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Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung

Sensible elektronische Geräte finanziell absichern - Was die Elektronikpolice und ihre Zusatzbausteine auffangen können

16.09.2019

Ein Teil der elektronischen Geräte und Anlagen wird wegen der hohen Anschaffungskosten häufig geleast oder fremdfinanziert. Umso mehr ist es angeraten, sich vor Schäden oder gar Verlust dieser Technik finanziell abzusichern.

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Im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft investieren auch Handwerksbetriebe zunehmend in modernste Servertechnik, elektronische Mess- und Prüfgeräte und mobile High-End-Geräte. Laut einer aktuellen KfW-Studie belaufen sich die Investitionen des deutschen Mittelstandes zum Ausbau der Digitalisierung auf derzeit 10 Milliarden Euro im Jahr (Bild 1).

Inventarversicherung hilft nur begrenzt

Versichert ist die Hightech in vielen Fällen über die Firmeninhaltsversicherung. Sie deckt in der Regel Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm und Hagel an elektronischen Geräten entstehen.

Experten sprechen aus Erfahrung

„Absicherung der klassischen Totalschadenrisiken wie Feuer und Einbruchdiebstahl. Das macht fast jeder“, so René Schmidt, Experte für technische Versicherungen bei der Inter. Häufig steigt das Risiko für die empfindliche Technik aber auch wegen fahrlässiger, unsachgemäßer Handhabung. Hohe Sturzgefahr besteht für mobile Geräte im Außeneinsatz: auf Baustellen etwa, wo sensible Messtechnik zum Einsatz kommt oder beim Kunden vor Ort, wo Notebooks und Tablet-PCs zu Präsentationszwecken eingesetzt werden. Ob vom Baugerüst oder vom Autodach – kurz abgelegt und bei Abfahrt vergessen – „Das sind die Klassiker“, weiß Schmidt. Pechvögel sind wohl auch schon über ihre Messtechnik – Laser- oder Nivelliergeräte – gefahren.

Auch schon dagewesen: Kondenswasser tropft aus der Klimaanlage auf den Rechner und erzeugt einen Kurzschluss. „Das sind Pannen, die Unternehmen oft nicht im Blick haben“, so Versicherungsexperte Martin Gayda von der Continentale (vgl. Beispiele – Aus den Schadensakten der Versicherer).


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