Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Prüfumfang bei Produktionsanlagen
Für welche Prüfarten und Netzformen genügt eine einmalige Prüfung und wann sind Wiederholungsprüfungen vorgeschrieben?
Frage:
Wir führen in unseren Produktionsanlagen jedes Jahr viele Tausend Prüfungen der verschiedensten Arten durch. Aus wirtschaftlichen Gründen wird sehr oft kritisch hinterfragt, ob unser Prüfprogramm eventuell überzogen ist. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie tabellarisch darstellen würden, bei welchen Prüfarten und Netzformen eine einmalige Prüfung ausreicht, bzw. bei welchen Prüfarten Wiederholungsprüfungen verbindlich vorgeschrieben sind (Turnus). Bei uns kommen die Prüfarten „Schleifenwiderstand“, „Innenwiderstand“, „Isolationswiderstand“, „Durchgängigkeit Schutzleiter“, „Schutzpotentialausgleich“, und „RCD (mit I∆n, UB und tA)“ zum Einsatz. Normativ befassen wir uns mit DIN VDE 0100, TRGS, BetrSichV (hier speziell: elektrischer Ex-Schutz), DGUV-Vorschrift 3 (speziell ortsfeste Anlagen). Bei uns kommen folgende Systeme zum Einsatz: TN-C, TN-S, IT. Des Weiteren sind Schutztrennung, PELV und Eigensicherheit (Ex-i) große Prüfthemen.
Antwort:
So sehr viele sich diese Tabelle auch wünschen – es kann sie nicht geben.
Die notwendigen Prüfungen und deren Fristen müssen je Anlage anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) [1] festgelegt werden, bei Anlagen mit Ex-Schutz gilt dann die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) [2], die bestimmte Höchstfristen kennt.
Auch der Umfang der Prüfungen hängt von vielen Faktoren ab, die sowohl von der technischen Umsetzung der Anlage als auch von den betrieblichen Prozessen abhängen. So kann die Prüftiefe bei einer Anlage mit gutem Instandhaltungsmanagement deutlich reduziert werden und somit geringer sein, als bei Anlagen, bei denen zwischen den regelmäßigen Prüfungen nichts passiert.
Ich gehe bei den genannten umfangreichen Anlagen davon aus, dass es auch baurechtliche Vorgaben (Sicherheitsbeleuchtung etc.) gibt und für ihre Anlagen weitere gesetzliche Vorgaben (vielleicht Störfallverordnung) gelten.
Ein Prüfkonzept in dieser Dimension ist auch nicht weniger umfangreich als ein Buch und kostet neben vielen Zehntausenden Euro auch viel Zeit.
Liberalisierung der Vorgaben. Früher machte die VBG4 [3] recht konkrete Vorgaben, was wie häufig zu prüfen sein könnte. Spätestens der Aufsichtsbeamte der BG konnte dann konkrete Vorgaben machen. Interessanterweise wollten die Industrie und das Gewerbe diese Vorgehensweise nicht, man wollte selbst bestimmen. Nun gibt es seit gut 20 Jahren die (verpflichtende) Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffristen und der Prüftiefe. Der Betreiber muss nun selbst bestimmen, was wann und wie geprüft wird. Und seitdem sucht man die universelle Tabelle, die auch der Fragesteller sucht.
Empfehlungen. Als Einstieg in die Thematik kann ich die umfangreichere Serie „Prüfen von elektrischen Anlagen“ im Magazin Lernen & Können des ep (Serienstart in ep 08/19) [4] empfehlen.
Noch Umfangreicher wird das Thema in der neuen und aktualisierten Auflage des Buchs „Wiederholungsprüfung nach VDE 0105“ [5] erörtert werden.
Natürlich gibt es auch hilfreiche Literatur von der DGUV, hier sei auf jeden Fall die DGUV Information 203-071 [6] und DGUV Information 203-072 [7] genannt.
Autor: M. Lochthofen
Literatur
[1] Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179); zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22. 12. 2020 I 3334.
[2] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49); zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 27. 07. 2021 I 3146.
[3] VBG 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 (zurückgezogen).
[4] Rohlof, K.; Lochthofen, M.: Prüfen von elektrischen Anlagen Teil 1: Regelwerke zur Anlagenprüfung; Lernen & Können, Elektropraktiker, Berlin 73 (2019) 8, S. 1011.
[5] Bödeker, K.; Lochthofen, M., Rohlof, K.: Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105; Hüthig Verlag 2022.
[6] DGUV Information 203-071 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Organisation durch den Unternehmer, Januar 2020.
[7] DGUV Information 203-072 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel Fachwissen für Prüfpersonen, April 2021.
Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.

