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Finanzen/Steuern

Feuer, Wasser, Sturm

Wie Unternehmer ihr Betriebsinventar schützen können
ep11/2015, 4 Seiten

„Dass so etwas jemals passieren könnte, damit hätte ich nicht gerechnet.“ In diesem Sinn äußern sich Betroffene häufig nach einem Einbruchdiebstahl, aber auch bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder gar Feuer in ihrem Betrieb oder im Privatbereich. Bei Handwerkern liegt beides sogar oftmals unter einem Dach.


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Auch der Berliner Makler Bert Heidekamp hat diesen Satz von seinen Klienten aus Handwerk und Gewerbe schon häufiger gehört – versehen mit dem Nachsatz, wie froh man sei, eine Absicherung für diese Fälle zu haben.

Betriebsinhaltspolice kann helfen

Eine Betriebsinhaltsversicherung kommt für solche Sachschäden auf. „Sie ist faktisch die Hausratversicherung für den Betrieb“, erklärt der Makler im Beratungsgespräch. Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte sind damit üblicherweise gegen die Gefahren Feuer (Bild 1), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm (Bild 2) und Hagel – als Grunddeckung – abgesichert. Mit einer Betriebsinhaltspolice ist der Unternehmer auf der sicheren Seite und mit Sicherheitsmaßnahmen teils auch bei der Prämie bessergestellt.

Bild 1: Feuer mit starker Rauchentwicklung

Bild 2: Zwei riesige Pappeln krachten auf einen Wohnkomplex und richteten erheblichen Schaden an

Vom Basisschutz bis zur Allgefahrendeckung

Über diese Grunddeckung hinaus gibt es auch neuere Angebote. Diese schließen jetzt auch Schäden zum Beispiel durch innere Unruhen, Fahrzeugaufprall, böswillige Beschädigung und Sprinklerleckage ein. „Die Absicherung dieser sogenannten EC-Gefahren kannte man bisher nur aus der Industrieversicherung“, informiert Markus Hill vom Anbieter Inter, dort zuständig für Betriebsversicherungen.

Inzwischen sei das auch ein Trend im Handwerkerbereich. Das Kürzel EC steht dabei für „Extended Coverage“ – erweiterte Deckung.

Einige Policen gehen nochmals darüber hinaus und bieten neuerdings auch für das Betriebsinventar des Handwerkers eine uneingeschränkte Allgefahren-Deckung. „Hier sind dann auch sämtliche Risiken mitversichert, die im Kleingedruckten der Inhaltsversicherung nicht aufgeführt sowie dort nicht ausgeschlossen sind – sogenannte unbenannte Gefahren“, erläutert Heidekamp.


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Feuer mit starker Rauchentwicklung


Zwei riesige Pappeln krachten auf einen Wohnkomplex und richteten erheblichen Schaden an

Autor
  • C. Fritz
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