Recht & Gesetz 2018
Neues Jahr, neue Vorschriften
Mindestlohn, Betriebsrente, Smart Meter, eCall, Werkvertragsrecht – was sich ab 2018 für Verbraucher und Betriebe ändert im Überblick.
Mindestlohn: Mehr Geld für Elektrohandwerker
Für die etwa 41.500 Beschäftigten im Elektrohandwerk gilt ein allgemein verbindlicher Mindestlohn. Seit dem 1. August 2016 lag er bei 9,85 Euro (Ost) bzw. 10,35 Euro (West). Im Jahr 2017 erfolge eine Erhöhung auf 10,40 Euro (Ost) und 10,65 Euro (West). Die Differenzierung in Ost und West endete zum 1. Januar 2018. Bundesweit liegt die Lohnuntergrenze nun bei 10,95 Euro. Weitere Anstiege sind für die kommenden Jahre geplant. Elektriker sollen ab dem 1. Januar 2019 einen Stundenlohn von mindestens 11,40 Euro erhalten.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit Januar 2018 ausnahmslos in allen Branchen. Für Betriebe endete die Frist, diese Regelung umzusetzen, am 31. Dezember 2017.
Betriebsrente – Betriebsrentenstärkungsgesetz soll Geringverdiener vor Altersarmut schützen
In kleinen Unternehmen ist die Betriebsrente als älteste Zusatzversorgung im Alter nicht ausreichend verbreitet. Die neue Regelung, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, soll das ändern (ep berichtete). Als Anreiz für Geringverdiener ist unter anderem eine steuerliche Förderung geplant. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten, erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent. Jährlich müssen sie dafür Beträge zwischen 240 bis 480 Euro entrichten.