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Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Energietechnik | Notstrom-/Ersatzstromversorgung

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Hubarbeitsbühne mit internem Stromerzeuger

26.04.2022

Wie erfolgt die normengerechte und den Vorschriften entsprechende Verschaltung und sichere Anwendung von Hubarbeitsbühnen?

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Technische Bewertung. Das Schutzkonzept „Stromerzeuger mit Anschluss für Schutzpotentialausgleich (Ausführungen „A“ und „B“)“ nach Abschnitt 5.1 der DGUV Information 203-032 (Ausgabe 2018-01) [8], das eine Inbetriebnahme ohne Elektrofachkraft beschreibt und das Erstellen eines Erders nicht vorsieht, ist nach Meinung des Autors als vorrangiges Schutzkonzept umzusetzen.

Die vom Anfragenden beschriebene Ausführung entspricht wegen der gegebenen Verbindung eines Außenleiters mit dem Gehäuse des Generators und dem Chassis der Hubarbeitsbühne nicht den vorgegebenen Schutzkonzepten.

Hinweis. Bei Verwendung eines zweiten und jedes weiteren Verbrauchsmittels muss jedem weiteren Verbrauchsmittel (In ≤ 32 A) eine RCD-Schutzeinrichtung (IΔn ≤ 30 mA) nach Abschnitt 5.1.2.1 der DGUV Information 203-032 (Ausgabe 2018-01) [8] zugeordnet werden.

Fazit. Es sollte in Kooperation mit dem Hersteller der Hubarbeitsbühne mit integriertem Stromerzeuger wegen der gegebenen Verwendung des Arbeitsmittels auf Baustellen/Montagestellen eine Anpassung der bestehenden Schutzkonzeption an die Schutzkonzepte der DGUV Information 203-032 (Ausgabe 2018-01) [8] erfolgen.

Autor: F. Ziegler

Literatur:

[1] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Art. 427 V v. 31.8.2015 I 1474.

[2] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.4.2019 I 554.

[3] DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention, Ausgabe November 2013.

[4] DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar 1997.

[5] DGUV Vorschrift 4 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom Dezember 1978 geändert durch folgenden Nachtrag: 1. Nachtrag – Fassung Januar 1997; mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1999 (aktualisierte Ausgabe 2005).

[6] TRBS 1203 Technische Regeln für Betriebssicherheit zur Prüfung befähigte Personen; Ausgabe: März 2019 GMBl 2019S.262.

[7] TRBS 1111 Technische Regeln für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung, – Ausschuss für Betriebssicherheit, Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 401, Änderungen und Ergänzungen: GMBl 2019 S. 292.

[8] DGUV Information 203-032 Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen; Ausgabe: Mai 2016 – Aktualisierte Fassung Januar 2018.

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.


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