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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Niederohmmessung bei der Anlagen-Erstprüfung

ep4/2021, 2 Seiten

?Die DIN VDE 0100-600:2017-06 fordert die Messung der Durchgängigkeit der Schutzleiter bzw. Schutzpotentialausgleichsleiter. Dabei lässt die Norm jedoch das Messverfahren offen. Da in der Praxis bei großen Objekten und ausgedehnten Anlagen eine Niederohmmessung (Rlow mit 200 mA Prüfstrom) über die Steckdosenstromkreise, wie sie die gängigen Installationstester unter Verwendung von langen Messleitungen ermöglichen, nur aufwendig durchführbar ist, sehen einige meiner Kollegen hier die Messung des Schleifenwiderstands als ausreichend an. Die Steckdosenstromkreise sind jedoch über RCD geführt und die Schleifenwiderstandsmessung über RCD kann in allen unseren Installationstestern angewählt werden.Mir ist bekannt, dass die Schleifenwiderstandsmessung über RCD durch zwei unterschiedliche Verfahren ermöglicht wird (Variante 1: Prüfstrom ~ 15 mA, Variante 2: Prüfstrom mit DC-Aufschlag), jedoch nicht, welches Messgerät welches konkrete Verfahren anwendet. Frage 1: Kann eine Messung des Schleifenwiderstandes über RCD uneingeschränkt als Nachweis der Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindung angesehen werden? Meiner Meinung nach muss dies verneint werden, da die geforderten 200 mA Prüfstrom nicht bei allen Verfahren/Geräte erreicht werden. Frage 2: Inwieweit sind die Messwerte im Prüfprotokoll zu erfassen? Muss für jeden Stromkreis zwingend ein Rlow-Wert eingetragen werden, oder reicht ein globaler Vermerk, dass die Prüfung fehlerfrei durchgeführt wurde?


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Autor
  • M. Lochthofen
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