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Recht

Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen

Recht & Gesetz (März 2017)

22.03.2017

Welche Gerichtsurteile sind für Alltag und Berufsleben relevant? Welche Gesetze wurden geändert oder neu beschlossen? Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Überblick.

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Mütter mit behinderten Kindern erhalten nach der Entbindung zwölf Wochen Mutterschutz. Erleidet eine Frau nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt, erhält sie mindestens vier Monate Mutterschutz.

Das Arbeitsverbot für Schwangere wird aufgehoben, wenn die schwangere Frau arbeiten will. Dies gilt auch Sonn- und Feiertage.

Bauvertragsrecht wird reformiert

Am 9. März 2017 verabschiedete der Bundestag die Reform zum Bauvertragsrecht (hier als PDF). Die Empfehlungen des Bundesrats liegen vor (hier als PDF). Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Erstmals werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Kapitel über den Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag und Bauträgervertrag eingefügt.

Zu den wichtigsten Teilen der Reform zählen 

  • das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers (z. B. Anordnung nachträglicher Änderungen des Materials). Die einseitige Anordnung muss schriftlich erfolgen.
  • eine 30-Tage-Frist zur gütlichen Einigung über die einseitige Anordnung. Nach Ablauf der Frist ist die Anordnung rechtsbindend. 
  • das Recht des Unternehmers (z. B. des Elektrohandwerkers), für die Ausführung der einseitigen Anordnung vorläufig 80 Prozent der dem Besteller unterbreiteten Angebotsvergütung als Abschlagszahlung zu verlangen. Zu viel gezahlte Vergütung muss der Unternehmer nach der Endabrechnung mit Zinsen an den Besteller zurückzahlen.
  • das Recht beider Seiten, eine einstweilige Verfügung hinsichtlich Grund, Umfang oder Höhe der einseitigen Anordnung zu beantragen.
  • die Erweiterung der kaufrechtlichen Regressansprüche zwischen Unternehmern bei Aus- und Einbaukosten
  • die Einführung eines Projektfindungsabschnitts im Architekten- und Ingenieursvertrag (Leistungsphase 0). Der Besteller erhält ein Sonderkündigungsrecht, nachdem der Architekt oder Ingenieur den Projektfindungsabschnitt erarbeitet hat.
  • die Baubeschreibungspflicht des Unternehmers
  • die verbindliche Vereinbarung der Bauzeit
  • die Einrichtung von Baukammern an den Landgerichten

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Autor
Name: Jürgen Winkler