 15-20 Prozent.
 
Das nun geplante Förderregime für die 55.000 bestehenden Anlagen in Spanien sieht eine Mischung aus Einspeisetarif und Investitionszulage vor. Bis zur Verabschiedung der Durchführungsgesetze erhalten die Anlagen die bisherigen Tarife weiter, müssen aber gegebenenfalls zu viel bezahlte Gelder rückerstatten.

Informationen gibt Rechtsanwalt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid, georg.abegg@roedl.es.