Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Netzanschluss – Probleme und Verantwortlichkeiten (2)
Im Teil 1 [1] wurde die Problemlage erörtert und die Umsetzungshilfe des Bayerischen Landesinstallateurausschusses „Strom“ bezüglich der Verantwortlichkeiten zwischen Netzbetreiber, Anschlussnehmer und Errichter gem. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, [2]) vorgestellt. Nun werden zum besseren Verständnis zunächst die Rechtslage, ausgehend vom EnWG, näher betrachtet und dann reale Missbrauchsverfahren der Bundesnetzagentur besprochen.
Autor: Dr. Jan Thiele
Quellen
[1] Weinbacher, F.; Schauer, M.: Netzanschluss – Probleme und Verantwortlichkeiten, Teil 1: Einführung und Vorstellung einer Umsetzungshilfe zur NAV. Elektropraktiker, Berlin 77 (2023) 2. S. 94f.
[2] Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214).
[3] Vgl. dazu auch Kment, Energiewirtschaftsgesetz, EnWG § 1 Rn. 1, beck-online.
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