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Energietechnik/-Anwendungen | Wärmepumpen | Elektroplanung | Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften: Wärmepumpen in Wohngebieten

Schallschutz bei Wärmepumpen

30.03.2017

Im Neubau werden oft Luft/Wasser-Wärmepumpen eingesetzt. Speziell in Wohngebieten kann ihr Schall die Nachbarn stören. ep erklärt, welche Normen und Vorschriften für den Schallschutz zu beachten sind.

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Bei komplexeren Sachverhalten empfiehlt es sich daher, diese durch einen fachkundigen Akustiker prüfen zu lassen. In vielen Fällen können Probleme aber auch durch einfache Maßnahmen vermieden werden.

Rechtliche und normative Grenzwerte

Für den Schutz vor Lärm gibt es einige Normen und rechtliche Vorschriften, in denen Grenzwerte für Schallimmissionen definiert sind. Entscheidend sind meist die Immissionen in schutzbedürftigen Räumen, die in der DIN 4109-1 festgelegt sind. Hierbei handelt es sich um zu schützende Aufenthaltsräume, beispielsweise Wohn-, Schlaf- oder Büroräume.

Grundlage für die Beurteilung von Geräuschen im Freien ist die 32. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV), die auf die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) verweist.

Die TA Lärm legt Richtwerte für den Tag- und den Nachtbetrieb abhängig von Gebietstypen fest, die üblicherweise in den Bebauungsplänen festgelegt sind. Der Tagbetrieb ist allgemein von 6 Uhr bis 22 Uhr, der Nachtbetrieb von 22 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. Die Richtwerte finden sich in Tabelle 1 (siehe Anmerkung unter dem Beitrag).


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Autor
Name: Alexander Sperr