Neue Dokumentationspflicht für Kleinbetriebe: Gefährdungsbeurteilung
Aufgrund des Gesetzes zur Neuorganisation der Bundesunfallkassen sind seit dem 25. Oktober 2013 auch Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).
Die Unterlagen müssen, ebenso wie die der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes, bereitgehalten werden.
Informationen zur Gefährdungsbeurteilung stellen das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW auf www.arbeitsschutz.nrw.de sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf www.dguv.de zur Verfügung.
Der Elektopraktiker bietet in Kooperation mit der Mebedo Akademie verschiedene Seminare an, z. B.
Seminar R15 "Gefährdungsbeurteilung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen" und
Seminar S02 "Softwareseminar: Elektro-Manager & GEPI – Arbeitsmittelprüfung, Gefährdungsbeurteilung und rechtssichere Dokumentation".
Weitere Informationen und Anmeldung unter
www.elektropraktiker.de/praktiker-seminare