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Neue F-Gase-Verordnung: Kein Problem für Rechenzentren
Die EU-Kommission hat Anfang April einen Vorschlag zur Novellierung der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase“ (EU-F-Gase-Verordnung) vorgelegt. Martin Weber, Berater bei Prior1 erklärt, warum er sich für die Einführung der überarbeiteten F-Gase-Verordnung ausspricht.
Die Überarbeitung verfolgt mehrere Ziele:
- Eine zusätzliche Verringerung der F-Gas-Emissionen und Verschärfung des Phase-Down ab 2024 (siehe Grafik), um dazu beizutragen, dass die EU-Ziele - Emissionsminderung um 55 % bis 2030 und die Netto-Klimaneutralität bis 2050 - erreicht werden.
- Eine bessere Durchführung und Durchsetzung im Hinblick auf illegalen Handel sowie ein funktionierendes Quotensystem zu ermöglichen und dem Ausbildungsbedarf bezüglich F-Gas-Alternativen gerecht zu werden.
- Die Verbesserung der Überwachung und Berichterstattung, um bestehende Lücken zu schließen und die Qualität der Verfahren und Daten für die Einhaltung der Vorschriften zu steigern.
- Eine vollständige Anpassung der Verordnung an das Kigali-Protokoll.
Der Vorschlag ist ambitioniert: Das Quotensystem (Phase-Down) für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe würde bereits ab dem Jahr 2024 noch einmal deutlich verschärft, wodurch die potentiellen Klimaauswirkungen neuer HFKW, die auf den EU-Markt gelangen, zwischen 2015 und 2030 um 95 % verringert würden.
Von unterschiedlicher Seite wurde die Novellierung - in erster Linie der verschärfte Phase-Down - bereits kommentiert, teilweise mehr als kritisch. Für die Rechenzentrumsbranche aber ist klar: Die durch die EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regeln sind realistisch und umsetzbar.