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Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung
Je früher, desto besser: Nachfolge nicht auf die lange Bank schieben, sondern frühzeitig planen (2)
20.07.2020
Die Unternehmensnachfolge von morgen ist heute schon in Angriff zu nehmen. Doch wie ist vorzugehen und welche Schritte sind bis dahin nötig? Mit welcher Motivation will der Unternehmer verkaufen? Ist er dazu gezwungen oder ist es sein Wunsch?
Im ersten Beitrag dieser Serie ging es um die Chancen und Risiken einer Unternehmensnachfolge, vor allem um die möglichen Gefahren für den derzeitigen Chef sowie seinen Nachfolger, insbesondere wenn es sich dabei um Sohn oder Tochter des Unternehmensgründers handelt (vgl. auch ep-Tipp).
In Teil 2 wird erläutert, warum ein Unternehmer möglichst frühzeitig über seine Unternehmensnachfolge nachdenken sollte, wie er sie plant und welche Schritte bis dahin nötig sin
Unternehmensnachfolge frühzeitig planen
Eine Unternehmensnachfolge, insbesondere wenn diese im Rahmen eines Verkaufs abläuft, ist immer ein komplexes, vielschichtiges Thema. Zunächst geht es um die Fragen:- Aus welchem Grund wird ein Unternehmen verkauft?
- Muss der Unternehmer die Firma gezwungenermaßen veräußern oder ist es sein eigener Wunsch?
Verschieben wir’s doch auf morgen
Für jeden Unternehmer kommt schließlich unweigerlich der Tag, an dem er sich den Gedanken an eine Nachfolgeregelung widmen muss. Erfahrungsgemäß sind dies Gedanken, die man gern vor sich her schiebt, auf einen Termin in unbestimmbarer Zukunft vertagt. Grundsätzlich gibt es immer wichtigere Dinge im Tagesgeschäft zu erledigen, Prozesse zu regeln, Aufgaben zu erfüllen, die einen Chef davon abhalten, sich über dieses grundlegende Problem Gedanken zu machen. Selbstverständlich hat jeder Chef eines (Handwerks-)Betriebs wichtige unternehmerische Pflichten und Aufgaben zu erfüllen. Hier gilt es, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen. Doch meist lässt sich der Chef oft gänzlich von alltäglichen Dingen vereinnahmen, wie beispielsweise der Auftragsakquisition, denn die Mitarbeiter „müssen vom Hof“. Er hat also für genügend Aufträge zu sorgen, um sein Team auszulasten.Zeitdiebe fassen
Das Kaufverhalten der Kunden und ebenso das Marktumfeld haben sich in den vergangenen Jahrzehnten gerade durch die Digitalisierung des Alltags und das Internet extrem verändert – vor allem mit folgenden Auswirkungen:- So ist heute die Auftragsbeschaffung mit sehr viel mehr Aufwand verbunden als jemals zuvor. Für jeden Auftrag – und sei er auch noch so klein – verlangt der Kunde ein Angebot. Doch nicht jedes Angebot mündet indes automatisch in einen Auftrag. Oftmals holen sich die Kunden nur Vergleichsangebote ein, um sich dann für den günstigsten Anbieter zu entscheiden – ungeachtet der Qualität, die damit verbunden ist.
- Darüber hinaus ist die Betreuung der Baustelle intensiver geworden, da aufgrund des Fachkräftemangels häufig Leiharbeiter eingesetzt werden, die nicht die gleichen Qualitätsanforderungen und Servicegedanken verfolgen wie die eigenen, sorgfältig geschulten Mitarbeiter
- Und schließlich erfordern administrative Aufgaben – wie das Schreiben von Rechnungen oder Kalkulationen – viel Aufwand; gerade bei Großprojekten potenziert sich der zeitliche Umfang schnell.
Nachfolge schriftlich fixieren
Wenn die Nachfolgeregelung jedoch nicht konkret angegangen wird, kann ein Chef in die missliche Lage geraten, das Unternehmen ungeplant und ad hoc verkaufen zu müssen – beispielsweise im Krankheitsfall oder bei einem Unfall. In dieser Situation können bereits die ersten schriftlich fixierten Gedanken zu einer geplanten Nachfolgeregelung sehr hilfreich sein. Eines ist klar, es geht an dieser Stelle nicht nur um den Chef, sondern um das Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Daher sollte man es sich und allen beteiligten Personen so einfach wie möglich machen, die wesentlichen Aspekte mithilfe eines geplanten, strukturierten Ablaufs regeln, die kommenden Schritte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vorbereiten und dann schriftlich niederlegen.Notfallkoffer bereitstellen
Stellen Sie sich die folgenden Fragen:- Habe ich einen sogenannten Notfallkoffer? Besitze ich bereits eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?
- Bestehen Vertretungsregelungen, ist eine Bankvollmacht erteilt, gibt es eine zweite Ansprechperson für geschäftliche Abwicklungen wie Einkauf und Verkauf?
- Wer führt das Unternehmen in meiner Abwesenheit? Das Unternehmen sollte mit seinen Angestellten auch ohne den Chef handlungsfähig sein.