Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Niederohmmessung bei der Anlagen-Erstprüfung
Welche Messverfahren können bei der Messung der Durchgängigkeit der Schutzleiter bzw. Schutzpotentialausgleichsleiter angewendet werden?
Frage:
Die DIN VDE 0100-600:2017-06 fordert die Messung der Durchgängigkeit der Schutzleiter bzw. Schutzpotentialausgleichsleiter. Dabei lässt die Norm jedoch das Messverfahren offen. Da in der Praxis bei großen Objekten und ausgedehnten Anlagen eine Niederohmmessung (Rlow mit 200 mA Prüfstrom) über die Steckdosenstromkreise, wie sie die gängigen Installationstester unter Verwendung von langen Messleitungen ermöglichen, nur aufwendig durchführbar ist, sehen einige meiner Kollegen hier die Messung des Schleifenwiderstands als ausreichend an. Die Steckdosenstromkreise sind jedoch über RCD geführt und die Schleifenwiderstandsmessung über RCD kann in allen unseren Installationstestern angewählt werden.Mir ist bekannt, dass die Schleifenwiderstandsmessung über RCD durch zwei unterschiedliche Verfahren ermöglicht wird (Variante 1: Prüfstrom ~ 15 mA, Variante 2: Prüfstrom mit DC-Aufschlag), jedoch nicht, welches Messgerät welches konkrete Verfahren anwendet. Frage 1: Kann eine Messung des Schleifenwiderstandes über RCD uneingeschränkt als Nachweis der Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindung angesehen werden? Meiner Meinung nach muss dies verneint werden, da die geforderten 200 mA Prüfstrom nicht bei allen Verfahren/Geräte erreicht werden. Frage 2: Inwieweit sind die Messwerte im Prüfprotokoll zu erfassen? Muss für jeden Stromkreis zwingend ein Rlow-Wert eingetragen werden, oder reicht ein globaler Vermerk, dass die Prüfung fehlerfrei durchgeführt wurde?
Antwort:
Es ist grundlegend, dass die Reihenfolge der Messungen im Rahmen der Erstprüfung von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [1] eingehalten wird. Nur dann ist sichergestellt, dass alle (normgerechten) Fehler gefunden werden und sich die Prüfperson nicht selbst und andere Personen gefährdet. Ein Überspringen der Niederohm-Messung macht dann beispielsweise auch die folgende Isolationsmessung sinnlos. Es ist dann nicht sichergestellt, dass alle gewünschten Anlagenteile erfasst werden.
Zu Frage 1. Die Schleifenimpedanzmessung gibt es in verschiedensten Varianten, nicht nur die zwei vom Anfragenden genannten Varianten sind marktüblich. Bei der Schleifenimpedanzmessung besteht immer die Gefahr, dass der Schutzleiter unterbrochen ist und Netzspannung auf den abgetrennten Schutzleiter geschaltet wird sowie u. U. ein Strom mit mehreren Ampere fließt.
Je nach verwendetem Prüfverfahren fällt dies bei der Messung auf mit einer Fehlermeldung „PE unterbrochen“ oder nur durch ein Messergebnis „> 999 Ω“. Die Netzspannung kann dann eine Sekunde oder länger auf dem abgetrennten Schutzleiter anliegen.
Wenn die prüfende Person dies in ihrer Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl der Prüfmethoden berücksichtigt und keine erhöhte Gefährdung gegenüber dem passiven 200-mA-Messverfahren erkennt, kann im Einzelfall vielleicht die Schleifenmessung als Ersatz zum Nachweis des Schutzleiters verwendet werden. Dies wäre jedoch eine Ausnahmesituation, da sowohl die DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [1] als auch die DGUV Information 203-072 [2] als Regelwerk des Unfallversicherers dringend die Einhaltung der Reihenfolge der Messungen empfehlen.
Wird anstatt der 200-mA-Methode grundsätzliche die Schleifenimpedanzmessung angewandt, muss die Frage gestatten sein, ob das der Bequemlichkeit oder Absicht auf Gewinnmaximierung der Prüfenden geschuldet ist.
Tatsächlich ist man aber an die 200-mA-Methode gebunden. Der Prüfstrom darf aus Brandschutzgründen auch nicht höher sein, eine Anwendung eines Maschinentesters mit 10 oder 25 A Messstrom darf nicht in Anlagen erfolgen.
Autor: M. Lochthofen
Literatur
[1] DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen.
[2] DGUV Information 203-072 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel Fachwissen für Prüfpersonen; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Dezember 2017.
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

